Laube/Bungalow auf Grundstück - ZWS?

lodigo @, Mittwoch, 16.04.2008 (vor 6098 Tagen)

Hallo,

vielleicht kann mir ja jemand einen Tipp geben oder überhaupt irgendwie mit Informationen weiterhelfen.

Ich habe von einem Kollegen ein Grundstück in einer Wohngegend in Falkensee bei Berlin gepachtet. Auf diesem Grundstück, das ca. 1000 qm groß ist, steht so eine Art Gartenlaube. Ich weiß jetzt leider die Quadratmeterzahl nicht, aber das Ding ist sehr klein. Es gibt keinen Anschluss an die Kanalisation, Abwasser wird über die Sickergrube entsorgt. Beheizbar ist die Laube auch nicht. Trinkwasser kommt aber aus dem Hahn.
In einem Raum ist eine Küche selber eingebaut, dort steht auch ein Gasherd, der mit einer Propangasflasche betrieben wird. Es gibt auch ein Bad mit einer Dusche und einer Toilette und zwei ganz kleine Zimmer.

Nun will die Stadt Falkensee Zweitwohnungssteuer erheben, aber ich nutze das Gebäude überhaupt nicht als Wohnung. Ich sehe auch nicht, wie man eine Laube, die nicht beheizbar ist, in unseren Breitengraden überhaupt als Wohnung bezeichnen kann. Das Steueramt meint aber, es reicht, wenn es eine Tür, ein Fenster, Kochgelegenheit und Toilette gibt.

Stimmt das> Ist diese Laube wirklich eine Wohnung>

Kann mir irgendjemand mit Gesetzestexten weiterhelfen bzw. mir das entsprechende Gesetz nennen> Wo ist sowas geregelt, wo kann ich nachsehen>

Vielen Dank!

Lodigo

Laube/Bungalow auf Grundstück - ZWS?

Christian @, Mittwoch, 16.04.2008 (vor 6098 Tagen) @ lodigo

Hallo Lodigo,
ja, die liebe Stadt Falkensee. Die legt in ihrer Satzung ganz schäbig fest:
„Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wer-den kann.“
Das ist das "Gesetz" und danach hat die Gartenlaube sogar drei „Wohnungen“.:-D
Wenn überhaupt, müsste man wegen des schäbigen Wohnungsbegriffes zu Felde ziehen. Bei der gegenwärtigen Rechtsprechung weiß man aber nie so genau, was die Richter gerade erkennen, wenn sie „Wohnung“ hören. Aber die Laube kommt einer "Wohnung" schon verdammt nahe.
Auf die Nutzung kommt es nicht an.
Noch Fragen>
Gruß
Christian

Laube/Bungalow auf Grundstück - ZWS?

lodigo @, Mittwoch, 16.04.2008 (vor 6098 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Schau dir doch unbedingt mal diesen Link hier an:

http://www.rbb-online.de/_/fernsehen/magazine/beitrag_jsp/key=rbb_beitrag_5632886.html

Das ist wirklich ein Ding. Wenn es jetzt 14 Euro sind, dann muss ich wohl auch klagen. Allerdings ist die Nachricht bereits 1 Jahr alt und vielleicht hat der Kläger ja inzwischen gewonnen.

Aber nochmal: Kann ich verlangen, dass mir die Satzung genannt wird, nach der die Besteuerung vorgenommen werden soll> Ich finde das hanebüchen - ich fahre mal am Wochenende raus, ja, aber das wars auch schon. Wohnen kann man da nicht...

Viele Grüße
Lodigo

Laube/Bungalow auf Grundstück - ZWS?

Christian @, Mittwoch, 16.04.2008 (vor 6098 Tagen) @ lodigo

Hallo Lodigo,
das Falkenseer Auf und Ab verfolge ich schon eine ganze Weile.
Die Satzung der Stadt findest Du übrigens im Internet.
Wie die gegenwärtige konkrete "Urteilslage" in/wegen Falkensee ist, weiß ich leider nicht.
Bei den Quadratmeterpreisen Kaltmiete lohnt sich eine Klage - allein schon wegen der aberwitzigen Vorstellung, für eine Gaetenlaube so eine Miete erzielen zu können. Der BM Bigalke kann ja mal in Falkensee Urlaub machen.
Immer druff - in Falkensee kämpfen ja einige mit viel Erfahrung.
Anregungen für weitere Formfehler gibt es hier im Forum ja inzwischen reichlich.
Und mal nachfragen, ob du bei Kommunalwahlen in Falkensee nicht wahlberechtigt bist, wenn Du Dich dort mit Nebenwohnung meldest. Soll da in Brandenburg ein entsprechendes Gesetz geben.
Gruß
Christian

Laube/Bungalow auf Grundstück - ZWS?

lodigo @, Donnerstag, 17.04.2008 (vor 6098 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

danke, die Satzung habe ich gefunden. Ich denke mal, es ist die letzte.
Jetzt hab ich aber doch noch eine Frage: Ich habe mich doch gar nicht mit einer Nebenwohnung angemeldet. Ist das nicht Voraussetzung für die Steuer> Oder reicht es, dass ich Inhaberin des Pachtvertrages bin>
Mann, Mann, das nervt echt...

Viele Grüße
Lodigo

Laube/Bungalow auf Grundstück - ZWS?

Christian @, Donnerstag, 17.04.2008 (vor 6098 Tagen) @ lodigo

Hallo Lodigo,

bei der Satzung muss man nicht mit Nebenwohnung gemeldet sein. Da reicht es, wenn Du Mieterin/Eigentümerin/Dauernutzungsberechtigte einer "Wohnung" bist.

» Mann, Mann, das nervt echt...
Aus Sicht der Kommunalpolitik (und der -verwaltung>): Soll es ja auch!:-D Je genervter, desto zahlungswilliger.

Viele Grüße

Christian