Zweitwohnungsteuer in Köln

Christian @, Montag, 21.04.2008 (vor 6064 Tagen) @ Oliver03

Hallo Oliver,
von "unbedingt abmelden müssen" kann hier nicht die Rede sein - es hätte nur Ärger und ggf. Geld gespart.
Was zhu tun ist> Klage beim Verwaltungsgericht Köln einlegen – wenn die Frist noch nicht verstrichen ist. Anders geht es nicht.
Bei Bedarf hier wieder melden.
Frage an andere: Um das VG Köln auf Trab zu bringen, müsste, man bei diesem Sachverhalt auch mit Aussicht auf Erfolg, doch wohl die Aussetzung der Vollstreckung :-) beantragen, oder> Sonst arbeiten die doch erst wieder zu Karneval 2009.
Gruß
Christian


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