wohnsitz im ausland

Christian @, Donnerstag, 08.05.2008 (vor 6288 Tagen) @ nicole

Hallo Nicole,
wo Du Deinen Wohnsitz hast ist in dem Zusammenhang schnuppe. Vergiss das Wort einfach, es ist bähhh …:-)
Ich gehe davon aus, dass Du in Berlin und in Spanien jeweils Mieterin oder Eigentümerin einer Wohnung (im landläufigen Sinn) für Deinen persönlichen Lebensbedarf bist.
Damit hast Du nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts eine Zweitwohnung inne. :-)
Zweitwohnungsteuerpflichtig bist Du in Berlin trotzdem nicht, denn die Satzung ist verfassungswidrig. Besteuert wird in Berlin nicht das Innehaben von Zweitwohnungen sondern das Nutzen von Nebenwohnungen. Du hast in Berlin nach dem Melderecht aber eine alleinige Wohnung und keine Nebenwohnung. Der melderechtliche Status Deiner Wohnung ist für das zuständige Finanzamt bindend. So das Berlin Zweitwohnungsteuergesetz, bei dem der BFH keine verfassungsrechtlichen Bedenken hat(te) (Prof. Dr. Groh>).
Du hast also nichts zu befürchten.:-) :-) :-)
Ich finde es erfreulich, zu sehen, wie diese Gesetze/Satzungen wirken, ohne das so mancher verkennende Spruchkörper etwas merkt.
In diesem Zusammenhang empfehle ich Liebhabern der Zweitwohnungsteuerrechts (s.a. Prof. Dr. H.-W. Bayer, Die Liebhaberei im Steuerrecht) die Lektüre einer Entscheidung des Bayer. VGH (das „V“ steht hier für „Verwaltungs“), Urteil vom 17.1.2007 - 4 CS 06.2126. Hier hat der 4. Senat wieder fürchterlich zugeschlagen - allerdings hat der Kläger auch um Schläge gebettelt.:-D
Noch Fragen>
Gruß
Christian


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