ZWS auch ohne Miete

Lotte @, Dienstag, 15.04.2008 (vor 6459 Tagen)

Hallo!
Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
Ich habe ab dem 1.5 einen neuen Job in Essen, wohne jedoch 120 km entfernt. Der neue Job beinhaltet auch einen Firmenwagen mit privater Nutzung. Da die Kilometerpauschale bei dem normalen Anfahrtsweg zu hoch wäre, möchte ich einen 2. Wohnsitz in Essen bei einem Freund anmelden. Mir würden hierdurch keine Kosten bezüglich Miete etc. entstehen und ich würde auch nur gelegentlich dort übernachten, da ich vorwiegend im Außendienst arbeite. Wie sieht das nun mit der ZWS aus> Wie wird diese dann bemessen, da ich ja keine Miete zahle. Muss diesen Wohnsitz jedoch anmelden aufgrund der sonst zu hohen Kilometerpauschale für den Firmenwagen. Kann mir da jemand helfen>

ZWS auch ohne Miete

Lotte @, Dienstag, 15.04.2008 (vor 6459 Tagen) @ Lotte

Ach ja, hätte da noch eine Frage! Was wäre wenn wir einfach einen Mietvertrag abschließen der sich auf ein paar Euro im Monat beläuft. Wäre das auch rechtens>>>

ZWS auch ohne Miete

Yvonne Winkler @, Dienstag, 15.04.2008 (vor 6459 Tagen) @ Lotte

Grundsätzlich wird von der Vergleichsmiete ausgegangen, also ist es völlig nebensächlich, wenn besonders wenig vereinbart wird. Sinnig wird es allenfalls, wenn man die Besenkammer anmietet, denn die dürfte über die qm den Preis rechtfertigen.

Nachvollziehen kann ich trotzdem nicht, warum man sich meldet mit Nebenwohnung, wenn man dort nur gelegentlich mal auf der Couch übernachtet.

YW


Nachtrag, sorry es wurden ja die Kilometerpauschalen als Grund genannt. Tja, da muss man sich entscheiden, an welchem Zipfel der Bettdecke man zieht.

ZWS auch ohne Miete

Christian @, Dienstag, 15.04.2008 (vor 6459 Tagen) @ Lotte

Hallo Lotte,

vom Anmelden eines Wohnsitzes ist doch überhaupt nicht die Rede! Was Du anmelden willst und musst, ist wohl eher eine Nebenwohnung. So wie Du das schilderst
» "nur gelegentlich dort übernachten, da ich vorwiegend im Außendienst arbeite."
wäre das melderechtlich auch richtig. Da darf man ruhig an beiden Enden der Bettdecke ziehen :-) - ist zumindest nicht illegal.

Damit kriegst Du allerdings automatisch Ärger mit der Stadt Essen, deren Rechtsdirketor die hanebüchene Auffassung vertritt, man dürfe das "Nutzen einer Nebenwohnung" als "Innehaben einer Zweitwohnung" besteuern. Das glaubt ihm selbst in NRW nicht mehr jedes Gericht.

Voraussichtlicher Ablauf:
- Nebenwohnung anmelden
- Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung "Zweitwohnung"
- Gleich in der "Steuererklärung" 8Miete wahrheitsgemäß mit = Euro angeben) darauf hinweisen:
a) "Meine Nebenwohnung wird nicht als Zweitwohnung innegehabt."
b) "Ich bin nicht wirtschaftlich leistungsfähig."
c) "Der Ort meiner Hauptwohnung ist mein einziger Wohnsitz."
- Eingang des Zweitwohnungsteuerbescheides
- Zahlen der Steuer
- Klage vor dem VG Gelsenkirchen (frsitgerecht!)
- Ggf. gerichtliche Auseinandersetzung, danach (99,9 %)Rückzahlung der Steuer (mit Gerichts- und Nebenkosten), weil die Nebenwohnung nicht als Zweitwohnung innegehabt wird (so hat das VG Gelsenkirchen schon mal gegen diesen Rechtsdirektor aus Essen entschieden - er will es nur nicht wahrhaben:-P ).

Vielleicht erübrigt sich das Ganze auch, wenn nach dem BVerfG auch das BVerwG diese schäbigen Satzungen, die an das Melderecht anknüpfen, für verfassungswidrig erklärt.:-)

Noch Fragen>

Gruß

Christian

ZWS auch ohne Miete

Yvonne Winkler @, Dienstag, 15.04.2008 (vor 6459 Tagen) @ Christian

Lieber Christian,

die Bettzipfel bezogen sich auf die Vorteile, die im Einkommensteuerrecht abgeschöpft werden sollen und gleichzeitig auf der ZWS-Seite das Optimale herausholen.

Also von allem nur das Feinste.

YW

ZWS auch ohne Miete

Christian @, Dienstag, 15.04.2008 (vor 6459 Tagen) @ Yvonne Winkler

Liebe Yvonne,
sehe ich doch genau so :-).
Die Bettdecke ist wirklich groß genug. Die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten in dem zur BRD verkommenen Deutschland sind für alle Parteien unerschöpflich. In jedem Winkel lauert eine - man muss nur zum Winkel gehen.
Allerdings sollte man sich darüber klar sein, dass man Kommunen nur begrenzt imitieren kann. Wer als gemeiner Steuerzahler den Hals nicht voll genug kriegt, zahlt oft drauf. Selbst dann, wenn die kommunen im Unrecht sind. Und Steuern erfinden darf auch nur der Gesetzgeber.
Gruß
Christian

ZWS auch ohne Miete

Lotte @, Mittwoch, 16.04.2008 (vor 6458 Tagen) @ Christian

Super, vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Hätte jedoch noch eine Frage: Was wird am Zweitwohnsitz bemessen, habe dort ein Gästezimmer zur Verfügung. Wird dies dann besteuert oder das gesamte Haus, welches nicht gerade klein ist!>>

ZWS auch ohne Miete

Lotte @, Mittwoch, 16.04.2008 (vor 6458 Tagen) @ Lotte

Und zu den Bettzipfeln; man hat nicht immer eine ideale Alternative... lässt sich in meinem Fall nicht anders regeln, sonst hätte ich den Job nicht annehmen können!

ZWS auch ohne Miete

Christian @, Mittwoch, 16.04.2008 (vor 6458 Tagen) @ Lotte

Hallo Lotte,
was spielt die Bemessungsgrundlage denn für eine Rolle, wenn Du überhaupt nicht steuerpflichtig bist> Du nutzt ein Gästezimmer als Nebenwohnung, ohne darüber die uneingeschränkte Verfügungsgewalt zu haben. Das ist keine Zweitwohnung! Basta!
Oder soll die Frage bedeuten, dass Du bereit bist, der Stadt Essen ohne rechtliche Grundlage Geld in den Rachen zu werfen>
Gruß
Christian

ZWS auch ohne Miete

Lotte @, Mittwoch, 16.04.2008 (vor 6458 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

sicherlich möchte ich der Stadt kein Geld in den Rachen werfen. Ich weiß leider nur nicht ob ich dann auch den Nebenwohnsitz als Anfahrtsweg zur Arbeit geltend machen kann.
Oder ob ich hierfür einen 2. Wohnsitz angeben muss.

Gruß
Lotte

ZWS auch ohne Miete

Christian @, Mittwoch, 16.04.2008 (vor 6458 Tagen) @ Lotte

Hallo Lotte,

man kann es mit den Bedenken auch übertreiben.

Auf jeden Fall ist es Kommunen und Justiz mit ihrer Zweitwohnungsteuer wohl nachhaltig gelungen, die baybylonische Sprachverwirrung auf auf Einkommensteuer und Melderecht auszuweiten. Orwell lässt grüßen. Glückwunsch,liebe Politiker und öffentlich Bedienstete.

Zum wiederholten Male:
1. Man kann keinen Neben-/Zweitwohnsitz anmelden, nur Nebenwohnungen.
2. Die Zweitwohnung aus der doppelten Haushaltsführung (Einkommensteuer) hat mit der Zweitwohnung aus dem "ZWSt-Recht" (Aufwandstuer) so gut wie nichts zu tun.
3. Die einkommensteuerechtlichen Fragen der doppelten Haushaltsführung haben mit dem "ZWSt-Recht" ebenfalls so gut wie nichts zu tun (dazu empfiehlt sich ein Steuerberater/Verein o.ä.).

Gruß
Christian