will Haus bauen und dies als ZWS nutzen

Christian @, Mittwoch, 16.04.2008 (vor 5826 Tagen) @ Buzz_Lightyear

Hallo,
wie ein Blick in die verfassungswidrige Münchener Satzung zeigt, gilt hier § 4 (Steuermaßstab) Abs. 3. Damit Du nicht lange suchen musst, habe ich das für Dich getan.
„(3) Für Wohnungen, die im Eigentum des Steuerpflichtigen stehen …, ist die Nettokaltmiete in der ortsüblichen Höhe anzusetzen. Sie wird von der Landeshauptstadt München in Anlehnung an die Nettokaltmiete geschätzt, die für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird.“
Aber Du hast Glück, denn in dem § steht auch noch, dass die Bemessungsgrundlage auf volle Euro abzurunden ist.
:-)
Und vielleicht hast Du noch mehr Glück. Wenn nämlich die CSU noch in diesem Jahr beschließt, dass die Zweitwohnungsteuer erst bei einem Einkommen von mehr als 25000 EURO monatlich fällig wird. Wer in Bayern weniger verdient, ist nämlich wirtschaftlich nicht leistungsfähig. Da darf man überhaupt hoffen. Das Ende der Aufwand- und Verbrauchsteuern ist – zumindest in Bayern -, nahe. Sage noch mal einer, dass von der neuen Landesregierung keine Innovationskraft ausginge. Bayern baut zwar nicht den Transrapid aber revolutioniert dafür das Steuer(un)wesen.
:-)
Gruß
Christian


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