Habe auch vor kurzem einen Erklärungsbogen erhalten, wonach ich mich zur meiner von Oktober 2000 bis März 2005 geführten Nebenwohnung äußern darf.
In der betreffenden Stadt gibt es die Satzung schon seit 2001 und es wurde uns aber immer versichert, dass Studenten, die im Studentenwohnheim ein Zimmer haben nicht unter die Regelung fallen. Von daher habe ich keinen Grund gesehen, meinen Hauptwohnsitz dort zu begründen. Stattdessen habe ich den bei Mami und Papi behalten.
Aufgrund des Urteils vom Bundesverfassungsgericht (hinsichtlich der Ehegatten) wurde die Satzung Anfang Februar diesen Jahres geändert. Meine Frage ist nun, da es bei mir um 2001 - 2005 geht, ob ich mich auch darauf berufen könnte, dass die Satzung in der Zeit nichtig war. Ich kann ja nichts dafür, dass die die Steuer erst jetzt bei mir festsetzen wollen und ich nicht eher etwas gegen die Satzung unternehmen konnte.
ZWS aufgrund fehlerhafter Satzung
Yvonne Winkler , Montag, 15.05.2006 (vor 6990 Tagen) @ stefanie
Hallo Stefanie,
Die Satzung ist offensichtlich rückwirkend rechtmäßig geworden (durch die Änderung Anfang Februar diesen Jahres, jedenfalls soweit nicht andere Gründe dagegen sprechen).
Wie lange rückwirkend erhoben werden kann ist eine Frage der Festsetzungsverjährung. Wie lange die ist, steht in der Gemeindeordnung des jeweiligen Bundeslandes (meist in Verbindung mit der Abgabenordnung). In den meisten Bundesländern beträgt sie vier Jahre, ob das bei obiger Satzung auch so ist, müsste man prüfen.
Gruß
Yvonne Winkler
ZWS aufgrund fehlerhafter Satzung
stefanie , Montag, 15.05.2006 (vor 6990 Tagen) @ Yvonne Winkler
Danke für Ihre schnelle Antwort.
Mit Verjährung ist leider nichts zu machen.
Es ist nur schade, dass ich die Satzung nicht vorher angreifen konnte, da ich überhaupt keine Klagebefugnis hatte und jetzt haben sie ja schon die Satzung geändert.
ZWS aufgrund fehlerhafter Satzung
Christian , Samstag, 20.05.2006 (vor 6985 Tagen) @ stefanie
Hallo Stefanie,
als Student begründest du üblicherweise keinen Wohnsitz an Studienort.
Was hat die Stadt denn überhaupt verändert - den Wohnungsbegriff> Wenn Du vorher keine "Wohnung" hattest, können sie dich eigentlich nicht rückwirkend heranziehen, diesbezüglich dürfen sie keinen neuen Tatbestand schaffen, da gibt es einschlägige Urteile.
Gruß
Christian
ZWS aufgrund fehlerhafter Satzung
stefanie , Samstag, 20.05.2006 (vor 6985 Tagen) @ Christian
Hallo Christian,
danke für die Antwort.
Die Satzung haben sie bezüglich der Eheleute geändert, also entsprechend dem Urteil des VG Halle vom Januar wäre die Satzung jetzt wieder rechtsmäßig.
Leider hat sich der Tatbestand der 'Wohnung' nie geändert. Wir wurden nur schon immer verpflichtet uns zu melden iSd Meldegesetzes. Nur hat man uns immer gesagt, dass ein Zimmer im Studentenwohnheim eben keine Wohnung iSd Satzung über die Zweitwohnungssteuer ist. Seit neuestem braucht die Stadt aber Geld und zieht deshalb auch uns ran. Ich werde aber trotzdem mit verschiedenen Argumenten versuchen dagegen vorzugehen. :) Erfolgsversprechend ist aber die Argumentation mit der Erstwohnung. Im ersten Absatz bei uns steht nämlich, dass eine Zweitwohnung = Nebenwohnung iSd Meldegesetzes ist, neben der Hauptwohnung (danach keine Rede vom Meldegesetz). Im Absatz 2 dann WOHNUNG (also nur die Wohnung, nicht unterschieden zwischen Erst- oder Zweitwohnung oder wie auch immer) iSd Satzung ist...+ Küche + Bad. Finde, dass müsste dann auch für die Erst- bzw. Hauptwohnung geltend und da hatte ich ja nur mein altes 'Kinderzimmer' bei meinen Eltern.
Gruß,
Stefanie
ZWS aufgrund fehlerhafter Satzung
Christian , Samstag, 20.05.2006 (vor 6985 Tagen) @ stefanie
Hallo Stefanie,
wenn nur Zimmer im Studentwohnheim, dann gilt das auch für die Nebenwohnung, die danach nicht besteuert werden darf. Aber die meisten Städte versuchen trotz dieser Wohnungsdefinition auch die "Studentenbude" zu besteuern. Der Trick liegt meist im Fragebogen. Wer den ausfüllt und unterschreibt ist dasnn plötzlich dran.
Welche Stadt will das Geld von Dir>
Fragebogen schon abgeschickt>
Gruß
Christian
ZWS aufgrund fehlerhafter Satzung
stefanie , Sonntag, 21.05.2006 (vor 6984 Tagen) @ Christian
Hallo Christian,
habe beim Fragebogen natürlich angekreuzt, dass ich keine Wohnung iSd Satzung habe. Es handelt sich übrigens um Rostock. Von anderen musste ich hören, dass sie dann ein Schreiben bekommen haben in dem lang und breit stand, warum ein Zimmer im Wohnheim doch eine Wohnung iSd Satzung ist.
Der Fragebogen geht erst 2 Tage vor Fristende raus, also in 8 Tagen. Finde bei sowas sollte man sich immer Zeit lassen.
Gruß,
Stefanie
ZWS aufgrund fehlerhafter Satzung
Christian , Sonntag, 21.05.2006 (vor 6984 Tagen) @ stefanie
» bei sowas sollte man sich immer Zeit lassen.
Hallo Stefanie,
im Prinzip klingt die Satzung der Stadt Rostock trotz Anknüpfen an das Melderecht für Dich korrekt und dürfte bei einer Studentin, die ein Zimmer in einem Wohnheim als Nebenwohnung gemietet hat und mit Hauptwohnung in der Wohnung ihrer Eltern gemeldet ist, nicht zur Veranlagung zur ZWSt führen. Der Wohnungsbegriff ist dabei relativ unerheblich. Wichtig ist die Passage im § 2 Absatz 1:
„ZW ist jede Wohnung, die eine Einwohnerin als Nebenwohnung …neben ihrer Hauptwohnung für den eigenen persönlichen Lebensbedarf innehat.“
Gefährlich ist die Formulierung in § 3 Absatz 1: „Steuerpflichtig ist die Inhaberin der Wohnung, deren melderechtlichen Verhältnisse die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung bewirken.“ Damit versuchen viele Städte nach der Gleichung „Melderechtliche Hauptwohnung = Innehaben einer steuerrechtlichen Hauptwohnung“ Tatbestandswirkung zu schaffen und auch in Deinem Fall aus der gemieteten Nebenwohnung eine Zweitwohnung zu konstruieren. Wie Rostock sich da anstellt, weiß ich nicht.
Die Erklärung zur Zweitwohnungsteuer der Stadt Rostock sieht auch relativ fair aus. Nach den Angaben zu 1 - 8 musst Du nur die Ziffern 11, 12 und 13 ankreuzen und unterschreiben. Auf Seite 2 und 3 sind keine Angaben machen, sie sind nur für die steuerpflichtige Zweitwohnung von Bedeutung. Das steht auch so in der Kopfzeile der Seite 2. Wenn die Stadt Deine Erklärung auf Seite 1 akzeptiert, wird sie auch nicht nachfragen, wenn sie nachfragt, wird es kritisch. Zu Zeile 55 bis 57 gehe ich davon aus, dass Du keine Angaben zu machen brauchst, da Du nur 1 Nebenwohnung in Rostock hast.
WICHTIG
In das letzte Feld auf Seit 4 „Zu Zeile“ gehört unbedingt die Erläuterung zu Deinem Kreuz in Zeile 13:
„13 - Inhaber meiner melderechtlichen Hauptwohnung sind meine Eltern. Ich nutze in dieser Wohnung nur ein Zimmer, für das ich weder eine Verfügungsgewalt noch ein Verfügungsrecht habe.“ (Wenn Du willst, kannst Du noch eine gleich/ähnlich lautende Erklärung Deiner Eltern beifügen - macht sich bestimmt gut.)
Mit der so ausgefüllten Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“ müsstest Du eigentlich im grünen Bereich sein. Du brauchst vorerst keinen Steuerbescheid fürchten, da die Stadt keine Angaben zur Miethöhe usw. hat. Erst wenn Du danach gefragt wirst, hat Rostock was Übles vor und Du musst ernsthaft nachdenken.
Gruß
Christian.
ZWS aufgrund fehlerhafter Satzung
stefanie , Montag, 22.05.2006 (vor 6983 Tagen) @ Christian
Hallo Christian,
danke für deine ausführliche Antwort.
Leider weiß ich von anderen Betroffenen, dass die Stadt in der Tat böses vorhat. Die haben Ende des Jahres 2004 doch tatsächlich auf das Studentenwerk eingewirkt, um an die Grundrisse der Studentenwohnheime zu kommen.
Da bleibt als letztes Argument dann nur noch die 'besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit', die ich als Bafög Empfängerin nicht hatte. Ich hoffe mal es ist auch nur der Zeitraum, für den ich die Steuer zahlen müsste, erheblich. Logischerweise bekomme ich ja jetzt kein Bafög mehr, weil ich kein Student mehr bin.
Gruß,
Stefanie
ZWS aufgrund fehlerhafter Satzung
Christian , Montag, 22.05.2006 (vor 6983 Tagen) @ stefanie
Die haben Ende des Jahres 2004 doch tatsächlich auf das Studentenwerk eingewirkt, um an die Grundrisse der Studentenwohnheime zu kommen.
Hallo Stefanie
es ist schon beachtlich und beängstigend, welchen Aufwand eine klamme Stadt treibt, um eine Aufwandsteuer einzuziehen.
Nach einschlägigen Urteilen demonstrierst Du mit einer "Zweitwohnung" die bei dir nicht vorhandene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - klingt absurd, ist aber so. Auch auf einen Billigkeitserlass würde ich an Deiner Stelle nicht hoffen/setzen/klagen. Voraussetzung hierfür wäre, dass nach dem WILLEN DER STADT ROSTOCK angenommen werden müsste, dass sie die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage - wäre sie geregelt - im Sinne der beabsichtigten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte. Die Gruppe der Studentinnen und Studenten ist aber wissentlich in die Besteuerung einbezogen worden. Es bleibt somit nur im Einzelfall die Möglichkeit der STUNDUNG (evtl. auch Ratenzahlung), wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ob Stundung für Dich akzeptabel ist, kann ich nicht beurteilen. Ratenzahlung wäre eine andere Möglichkeit, damit könnte man die Stadt ggf. zum Wahnsinn treiben - aber im Endeffekt kriegt sie Dein Geld aber doch.
Wenn Du nicht zahlen willst, bleibt nur die Möglichkeit, darauf zu beharren, dass du Deine melderechtliche Hauptwohnung nicht im Sinne des Zweitwohnungsteuerrechts innehast. Warte also mal ab, was die Stadt entscheidet. Wenn sie Dir wirklich einen Steuerbescheid schicken, kannst/musst Du zahlen oder den Rechtsweg beschreiten (1. Schritt: Widerspruch einlegen; damit beginnt das Risiko, denn dabei entstehende Kosten und die evtl. gezahlte Steuer werden nur bei Erfolg vor Gericht zurück erstattet - und das kann dauern).
Aber so schlecht sind die Erfolgsaussichten nicht, und bis dahin kann noch viel passieren. Bedenke aber immer: Gerade weil die Städte wissen, dass der Rechtsweg besonders von Studenten gescheut wird, legen die Verwaltungen es darauf an - die meisten Studenten geben nach. Das heißt aber noch lange nicht, dass die Städte deswegen im Recht sind.
Gruß
Christian
ZWS aufgrund fehlerhafter Satzung
stefanie , Montag, 22.05.2006 (vor 6983 Tagen) @ Christian
Danke nochmal. :)
Bin ja kein Student mehr und scheue den Rechtsweg von Natur aus nicht, bin nämlich gerade Rechtsreferendar und wenn alles gut geht in einem Jahr fertig.
Um nochmal auf die besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu sprechen zu kommen. Wenn die Eltern jeden Monat die Miete gezahlt haben, kann man wohl kaum davon sprechen, dass ICH besonders wirtschaftlich leistungsfähig war>!
ZWS aufgrund fehlerhafter Satzung
Christian , Montag, 22.05.2006 (vor 6983 Tagen) @ stefanie
Hallo,
» Bin ja kein Student mehr und scheue den Rechtsweg von Natur aus nicht, bin nämlich gerade Rechtsreferendar und wenn alles gut geht in einem Jahr fertig.
Dann hat die Stadt R. ja die Richtige erwischt. Aber Achtung, gerade als gelernte Juristin solltest Du wissen, dass Recht und Richtig zwei verschieden Dinge sind/sein können - ganz besonders im Steuerrecht. Und dann kommt in diesem Fall noch das Verwaltungsrecht dazu.
» Um nochmal auf die besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu sprechen zu kommen. Wenn die Eltern jeden Monat die Miete gezahlt haben,kann man wohl kaum davon sprechen, dass ICH besonders wirtschaftlich leistungsfähig war>!
Von einer besonderen wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ist und war nie die Rede - streiche "besonderen". Und von wem die finanziellen Mittel aufgebracht werden, ist bei einer Aufwandsteuer völlig egal (selbst wenn sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit übersteigen).
Hier ein Zitat aus dem Beschluß BVerfG zur ZWSt vom 11.10.2005:
"Das Innehaben einer Zweitwohnung ist ein Zustand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt. Eine Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf liegt vor, wenn - wie in den vorliegenden Fällen - der Steuerpflichtige die Zweitwohnung selbst bewohnt."
Klar, "gewöhnlich" und "in der Regel" sind Ausstiegsmöglichkeiten, aber darauf ankommen möchte ich es nicht lassen. In den letzten Jahr(zehnt)en habe Gerichte aller Kaliber die Zweitwohnung immer als Ausdruck wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit bewertet. Auch wenn man es nicht für möglich halten möchte, im Prinzip ist es richtig - wenn du Dir einen Hund hältst, zahlst Du auch Aufwandsteuer (für das Halten des Hundes, nicht für den Hund), weil du damit wirtschaftliche Leistungsfähigkeit demonstrierst.
Wenn Dich die ZWSt weiter beschäftigt, schlage ich vor: Lasse Dir von René meine eMail-Adresse geben und wir machen das bilateral, sonst sprengen wir noch das Forum.
Gruß
Christian