Entscheidung vom OVG Koblenz am 22.04.

Yvonne Winkler @, Dienstag, 22.04.2008 (vor 6066 Tagen) @ René

Ich rechne da mit keiner Überraschung, da der Senat an seiner Rechtsprechung, wie sie bereits in der Eilentscheidung zum Ausdruck kam, festhalten wird. Ich nehme an, dass sie es ausführlicher und schön begründen werden.
Richtig spannend wird die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zum Thema werden.


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