Hallo,
ist ja wohl nicht ungewöhnlihc noch 2,5 Jahre nach Auszug mit der Stadt über ZWS zu streiten. Bei mir ist der Fall so, dass die Stadt Köln nun ein recht unverständlcihes schreiben schickte mit Adresseen der Meldestellen. Dahin soll ich mich wenden. Heißt das, ich kann nachträglch meinen Meldestatus ändern und wenn ja, welche Konsequenzen muß ich da wieder befürchten, Stichwort Ordnungswidrigkeit... es geht um Änderung von Zweit- in erstwohnsitz, da ich mit Ehemann in einer gemeinsamen Wohnung...seine einige wohnugn wohnte, also Lebensmittelunkt dort war. Wer hat ERfahrung...>>
GrußMomo
ZWS Köln nachträgl. Änderung Meldestatus
Christian , Freitag, 16.05.2008 (vor 6234 Tagen) @ momo2
Hallo Momo,
den Zusammenhang des Schreibens der Stadt mit der Zweitwohnungsteuer verstehe ich nicht so ganz. Genau so, wie ich Deine Wohnverhältnisse nicht überblicke.
Um Deine Fragen beantworten zu können, müsste ich wissen:
1. Wie bist/warst Du in Köln seit wann gemeldet – mit Haupt-, Neben- oder alleiniger Wohnung>
2. Wann bist Du in Köln ausgezogen und wo hast Du Dich ab-/umgemeldet> Wo wart Du sonst noch gemeldet> Seit wann besteht die eheliche Wohnung, die für Dich die Hauptwohnung ist>
3. Aus welchem Grund (Arbeit/Ausbildung/Studium>) hattest Du eine Nebenwohnung in Köln>
4. Was steht - außer den Anschriften der Meldestellen - noch in dem Schreiben>
Gruß
Christian
ZWS Köln nachträgl. Änderung Meldestatus
momo2 , Freitag, 23.05.2008 (vor 6227 Tagen) @ Christian
Hallo Christian,
war in Köln mit Nebenwohnsitz gemeldet, der jedoch eigentlich, da verheiratet und nicht dauernd getrenntlebend wie das so schön heißt, also eigentlich Hauptwohnung war.
Abgemeldet bin ichschon seit Juli 2005, also ein halbes Har nach Einführung der WZeitwohn.stuer in Köln.
für das halbe Jahr will die sTadt nun Zweitwohnsitzsteuer, obwohl dés eigentlch mien ertser Wohnsitz war, ich war sozusagen falsch gemeldet. Das Schreiben der sTadt Köln vesth ich nun so, dass ich mich nachträglcih ummelden soll.
Geht das, und welchen Ärger habe ich zu erwarten >
Eheliche Wohnung bestand schon vor einführung der Zweitwohnsitzsteuer.
Ich hatte eigentlich keien Nebenwohnugn in Köln, sondern habe mich nur nicht bei miner Alten Wohnugn abgemeldet, da wir immer vorhatten dort auf dem Grundstück zu bauen. Mein Mann war allerdings nur in Köln gemedlet. Daher ist für mich klar, dass Köln HAuptwohnung für uns beide war.
In dem schreibe steht noch, dass ich die Arneitsverhältnisse, d.h. wo und wieviel... angeben soll, aber ich war im fraglichen Zeitraum in Mutterschutz.
Will die Angelegenheit aus der Welt ahben, nervt.
Kann ich mich ummelden nahcträgclih> Was hat das für Konsequenzen> Falls es nicht geht, kannn oder muß cih die ZWs bezahlen>
GrußMomo
ZWS Köln nachträgl. Änderung Meldestatus
Bjoern , Freitag, 23.05.2008 (vor 6227 Tagen) @ momo2
Hallo Momo,
ich habe immer noch nicht verstanden, wo deine Hauptwohnung in dem Zeitraum war, für den Köln jetzt von dir die Zweitwohnungsteuer haben möchte.
sofern diese auch in Köln war, dürfte eine nachträgliche Abmeldung gar kein Problem sein.
ZWS Köln nachträgl. Änderung Meldestatus
Christian , Freitag, 23.05.2008 (vor 6227 Tagen) @ Bjoern
Hallo Momo,
mir geht es ähnlich wie Bjoern, so ganz blicke ich da nicht durch. Allerdings glaube ich verstanden zu haben, dass Deine Hauptwohnung bis Juli 2005 nicht in Köln war.
Beantworte doch bitte folgende Fragen, damit wir gemeinsam über Dein Problem nachdenken können.
1. Seit wann warst Du in Köln mit Nebenwohnung gemeldet>
2. Erfolgte die Anmeldung der Nebenwohnung in Köln vor oder nach Deiner Hochzeit>
3. Seit wann besteht die eheliche Wohnung>
4. Aus welchem Grund (Arbeit/Ausbildung/Studium>) hattest Du eine Nebenwohnung in Köln>
5. Warst Du bis Juli 2005 in einem anderen Ort oder in Köln mit Hauptwohnung gemeldet>
6. War Deine melderechtliche Hauptwohnung bis Juli 2005 ein Zimmer bei Deinen Eltern oder war es eine von Dir angemietete Wohnung>
7. Du bist im Juli 2005 in einen anderen Ort gezogen. Wie hast Du Dich dort gemeldet>
8. Was steht - außer den Anschriften der Meldestellen - noch in dem Schreiben>
Gruß
Christian
ZWS Köln nachträgl. Änderung Meldestatus
momo2 , Montag, 26.05.2008 (vor 6224 Tagen) @ momo2
Hallo,
na das scheint ja alles recht kompliziert.
Zu den Fragen:
zu1. seit Januar 1999 in köln mit nebenwh. gemeldet.
zu 2. Hochzeit 2000
zu 3. ist die gleiche Whg wie vor derEheschließung
zu 4. Nebenwhg. ion Köln und Arbeitsplatz in Köln
aber eigentlich nicht ursächlich, hab vorher und nachher auch in Köln gearbeitet, Nebewhg war halt einfacher als komplette Umeldung
zu 5.
Bin bis Juli 2005 un ddanach immer an der geleichenstelle gemeldet gewesen mit Haußtwohnung außerhalb Köln
zu 6.
Ja, bis Juli 2005 war Hauptwohnsitz keine von mir angemietet Whg sodnern bei meinen Eltern
zu 7. Bin wieder an gleicher sTelle mit Hauptwohnsitz, nun mit ganzer Familie, da wir auf dem gleichen grundstück nun selbst bauen.
zu 8. daws schreibe bezieht scih auf meine Widersprcuh vm lezten Jahr bezüglch gestgestzeter Steuergeschätzt...
und stellt aufgrund meiner Angaben fest, dass die melderechtlichen Verhältnisse ausschalggebnd sind und ich daher dem steuerpflichtigen Personenkreis zuzuordnen sei. Aus meniem Schreiben entmehmen sie nun, dass die Daten möglcherweise unrichtig sind, die meien wohl den meldestatus>> Daher soll ich mich an die Meldebehörde wenden zur Klärung. Sie könnet die Mitteilung wegen des Steuergeheimnisses nciht an die zuständige stelle weiterleiten. Dann der Verweis auf dei Adressen. Dann Zitat:
Sofern eine Korrektur zu einen vor dem 31.012005 liegenden Zeitpunkt erfoglt, besteht keine ZWapflicht. In jeden fall müßten sie mir den Nachweis über die Korrektur #Ihrer meldedaten zufaxen oder in Kopie übersenden.
dann fett:
Sofern eine Korrektur zu einem nach dem 32.1.2005 liegenden Zeitpunkt erfoglt, besteht eine Zweitwohnungssteuerpflcht für die vollen kalnermonate, in denen Sie einen Nebenwohnung in Köln hatten. In diesem Fall müssten Sie die Ihnen übersandten Steuruntelagen bis zum ........damit die ZWS neu festgestzt werden kann, da es sisch vorleigend um ...Schätzung....
Außerdem soll ich noch das Beiblatt ausfüllren, sodfern die Wohnung aus beruflcihen Gründen ...,
Abschileßen der Verweis, dass nmnach Aktenalge entschieden würde, wenn die Untelagen nicht bis zunm Termin (Ende Juni) da seien.
So das war ne ganzue Menge.
Find ich toll, dass Ihr Euch damit beschäftigen wollt. Bin gespannt...
gruß momo
ZWS Köln nachträgl. Änderung Meldestatus
Christian , Montag, 26.05.2008 (vor 6224 Tagen) @ momo2
Hallo Momo,
kompliziert ist was anderes. Aber die spinnen wirklich, die Kölner– rückwirkende Ummeldung ab 1999. das ist bürokratische Inkontinenz. Oder, was noch viel schlimmer wäre, sie nehmen sich selbst wirklich ernst.
Zu Deinem Fall:
1. Mit der Nebenwohnung in Köln warst Du zumindest bis April 2005 definitiv falsch gemeldet. Aber das braucht Dich eigentlich nicht zu kümmern, denn das Einwohnermeldeamt bestimmt (natürlich auf Grund Deiner Angaben) was Deine Haupt- und was Deine Nebenwohnung ist.
2. Mit dem Beschluss des BVerfG von 2005 zu den Erwerbszweitwohnungen Verheirateter können wir nicht auf den Markt gehen – das greift hier nicht. Dennoch warst Du nicht zweitwohnungsteuerpflichtig und solltest der Stadt deutlich machen, dass sie nervt. Ohne Ärger und Verdruss wird es so oder so nicht abgehen.
3. Du kannst den vorgeschlagenen Affenzirkus natürlich mitmachen, das Einwohnermeldeamt anrufen und darum bitten, Deine Nebenwohnung von Januar 1999 bis Juni 2005 in eine Hauptwohnung umzuwandeln. Die Reaktion würde mich interessieren.
4. Du kannst Dich mit gutem Gewissen wehren. Deine Hauptwohnung war keine Erstwohnung im Sinne des Zweitwohnungsteuerrechts. Du kannst Dich daher mit Fug und Recht auf den Standpunkt stellen, in Köln nie eine Zweitwohnung gehabt zu haben.
Auf Grund Deiner Schilderung nehme ich mal an, dass das Schreiben der Stadt Köln kein Widerspruchsbescheid ist. Sollte es jedoch ein Widerspruchsbescheid sein, bitte sofort wieder melden. Wenn Du der Stadt antwortest, solltest Du in etwa schreiben:
„Ich gehe nach Ihrem Schreiben davon aus, dass meine Nebenwohnung in Köln falsch bestimmt worden war. Die von Ihnen vorgeschlagene Vorgehensweise empfinde ich allerdings als unzumutbar. Denn unabhängig von den melderechtlichen Verhältnissen hatte ich zu keinem Zeitpunkt eine Zweitwohnung in Köln, da meine melderechtliche Hauptwohnung ein Zimmer in der elterlichen Wohnung war, dass ich nicht innehatte. Wenn sie und einige Gerichte in Nordrhein-Westfalen der Auffassung sind, dass das Nutzen einer Nebenwohnung zum Steuergegenstand einer Zweitwohnungsteuer gemacht werden darf, steht dies nicht im Einklang mit den Vorgaben des BVerfG, und das ist in erster Linie ein Problem der NRW-Justiz.
Insofern ergänze ich meinen Widerspruch gegen die Höhe der Zweitwohnungsteuer um die Feststellung, in Köln nie eine Zweitwohnung gehabt zu haben.
Außerdem habe ich gehört, dass man in Köln
1. einen Zuschuss zur Zweitwohnungsteuer erhält. Vorbeugend interessiere ich mich dafür und wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir die dafür erforderliche Unterlagen, Antragsformulare usw. zusenden.
2. als werktätige verheiratete Person wegen eines verfassungswidrigen Steuernorm in Ihrer Satzung nicht zur Zweitwohnungsteuer herangezogen werden darf. Auch diese mache ich natürlich für mich geltend “
Ob Du den Brief dann noch mit „freundlichen Grüßen“ beendest, steht Dir natürlich frei. Aber es macht sich immer gut. Das wird die Stadt eine Weile beschäftigen und irgendwann, in hoffentlich ferner Zukunft, wird die Stadt Deinen Widerspruch bescheiden. Wenn er zurückgewiesen wird, was ich annehme, kann es immer noch weiter gehen. In diesem Fall melde Dich sofort wieder hier im Forum, denn bis einschließlich des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht kann Dir jeder helfen.
Noch Fragen>
Gruß
ZWS Köln nachträgl. Änderung Meldestatus
Bjoern , Montag, 26.05.2008 (vor 6224 Tagen) @ Christian
Hallo ihr beiden,
rein hypothetisch: was könnte passieren, wenn er sich tatsächlich rückwirkend mit Hauptwohnung in Köln meldet>
Zweitwohnungsteuer fällt dann definitiv nicht mehr an; Bußgeld wegen Verstoß gegen Melderecht halte ich auch für unwahrscheinlich. Einkommensteuerrechtliche Probleme>!>
ansonsten ist das, was dir Christian vorgeschlagen hat, natürlich völlig korrekt ... nur handelst du dir damit sicherlich Ärger ein (Widerspruch- und vermutlich auch Klageverfahren)
stellt sich die Frage, ob man diesen Ärger nicht durch eine einfache rückwirkende Ummeldung (muss ja nicht ab 2000 sein ) umgehen kann
ZWS Köln nachträgl. Änderung Meldestatus
Christian , Montag, 26.05.2008 (vor 6224 Tagen) @ Bjoern
Hallo Bjoern,
das Widerspruchsverfahren läuft bereits, da brennt also nichts an, und da gibt es auch keinen neuen Ärger.
Der Vorschlag der "Rückwirkenden Ummeldung" kommt vom Kassen- und Steueramt und ist allein schon deswegen mit äußerster Vorsicht zu genießen. Er ist auch nicht mit dem Einwohnermeldeamt abgesprochen (Steuergeheimnis!). Folgt Momo diesem Vorschlag, wäre bestimmt interessant, was dann passiert. Deswegen ja auch mein Vorschlag, dort mal anzurufen. Der Oberköbes vom Gaffel-Kölsch lacht sich scheckig. Das Hohngelächter dürfte sogar rechtsrheinisch zu hören sein. Und was dann an bürokratischen Folterwerkzeugen ausgepackt wird, um einen deratigen Fall zu Leibe zu rücken, ist sicherlich auch ein Erlebnis. Ein Kölner Bußgeld wegen "Falschmeldung" halte ich aber auch für unwahrscheinlich - und dagegen kann man sich auch wehren.Fraglich ist allerdings, was die Heimatgemeinde dazu sagt - die könnte es etwas enger sehen.
Einkommensteuerrechtliche Probleme kann es nur geben, wenn Momo seit 1999 doppelte Haushaltsführung geltend gemacht hat. Das ist aber eher unwahrscheinlich, obwohl ich mittlerweile auf dem Sektor alles glaube.
Gruß
Christian
Manchmal glaube ich, dass die Römer einen Fehler gemacht haben.
ZWS Köln nachträgl. Änderung Meldestatus
momo2 , Freitag, 30.05.2008 (vor 6220 Tagen) @ Christian
Hallo Ihr beiden,
danke für die Infos
über dem Schreiben Steht: Ihr widerspruch vom 24.09.2007
da hab ich mich gegen die Steurschätzung der Stadt gwehrt.
einkommensteurrechtlch habe ich ein reines Gewissen, nur meine "Heimatgemeinde", die es ja jetzt auch wieder ist, ist nicht gut auf mich zu sprechen, da ich den Bürgermeister "geägert" habe. Daher sollte hier in der Gemeinde kein Verwaltungsakt draus werden. Der Ärger wäre größer als die Steuer für ein halbes JAhr in Köln.
Außerdem, was ist, wenn die doch Bußgeld ansetzen. Dann ist das bestimmt genauso hoch wie die ZWS. Ich bin wirklich ein kritischer Geist, nur allmählich muß ich auch an meine Zeit und Nerven denken, Klageerfahren will ich nicht. WAs passiert also, wenn ich jetzt das Angerate zurückschreibe. Zuerst ruf ich natürlich beim Einwohnermeldeamt mal an. Mach ich ds inkognito> Mqn wird doch immer gleichnnahcallen Daten gefragt...,
schönes Wochenende
bei uns hat der sturm gewütet und wir haben noch gut zu tun.
gruß
momo
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ZWS Köln nachträgl. Änderung Meldestatus
momo2 , Freitag, 30.05.2008 (vor 6220 Tagen) @ Christian
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Hallo Christian,
für mich wird es immer komplizierter. Wieso reicht es für die ZWS befreiung nicht aus, dass ich den Pappnasen schreibe, dass ich mit meinem Ehemann in dessen einziger Wohnung= Hauptwohnung wohnte und wir nicht getrennt lebten. Definitonsgemäß ist dies doch die HAuptwohnung. DIe könnten mir erklären o.k. , dann waren Sie aber faslsch gemeldet,. Würde ich immer noch in Köln wohnen , könnten SIe auf Ummeldung bestehen, aber im Nachhinein....
was ich an deinem Textvorschlag nciht versehe....was bedeutet, dasn ich dasZimmer bei meine Eltern nciht "innehatte" und was ist das mit der Vorgabe des BVerfG>
Sorry, aber würde schon gern verstehn, was ich den ZWS`ler schreibe.
Wie schon erwähnt, Ihr Widerspruch vom ...steht über dem SChreiben und ich ruf das EInw.meldeamt Montag an.
Bin auch neugierig, aber werd das inkognito versuchen, oder>>>
Gruß
Momo
ZWS Köln nachträgl. Änderung Meldestatus
Christian , Freitag, 30.05.2008 (vor 6220 Tagen) @ momo2
Hallo Momo,
wahrscheinlich mache ich die Sache auch unnötig kompliziert.
Aber: Du kannst den Pappnasen von der Karnevalsverwaltung gerne das schreiben, was Dir am Herzen liegt. Die Antwort wird lauten: „Sie waren im fraglichen Zweitraum in Köln mit Nebenwohnung gemeldet. Für das Kassen- und Steueramt ist dieser melderechtliche Status der Wohnung bindend. Daher Die bringen es sogar fertig, noch ein „leider“ (Schluchz!) reinzuquetschen.
Die Vorgabe des BVerfG ist, dass nur das Innehaben einer weiteren Wohnung neben der Hauptwohnung die Steuerpflicht erzeugen kann, d.h., Du musst mindestens zwei Wohnungen innehaben, um steuerpflichtig zu sein. Die melderechtliche Hauptwohnung (das Zimmer bei Deinen Eltern) hattest Du aber in diesem Sinn nicht inne – Du warst da weder Eigentümer, noch Mieter noch sonstiger Dauernutzungsberechtigter. Einfacher geht es leider nicht, aber das ist der Streitpunkt, um den es hier geht – alles andere ist Nebenkriegsschauplatz.
Wenn Du das Einwohnermeldeamt anrufst, wirst Du schnell feststellen, dass Deine Fragen nicht sachgerecht beantwortet werden können, wenn Du inkognito bleiben willst (das ist sogar für mich glaubwürdig).
Noch Fragen,
Gruß
Christian
ZWS Köln nachträgl. Änderung Meldestatus
momo2 , Freitag, 06.06.2008 (vor 6213 Tagen) @ momo2
Hallo Christian,
reicht es, wenn ich dem Steueramt mitteile, dass ich nur eibne Zimmer bei meinen Eltern innnehatte, dass gar nicht Hauptwohnung sein konnte.
Gleichzeitig habe ich nachgefragt, eine dame in eine callcenter, wegen Übrastung der Meldzentren hat mir erklärt, dass nachträglcihe Änderung geht, aber die hat eigentlcih ncith viel verstanden. Würde das jetzt versuchen, ab jedoch Sorge wegen weitere dann meldeproblemen mit Hauptgemeinde udn evtl sTadt Köln.
Was tun>
Gruß
und schönes Wochenende
Momo
ZWS Köln nachträgl. Änderung Meldestatus
Christian , Freitag, 06.06.2008 (vor 6213 Tagen) @ momo2
Hallo Momo,
noch mal: Du hast und hattest bei Deinen Eltern kein Zimmer inne – Du hast dort ein Zimmer genutzt, und das war Deine melderechtliche Hauptwohnung.
Wenn Du Dich wehren willst, nehme den Text, den ich Dir am 26.5. empfohlen haben. Aber eines sei gleich gesagt: Ohne Klage beim Verwaltungsgericht geht das nicht ab.
Wenn Du aber bürokratischen Ärger und den Weg vor Gericht scheust, empfehle ich Dir
- am Meldestatus nicht rumzurühren und
- (sehr gegen meine Überzeugung,)für die fünf Monate die Zweitwohnungsteuer zu zahlen.
Köln freut sich über die ZWSt, Deine Heimatgemeinde über den Bürger und Du hast Deine Ruhe.
Gruß
Christian
ZWS Köln nachträgl. Änderung Meldestatus
momo2 , Dienstag, 17.06.2008 (vor 6202 Tagen) @ Christian
Hallo,
nachträgliche Änderung des Meldestatus ist laut Meledstelle Köln tatsächlich möglich, aber Achtung: von #Änderung der Hauptwohnung wird abgeraten, da daran ja Wahlen etc. Hängen gäbe Ärger.... nachträglcih abmelden , d.h. verspätet geht nur mit Beweisen des Auszuges. Was das dann aber für Konsequenzen hat... im meldegestzt NRW steht nämlich auch für Auszug die Meldevorshcrift.... also doch nur zahlen>
gruß momo
ZWS Köln nachträgl. Änderung Meldestatus
Christian , Dienstag, 17.06.2008 (vor 6202 Tagen) @ momo2
Hallo Momo,
bleibt bei meiner Empfehlung vom 6. Juni.
Gruß
Christian
die neuesten Tricks aus Köln
manni13 , Dienstag, 17.06.2008 (vor 6202 Tagen) @ Christian
Hallo zusammen,
auch ich beschäftige mich schon länger mit der Stadt Köln. Kurzbeschreibung: Student, 4 Monate mit Zweitwohnsitz in Köln gemeldet (nach Einführung der Steuer), danach Ummeldung zu Erstwohnsitz, Kinderzimmer bei den Eltern in einer anderen Stadt.
Nachdem mich die Stadt Köln einige Jahre in Ruhe gelassen hat (es geht um 2005), sind die lieben Beamten in letzter Zeit wieder aktiver geworden. Anfrage der Stadt hier, Verweis auf Gerichtsurteile meinerseits da, aber noch kein Steuerbescheid.
Ähnlich wie bei "momo" habe auch ich die Stadt darauf hingewiesen, dass ich natürlich nicht mehr nachvollziehen kann, wieviel Tage ich bei meinen Eltern und wieviele in meiner melderechtlichen Zweitwohnung in Köln verbracht habe. Ebenso habe ich keinen Mietvertrag mehr für die damalige Kölner Zweitwohnung (inzwischen innerhalb Kölns umgezogen, unabhängig davon schon lange den Erstwohnsitz angemeldet).
Das Kassenamt will nun folgendes von mir:
- "den Mietvertrag für die damalige Erstwohnung [ich erinnere: das Kinderzimmer], um zu prüfen ob Sie von der Zweitwohnungssteuer befreit werden können."
- daneben nochmals die Aufforderung, zumindest zu schätzen, welche Wohnung ich öfter genutzt habe (zur Erinnerung, melderechtlich war die Kölner Bude mehrere Monate Zweitwohnung).
Dazu meine Fragen:
- Das Kassenamt schlägt vor zu prüfen, mich von der Steuer zu befreien. Gibt es hier jemand, der das nicht verdächtig findet>> Auf welche Antwort spekuliert die Stadt> Falsch gemeldet und deshalb Ordnungswidrigkeit/Bußgeld>
Es gibt ja nur zwei Möglichkeiten: entweder ich habe die Kölner Zweitwohnung überwiegend genutzt (falsch gemeldet) oder das Kinderzimmer (dann wäre die Meldung korrekt gewesen).
die neuesten Tricks aus Köln
Bjoern , Mittwoch, 18.06.2008 (vor 6202 Tagen) @ manni13
Hallo Manni,
ich vermute, dass die Behörde die Beweislast trägt, dass du entweder steuerpflichtig oder falsch gemeldet warst. wenn du dich also nicht mehr erinnern kannst, dann dürfte es der Behörde schwer fallen, irgendwelche Beweise zu finden.
deshalb würde ich kurz schreiben, dass die damalige Hauptwohnung das elterliche Kinderzimmer war und dass es dafür logischerweise keinen Mietvertrag geben kann. wo du dich in der Anfangszeit deines Studiums überwiegend aufgehalten hast ... daran kannst du dich nicht mehr erinnern, da du an beiden Orten (Kinderzimmer und Studienort) ziemlich oft warst.
dann würde ich noch einen Satz nach dem Motto "endlich aufgewacht, liebe Beamten" (sprich: du findest es sehr seltsam, dass die Stadt nach so vielen Jahren solche Details wissen will. wieso haben sie das nicht zeitnah bei deiner erstmaligen Meldung in Köln geprüft ... ) drunterschreiben
und dann dürfte sich der Fall erledigt haben!
die neuesten Tricks aus Köln
Christian , Mittwoch, 18.06.2008 (vor 6201 Tagen) @ manni13
Hallo Manni,
es ist müßig, sich Gedanken darüber zu machen, was das Kassen- und Steueramt mit diesem Blödsinn bezweckt – mir fielen da eine Menge uncharmanter Möglichkeiten ein. Eine Befreiung prüft die Stadt bestimmt nicht.
So langsam habe ich den finsteren verdacht, dass das Kassen- und Steueramt da mit Methode arbeitet. Mietvertrag für das Zimmer im elterlichen Haushalt fordern (Lockmittel: angebliche Befreiung), wenn der Mietvertrag dann vorliegt, kann man vor Gericht ggf. die Inhaberschaft „beweisen“ und ist fein raus. Möchte bloß wissen, wie viele Leute darauf schon reingefallen sind.
Welche Bude Du öfter genutzt hast, geht das Kassen- und Steueramt überhaupt nichts an. Sie können sich da ausschließlich auf das Melderegister stützen (was sie zum Nachteil des Einwohners ja auch sonst immer tun).
Zusätzlich zu dem, was Bjoern schreibt, würde ich gleich noch laut „Diskriminierung“ schreien, denn in Köln zahlen Straftäter usw. keine Zweitwohnungsteuer. Sicherheitshalber auch noch daran denken: Für den Fall der Fälle Zuschuss zur ZWSt beantragen.
Noch Fragen>
Gruß
Christian
Hinweis:
Eine „melderechtliche Zweitwohnung“ gibt es nur in der Fantasie einiger Kommunen/Gerichte. Es ist der Sprachgebrauch gewissenloser Funktionäre. Der einzig richtige Ausdruck ist Nebenwohnung. Man kann sich auch nicht mit „Wohnsitz“ ummelden.
die neuesten Tricks aus Köln
Bjoern , Mittwoch, 18.06.2008 (vor 6201 Tagen) @ Christian
Hallo ihr beiden,
den Verdacht hatte ich auch schon. vor allem wenn man bedenkt, dass da noch einiges mehr dranhängt:
Mietvertrag wird nachgereicht ... und schon ermittelt das heimatliche Finanzamt wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung, da die Eltern die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in ihrer Steuererklärung nicht korrekt angegeben haben
nur ein Beispiel ...
deswegen an alle Betroffenen aus Köln die eindringliche Warnung: lasst euch vom Steueramt nicht für dumm verkaufen! für das elterliche Kinderzimmer kann es keinen Mietvertrag geben!!!
die neuesten Tricks aus Köln
momo2 , Dienstag, 24.06.2008 (vor 6195 Tagen) @ Bjoern
Hallo zusammen,
werde mich wohl Christians Rat folgend mit der Situation Steuern zu zahlen abfinden , aber:
muss dafür eine Steurerklärung mit Mietvertrag etc. abgeben, sosnt liegt die bisherige Schätzung höher als das , was ich zahlen müßte. Die Stadt hat übrigens auch noch darum gebeten, dass ich ausfülle ob ich in Köln oder Umgebung gearbeitet habe usw. ich glaube, die wisen selbst nciht so genau, was sie fragen, Hauptsache viele Angaben gesammelt.
gruß momo
die neuesten Tricks aus Köln
Bjoern , Dienstag, 24.06.2008 (vor 6195 Tagen) @ momo2
Hallo
ich kenne das Kölner Formular nicht. aber sicherlich wirst du irgendwo die Nettojahreskaltmiete angeben müssen, weil sich danach die Steuer bemisst.
alle anderen Angaben hat die Stadt Köln nicht zu interessieren. also entweder ignorieren oder nach der Rechtsgrundlage und dem Sinn der Datenerhebung fragen, weil du aus Datenschutzgründen nicht gewillt bist, der Behörde komplett sinnfreie und zweckfremde Angaben zu machen