ZWS für Azubi

Yvonne Winkler @, Freitag, 12.05.2006 (vor 6804 Tagen) @ Matze

Hallo Matze,

das kommt auf die Faßbergsche Satzung an und darauf an welchen Wohnungsbegriff diese Satzung anknüpft.
An sich ist die Situation der Azubis der von Studenten vergleichbar. Das hierzu Gesagte kann auch auf Azubis übertragen werden.

» Kann man einen Widerspruch gegen die ZWS damit begründen>

Begründen kann man immer, fragt sich nur, ob es erfolgreich ist und das kann ich von hier aus nicht feststellen. Die Satzung ist auch noch nicht in der Städteliste hier aufgeführt. Schau doch mal, ob sie nicht Ähnlichkeit mit der Lüneburger Satzung hat (ist ja beides in Niedersachsen)..., dann gäbe es eine Chance mit der Begründung kein Erstwohnsitz, da keine eigene Wohnung, sondern nur Zimmer bei den Eltern.

Gruß
Yvonne Winkler


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