Laube/Bungalow auf Grundstück - ZWS?
Hallo,
vielleicht kann mir ja jemand einen Tipp geben oder überhaupt irgendwie mit Informationen weiterhelfen.
Ich habe von einem Kollegen ein Grundstück in einer Wohngegend in Falkensee bei Berlin gepachtet. Auf diesem Grundstück, das ca. 1000 qm groß ist, steht so eine Art Gartenlaube. Ich weiß jetzt leider die Quadratmeterzahl nicht, aber das Ding ist sehr klein. Es gibt keinen Anschluss an die Kanalisation, Abwasser wird über die Sickergrube entsorgt. Beheizbar ist die Laube auch nicht. Trinkwasser kommt aber aus dem Hahn.
In einem Raum ist eine Küche selber eingebaut, dort steht auch ein Gasherd, der mit einer Propangasflasche betrieben wird. Es gibt auch ein Bad mit einer Dusche und einer Toilette und zwei ganz kleine Zimmer.
Nun will die Stadt Falkensee Zweitwohnungssteuer erheben, aber ich nutze das Gebäude überhaupt nicht als Wohnung. Ich sehe auch nicht, wie man eine Laube, die nicht beheizbar ist, in unseren Breitengraden überhaupt als Wohnung bezeichnen kann. Das Steueramt meint aber, es reicht, wenn es eine Tür, ein Fenster, Kochgelegenheit und Toilette gibt.
Stimmt das> Ist diese Laube wirklich eine Wohnung>
Kann mir irgendjemand mit Gesetzestexten weiterhelfen bzw. mir das entsprechende Gesetz nennen> Wo ist sowas geregelt, wo kann ich nachsehen>
Vielen Dank!
Lodigo
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