Apartement = ZWS???

tinowl @, Samstag, 19.04.2008 (vor 6260 Tagen)

Hallo,

zum Sachverhalt: Ich werde dienstlich an einen anderen Ort gehen. Dort werde ich 4 Tage arbeiten und an 3 Tagen muss ich wieder nach Hause (eigener Hausstand - wegen Kindesbetreuung - dauernd getrennt lebend). Am Arbeitsort miete ich ein Apartement - monatlich - nicht auf Dauer - auch mit monatlicher Rechnung - all inclusive aller Nebenkosten.

Nun ergeben sich für mich folgende Fragen:
- Muss ich den Zweitwohnsitz anmelden => dann würden Steuern anfallen
- Wird doppelte Haushaltsführung auch nur auf Basis der Rechnungen - ohne Zweitwohnsitz anerkannt>
- kann ich die Zweitwohnsitzsteuer (die ich vermeiden möchte - natürlich nur, wenn sachlich möglich) auch als Position bei den doppelten Haushaltskosten absetzen
- ....

Danke für Hilfe!!!!

Gruss
Tino

Apartement = ZWS???

Christian @, Samstag, 19.04.2008 (vor 6260 Tagen) @ tinowl

Hallo Tino,
wer sich wo wie zu melden hat, ergibt sich aus den Meldegesetzen – bitte auf der Startseite im Menü unter „Hauptwohnung“ nachlesen. Wenn dann noch Fragen sind, bitte hier stellen.
Ob Zweitwohnungsteuer anfällt oder nicht, richtet sich u.a. nach der Satzung der Stadt, in der Du dienstlich tätig sein wirst. Eine Zweitwohnung wirst Du so wie es klingt, auf jeden Fall innehaben.
Zu Einkommensteuerangelegenheiten bitte einen Steuerberater o.ä. befragen. Das hat mit der Zweitwohnungsteuer nicht viel zu tun. Vom Grundsatz her dürftest Du mit der Anerkennung der doppelten Haushaltsführung aber keine Probleme haben.
Bei doppelter Haushaltsführung lässt sich die Zweitwohnungsteuer im Allgemeinen problemlos als Werbungskosten absetzen.
Bei der Konstellation Nebenwohnung wegen Kinderbetreuung am Ort der Familienwohnung ist es allemal überlegenswert im Fall der Fälle die Veranlagung zur Zweitwohnungsteuer nicht hinzunehmen. Das schreit nach Artikel 6 GG.
Noch Fragen>
Gruß
Christian

Und wie immer – damit keiner glaubt ich resigniere: Wohnsitz in all seinen Spielarten ist hier fehl am Platz. :-D

Apartement = ZWS???

tinowl @, Samstag, 19.04.2008 (vor 6260 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

danke für das Feedback - ich denke, da habe ich neue Ansätze. Was ich noch nachfragen möchte: Was besagt Artikel 6 GG>

Gruss
Tino

» Hallo Tino,
» wer sich wo wie zu melden hat, ergibt sich aus den Meldegesetzen – bitte
» auf der Startseite im Menü unter „Hauptwohnung“ nachlesen. Wenn dann noch
» Fragen sind, bitte hier stellen.
» Ob Zweitwohnungsteuer anfällt oder nicht, richtet sich u.a. nach der
» Satzung der Stadt, in der Du dienstlich tätig sein wirst. Eine
» Zweitwohnung wirst Du so wie es klingt, auf jeden Fall innehaben.
» Zu Einkommensteuerangelegenheiten bitte einen Steuerberater o.ä. befragen.
» Das hat mit der Zweitwohnungsteuer nicht viel zu tun. Vom Grundsatz her
» dürftest Du mit der Anerkennung der doppelten Haushaltsführung aber keine
» Probleme haben.
» Bei doppelter Haushaltsführung lässt sich die Zweitwohnungsteuer im
» Allgemeinen problemlos als Werbungskosten absetzen.
» Bei der Konstellation Nebenwohnung wegen Kinderbetreuung am Ort der
» Familienwohnung ist es allemal überlegenswert im Fall der Fälle die
» Veranlagung zur Zweitwohnungsteuer nicht hinzunehmen. Das schreit nach
» Artikel 6 GG.
» Noch Fragen>
» Gruß
» Christian
»
» Und wie immer – damit keiner glaubt ich resigniere: Wohnsitz in all seinen
» Spielarten ist hier fehl am Platz. :-D

Apartement = ZWS???

Christian @, Samstag, 19.04.2008 (vor 6260 Tagen) @ tinowl

Hallo Timo
Ehe und Familie stehen unter besonderem Schutz.
Gruß
Christian