wohnsitz im ausland
Hi, ich lebe seit 1 1/2 Jahren in Spanien, habe aber nach wie vor noch meine Wohnung in Berlin (in der aber keiner wohnt), da ich noch an der Uni immatrikuliert bin und z.Z an meinen Abschlussprüfungen sitze. Ich komme also 2-3mal por Jahr für 2-3 Wochen nach Berlin, um Dinge zu regeln. Bin ich in diesem Sinne steuerpflichtig> Ich arbeite auch Vollzeit und führe natürlich Steuern an den spanischen Staat ab, bin auch krankenversichert etc. Ich hab mal gehört, dass wenn man seinen Hauptwohnsitz im Ausland hat, aber noch in Dtl.gemeldet ist, dass das keine Nachteile mit sich bringt. Was müsste ich tun, um Probleme zu vermeiden>>
Vielen Dank!!!
MfG
Nicole
wohnsitz im ausland
Hallo Nicole,
wo Du Deinen Wohnsitz hast ist in dem Zusammenhang schnuppe. Vergiss das Wort einfach, es ist bähhh …
Ich gehe davon aus, dass Du in Berlin und in Spanien jeweils Mieterin oder Eigentümerin einer Wohnung (im landläufigen Sinn) für Deinen persönlichen Lebensbedarf bist.
Damit hast Du nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts eine Zweitwohnung inne.
Zweitwohnungsteuerpflichtig bist Du in Berlin trotzdem nicht, denn die Satzung ist verfassungswidrig. Besteuert wird in Berlin nicht das Innehaben von Zweitwohnungen sondern das Nutzen von Nebenwohnungen. Du hast in Berlin nach dem Melderecht aber eine alleinige Wohnung und keine Nebenwohnung. Der melderechtliche Status Deiner Wohnung ist für das zuständige Finanzamt bindend. So das Berlin Zweitwohnungsteuergesetz, bei dem der BFH keine verfassungsrechtlichen Bedenken hat(te) (Prof. Dr. Groh>).
Du hast also nichts zu befürchten.
Ich finde es erfreulich, zu sehen, wie diese Gesetze/Satzungen wirken, ohne das so mancher verkennende Spruchkörper etwas merkt.
In diesem Zusammenhang empfehle ich Liebhabern der Zweitwohnungsteuerrechts (s.a. Prof. Dr. H.-W. Bayer, Die Liebhaberei im Steuerrecht) die Lektüre einer Entscheidung des Bayer. VGH (das „V“ steht hier für „Verwaltungs“), Urteil vom 17.1.2007 - 4 CS 06.2126. Hier hat der 4. Senat wieder fürchterlich zugeschlagen - allerdings hat der Kläger auch um Schläge gebettelt.
Noch Fragen>
Gruß
Christian