Mehrfach Zweitwohnsitzsteuer bezahlen ?

Ennepeströter @, Dienstag, 22.04.2008 (vor 6257 Tagen)

Wie haben in einem Ferienpark zwei Ferienhäuser erworben. Auf einem der Pachtgrundstücke steht zusätzlich ein Wohnwagen.
Die Gemeinde fordert nun 3 mal die Zweitwohnsitzsteuer ein.

Ist das zulässig>

Vielen Dank im voraus für ihre Antworten.

Mehrfach Zweitwohnsitzsteuer bezahlen ?

Christian @, Dienstag, 22.04.2008 (vor 6257 Tagen) @ Ennepeströter

Ja, das ist zulääsig. Für jede Zweitwohnung ist die Steuer fällig.
Wenn es sich denn um eine Zweitwohung handelt.
Mal ganz ehrlich - wie nutzt man in 1 Ferienpark zwei Ferienhäuser und einen Wohnwagen für den persönlichen Bedarf oder den seiner Familie>
Gruß
Christian

Mehrfach Zweitwohnsitzsteuer bezahlen ?

Yvonne Winkler @, Dienstag, 22.04.2008 (vor 6257 Tagen) @ Ennepeströter

Es kommt natürlich auf die Satzung an, aber für die Dritt -und Viertwohnung, sprich Wohnwagen, dürfte bei einer Zweitwohnungsteuersatzung schon denklogisch keine Steuerpflicht entstehen.

Mehrfach Zweitwohnsitzsteuer bezahlen ?

Christian @, Dienstag, 22.04.2008 (vor 6257 Tagen) @ Yvonne Winkler

Liebe Yvonne,
was ist bei einer kommunalen Satzung schon denklogisch> Aber - BVerfG einmal ein bisschen verändert: Zweitwohnung ist jede weitere Wohnung ...
Es gibt also keine Dritt-, Viertwohnung usw. - nur Zweitwohnungen :-D . Wer mehr als eine Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf oder den seiner Familie neben seiner Erstwohunung innehat, treibt damit steuerbaren Aufwand.
Aber das sind allgemeine Dinge - solange man die Satzung nicht kennt, lässt sich über die Steuerpflicht nicht viel sagen.
Grußü
Christian