Wohnungsdefinition

Bjoern @, Donnerstag, 17.04.2008 (vor 6263 Tagen)

die zweitwohnungsteuersatzung, die an das melderecht anknüpft, regelt:

"Wohnung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird."

kann mir mal jemand den unterschied zwischen wohnen und schlafen erläutern>

und könnte man das in geeigneter weise gegen die satzungsgeber verwenden>>
(ein raum, der zum schlafen geeignet ist, mag zwar eine wohnung im sinne des melderechts sein ... aber doch sicher nicht im sinne des zweitwohnungsteuerrechts)


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  • Wohnungsdefinition - Bjoern, 17.04.2008 [*]