will Haus bauen und dies als ZWS nutzen

Buzz_Lightyear @, Köln, Donnerstag, 10.04.2008 (vor 6238 Tagen)

Hallo!

Ich habe folgende Frage:

Ich werde in kürze mit dem Bau eines Einfamilienhauses in München beginnen. Mein Hauptswohnsitz ist und bleibt aber Köln.

Wird bei einem Haus, wenn ich mich dort als ZWS anmelde auch diese Steuer fällig> Ich zahle ja als Hausbesitzer sowieso schon Steuern>

Weiß jemand wie da die Grundlage ist> In den Infos der Stadt ist immer nur von Eigentumswohnung die Rede.

Viele Grüße

will Haus bauen und dies als ZWS nutzen

Christian @, Donnerstag, 10.04.2008 (vor 6238 Tagen) @ Buzz_Lightyear

Hallo!
eine Wohnung in Köln als Hauptwohnung, ein Haus in München als Nebenwohnung = klassischr Fall der berechtigten Zweitwohnungsteuer = Zahlen.:-(
Bleibt für Dich nur die Hofnung, dass bis zur Fertigstellung des Hauses das BVerwG den Münchnern den Spaß an ihrer (im Übrigen verfassungswidrigen) Satzung verdorben hat. Wenn nicht, bleibt Dir nur zahlen.
In der Satzung heißt es:
Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist jede Wohnung, die melderechtlich als Nebenwohnung erfasst ist.
Kein Wort von Eigentumswohnung oder ähnlichem Schmäh - auch kein Wort von Wohnsitzen. Und mit den sonstigen Steuern für ein Haus/Gebäude/Grundstück hat das nichts zu tun.
Noch Fragen>
Gruß
Christian

will Haus bauen und dies als ZWS nutzen

Buzz_Lightyear @, Köln, Mittwoch, 16.04.2008 (vor 6232 Tagen) @ Christian

und wie berechnet sich bei einem Haus die ZWS>

will Haus bauen und dies als ZWS nutzen

Christian @, Mittwoch, 16.04.2008 (vor 6232 Tagen) @ Buzz_Lightyear

Hallo,
wie ein Blick in die verfassungswidrige Münchener Satzung zeigt, gilt hier § 4 (Steuermaßstab) Abs. 3. Damit Du nicht lange suchen musst, habe ich das für Dich getan.
„(3) Für Wohnungen, die im Eigentum des Steuerpflichtigen stehen …, ist die Nettokaltmiete in der ortsüblichen Höhe anzusetzen. Sie wird von der Landeshauptstadt München in Anlehnung an die Nettokaltmiete geschätzt, die für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird.“
Aber Du hast Glück, denn in dem § steht auch noch, dass die Bemessungsgrundlage auf volle Euro abzurunden ist.
:-)
Und vielleicht hast Du noch mehr Glück. Wenn nämlich die CSU noch in diesem Jahr beschließt, dass die Zweitwohnungsteuer erst bei einem Einkommen von mehr als 25000 EURO monatlich fällig wird. Wer in Bayern weniger verdient, ist nämlich wirtschaftlich nicht leistungsfähig. Da darf man überhaupt hoffen. Das Ende der Aufwand- und Verbrauchsteuern ist – zumindest in Bayern -, nahe. Sage noch mal einer, dass von der neuen Landesregierung keine Innovationskraft ausginge. Bayern baut zwar nicht den Transrapid aber revolutioniert dafür das Steuer(un)wesen.
:-)
Gruß
Christian

will Haus bauen und dies als ZWS nutzen

Buzz_Lightyear @, Köln, Mittwoch, 16.04.2008 (vor 6232 Tagen) @ Christian

dann wäre es wohl das beste ich melde mich in M gar nicht an! Ist nur die Frage ob man so drumrum kommt>>>

will Haus bauen und dies als ZWS nutzen

Christian @, Mittwoch, 16.04.2008 (vor 6232 Tagen) @ Buzz_Lightyear

Hallo,
"nicht anmelden" nutzt überhaupt nichts und kann, wenn es - wie Du schreibst -, nicht melderechtkonform ist, zusätzlich zu einem Bußgeld führen.
Gruß
Christian