ZWS als Student in HH

Allix @, Sonntag, 27.04.2008 (vor 5895 Tagen)

hallo,

ich habe mir vor einem halben jahr in hh gemeldet, weil ich ein studium begonnen habe. hh ist mein zweitwohnsitz, weil ich die meiste zeit noch in meiner heimat hannover verbringe.
ich wohne in einer privaten wg und hab einen 400euro job (in hannover) und lebe sonst von der finanziellen unterstützung meiner eltern.

bin ich verpflichtet die zweitwohnungssteuer zu zahlen>

ZWS als Student in HH

Christian @, Sonntag, 27.04.2008 (vor 5895 Tagen) @ Allix

In Hamburg mit Nebenwohnung gemeldet, Hauptwohnung in Hannover. Wohnsitz streichen wir aus dem Vokabular – klein geschrieben ist das Wort doppelt falsch.
So wie ich vermute, wird Hamburg die Zweitwohnungsteuer verlangen. Das ist zwar nicht hanseatisch, bringt aber Geld.
Die Forderung ist allerdings unberechtigt, wenn Du in Hannover keine Wohnung innehast (z.B. weil Du noch im Haushalt Deiner Eltern lebst). Auch das Wohnen in einer Wohngemeinschaft ist nach Hamburger Gesetz nicht gleichbedeutend mit dem Innehaben einer Zweitwohnung – aber ob die Hamburger sich an ihre eigenen Gesetze halten, ist fraglich.
Solltest Du den Vordruck „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer für den Ermittlungszeitraum ….“ schon erhalten haben, musst Du bei Steuerpflicht in Zeile 11 verneinen, dass diese Wohnung für Dich eine Zweitwohnung ist und in Zeile 15 solltest Du angeben:
„Vom Innehaben einer Zweitwohnung ist bei mir nicht die Rede. Ich habe in Hamburg keine Wohnung im Sinne des ZWStG inne und nutze als Hauptwohnung ein Zimmer im Haushalt meiner Eltern, das ich nicht innehabe“.
Dann kannst Du nur abwarten. Sollte ein Steuerbescheid kommen – hier wieder melden.
Ggf. interessant ist dann noch, ob die übrigen Mitglieder der Wohngemeinschaft in Hamburg mit Neben- oder Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.
Noch Fragen>
Gruß
Christian

ZWS als Student in HH

René ⌂ @, Montag, 28.04.2008 (vor 5893 Tagen) @ Christian

» Auch das Wohnen in einer Wohngemeinschaft ist nach Hamburger Gesetz nicht gleichbedeutend mit dem Innehaben einer Zweitwohnung

Das kann ich aus dem Gesetz nicht direkt ableiten. Insbesondere wenn die Mitbewohner der WG alle gleichberechtigt Hauptmieter sind.

ZWS als Student in HH

Christian @, Dienstag, 29.04.2008 (vor 5893 Tagen) @ René

Hallo René,
es ist natürlich müßig – eher eine unergiebige juristische Fingerübung -, sich mit einem Gesetz zu befassen, das nach Entscheidungen des BFH (im Umkehrschluss) und des BVerfG (direkt) den Keim der Verfassungswidrigkeit so deutlich in sich trägt wie das Hamburger Zweitwohnungsteuergesetz. Am Rande bemerkt: Dieses Gesetz ist die Mutter aller Zweitwohnungsteuersatzungen, die an das Melderecht anknüpfen.
Aber zu meiner Bemerkung, die so pflaumenweich formuliert ist, dass sie fast schon politisch sein könnte:
„Auch das Wohnen in einer Wohngemeinschaft ist nach Hamburger Gesetz nicht gleichbedeutend mit dem Innehaben einer Zweitwohnung“.
Da ist nichts abzuleiten – im ZWStG der HH steht kein einziges Wort darüber, dass das Wohnen in einer Wohngemeinschaft gleichbedeutend mit dem Innehaben einer Zweitwohnung sei. Die Hamburger Normierung der Wohnung, des Wohnungsanteils als Zweitwohnung sowie des Steuerpflichtigen bietet da reichlich Stoff für langjährige Auseinandersetzungen. Und die Eigenschaft „Hauptmieter“ hat mit der Hamburger Zweitwohnung erst Mal nichts zu tun. Auch beim Hamburger Zweitwohnungsgesetz ist Steuergegenstand nicht das Innehaben einer Zweitwohnung sondern das Nutzen einer Nebenwohnung.
Aber „Die Wohngemeinschaft im Zweitwohnungsteuerrecht“ klingt fast wie der Titel einer juristischen Seminararbeit. Ist ein Thema, das meines Wissens bisher in der Rechtsprechung nicht aufgearbeitet wurde. Dürfte nach meiner Auffassung auch sehr schwer (unmöglich ist in der Rechtsprechung ja bekanntlich nichts) sein, aus der Zughörigkeit zu einer Wohngemeinschaft das Innehaben einer Zweitwohnung ableiten zu wollen.
Gruß
Christian

ZWS als Student in HH

René ⌂ @, Montag, 28.04.2008 (vor 5893 Tagen) @ Allix

» bin ich verpflichtet die zweitwohnungssteuer zu zahlen>

Wieviel du verdienst, ist in fast jeder Gemeinde egal (und Hamburg ist zumindest nicht die Ausnahme). Und woher das Geld am Ende kommt auch.

Wichtiger ist, wie Christian schon sagte, was du dein Hauptwohnsitz ist. Ist es lediglich eine Kinderzimmer, so laufen in Deutschland zahlreiche Verfahren und die Chancen stehen gut, sich zu wehren (Bei einer Einliegerwohnung sieht es dagegen anders aus).