Zweitwohnungssteuer in Halle/Saale

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 26.03.2008 (vor 5868 Tagen) @ amueller

Lebenspartner gilt nur, wenn es sich um eine eingetragene Lebenspartnerschaft handelt (also gleichgeschlechtlich).
Der Lebensgefährte ist kein Ehemann, Punkt.

Mit eigenen Kindern könnte das einen Unterschied machen, wenn nämlich die Familienwohnung woanders liegt. Fragt sich nur, warum man nicht seine Hauptwohnung an den Arbeitsort
verlegt.

Obige Konstellation ist bisher nicht ausgeurteilt, nach meiner Kenntnis. Ob sich die Sichtweise mit der Familie (Kindern) durchsetzen ließe, wäre einen Versuch wert.

YW


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