ZWS Bremen

timosen @, Donnerstag, 03.04.2008 (vor 6543 Tagen)

Moin,
ich habe eine Frage bezüglich der Zweitwohnsitzsteuer in Bremen. Ich war ca. ein Jahr bei meinen Eltern in Bremerhaven gemeldet (Erstwohnsitz) und hatte dazu noch eine eigene Wohnung in Bremen, da ich in Bremen arbeite. Die Wohnnung war als Zweitwohnsitz angemeldet. Um die ZWS habe ich mir keine Gedanken gemacht, da Bremerhaven ja auch zu dem Bundesland Bremen gehört. Naja hätte ich mal machen sollen, FEHLER. Es geht halt um die Stadt und nicht um das Bundesland. Haha. Jetzt habe ich Post bekommen und soll die notwendigen Angaben machen und diesen Schund zahlen. Da ich den Zweitwohnsitz in Bremen angemeldet hatte als ich in der Ausbildung war und ja quasi mein "Kinderzimmer" immer noch bei meinen Eltern hatte, stellt sich die Frage ob ich Widerspruch einlegen kann. Gibt es vlt. eine kleine Hoffnung auf Erfolg>> Mittlerweile habe ich die Ausbildung beendet und den Erstwohnsitz in Bremen angemeldet. Wie gesagt, vlt. weiß jemand von euch ob ein Einspruch etwas bringen würde. Auch wenn man eine Ausbildung macht sind die finanziellen Mittel gering, Ausbildungssbeihilfe habe ich auch nicht bekommen. Eine Nachzahlung der Steuer ist für mich ein Problem, da ich und meine Eltern nicht gerade in Geld schwimmen. Danke für Info und Hilfe!

ZWS Bremen

Christian @, Donnerstag, 03.04.2008 (vor 6543 Tagen) @ timosen

Moin, moin,
schon mal richtig erkannt: Nachdenken erspart manchmal Ärger.
Richtige Begriffe helfen noch weiter: Du warst mit Nebenwohnung in Bremen und mit Hauptwohnung (bei Deinen Eltern) in Bremerhaven gemeldet. Das wird vmtl. Sogar richtig sein und ist durchaus plausibel. Denn bei den Entfernungen/Verbindungen kannst Du Dich sehr wohl vorwiegend in Bremerhaven aufgehalten haben. Etwas anderes solltest Du auch nicht behaupten
Die geforderten Angaben musst Du abliefern. Da Bremen verfassungswidrig das Nutzen einer Nebenwohnung (und nicht das Innehaben einer Zweitwohnung) besteuert, wirst Du auch einen Steuerbescheid bekommen. Dein Einspruch wird von der Stadt Bremen abgelehnt werden, und dann musst Du vor dem Finanzgericht Bremen klagen. Wenn Du diesen – durchaus Erfolg versprechenden - Rechtsweg scheust, musst und kannst Du nur widerspruchslos zahlen.:-(
Ob Du viel oder wenig Geld hast, interessiert dabei keine Sau – schon gar nicht die Bremer Stadtmusikanten.:-(
Noch Fragen>
Gruß
Christian

Damit niemand glaubt, ich wäre es leid: Die Frage, wer, wo und wie seinen Wohnsitz hat, ist in diesem Zusammenhang völlig unerheblich.:-P

ZWS Bremen

timosen @, Freitag, 04.04.2008 (vor 6542 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,
vielen Dank für deine Mühe. Klar, hinterher ist man immer schlauer.
Ein leidiges Thema. Ich werde den Einspruch auf jeden Fall schicken, auch wenn es deiner Meinung nach zu keinem Erfolg führen wird...den Weg über die Klage würde ich mir gerne ersparen, da dieser Vorgang sicherlich auch mit Kosten verbunden sein wird, somit hätte ich im Falle des Scheiterns noch mehr an der Backe. Mhm naja. Wie kann ich denn nun fortfahren> Soll ich die notwendigen Angaben machen (Zettel vom Finanzamt ausfüllen mit Einzugsermächtigung) und gleichzeitig den Einspruch mitsenden>
Okay, anscheinend werden die Begriffe unterschieden. Man könnte also auch sagen ich war in Bremen mit der "Nebenwohnung" gemeldet anstatt mit der Zweitwohnung> Ich wusste nicht das dort Unterschiede gemacht werden. Denn das könnnte ich ja in dem Einspruch schreiben. Genau wie der Punkt "wohnen in Bremerhaven-arbeiten in Bremen", richtig, wie du schon geschrieben hast: Überwiegend habe ich mich in Bremerhaven aufgehalten.
Hoffe du kannst mir weiterhelfen
thx + gruß!
timo

ZWS Bremen

Yvonne Winkler @, Sonntag, 06.04.2008 (vor 6540 Tagen) @ timosen

Hallo Timossen,

Ich werde den Einspruch auf jeden Fall schicken, auch
» wenn es deiner Meinung nach zu keinem Erfolg führen wird...den Weg über
» die Klage würde ich mir gerne ersparen, da dieser Vorgang sicherlich auch
» mit Kosten verbunden sein wird, somit hätte ich im Falle des Scheiterns
» noch mehr an der Backe.

Einen Widerspruch zu machen, wenn man nicht zu klagen bereit ist, ist sinnlos. Da kann man es gleich lassen, denn die Stadt wird nicht von sich aus dem Widerspruch stattgeben. Das wäre komplett gegen ihre Interessen und die machen gegenwärtig noch blind.

Notwendige Angaben sind zu machen. Eine Einzugsermächtigung würde ich nicht erteilen, denn dann wird eingezogen, egal ob man das Verfahren ruhend stellt oder nicht.

» Okay, anscheinend werden die Begriffe unterschieden. Man könnte also auch
» sagen ich war in Bremen mit der "Nebenwohnung" gemeldet anstatt mit der
» Zweitwohnung>

Wenn man präzise mit der Begrifflichkeit umgeht, muss man sagen, dass man in Bremen mit Nebenwohnung gemeldet ist, in Bremerhaven mit Hauptwohnung.

Im Bereich der Zweitwohnungsteuer wird aus der melderechtlichen Hauptwohnung die Erstwohnung und aus der melderechtlichen Nebenwohnung die Zweitwohnung.
So einfach ist das und wenn man das sauber trennt, gibt es auch kein Wohnungsgewurstel.

So, ich hoffe, das war klärend.

YW