ZWS HH - Pendler
Hallo Lars,
nach den Maßstäben des BVerfG hast Du mehr als eine Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf und damit eine Zweitwohnung inne.
Aber Du liegst richtig. So wie Du es schilderst, wohnst Du vom Melderecht her in Hamburg mit Hauptwohnung (vorwiegender Aufenthalt), in Münster mit Nebenwohnung. Demgemäß ist Deine Wohnung in Hamburg nach dem verfassungswidrigen ZWStGesetz keine Zweitwohnung.
In Münster wird derzeit keine Zweitwohnungsteuer erhoben.
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Gruß
Christian
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der_lars,
14.05.2008
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14.05.2008