ZWS Magdeburg - falscher Abgabenbescheid

Bjoern @, Montag, 09.06.2008 (vor 5945 Tagen) @ Florian

Hallo Florian,

das sieht nicht gut aus für dich :-(

Widerspruch/Einspruch kann man ausschließlich schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einlegen. beides hast du nicht getan, so dass die Magdeburger Bescheide tatsächlich bestandskräftig geworden sind ... und das unabhängig davon, ob sie fehlerhaft sind oder nicht

an deiner Stelle würde ich Akteneinsicht beantragen und mir mal anschauen, ob seitens des Steueramtes irgendetwas zu deinen Anrufen in der Akte festgehalten wurde. sollte dem so sein, dann bitte nochmal melden

ansonsten: für den bestandskräftigen Veranlagungszeitraum wirst du um eine Bezahlung nicht herumkommen (hätte eh schon längst gezahlt werden müssen ... deshalb werden wohl auch die Mahnkosten auf deine Kappe gehen)
für zukünftige Veranlagungszeiträume Einspruch/Widerspruch einlegen, wenn du der Meinung bist, dass die Forderung der Stadt zu hoch bzw. fehlerhaft ist

wenn du für 2006 tatsächlich keinen Bescheid erhalten hast (bitte auch das an Hand der Akteneinsicht überprüfen, ob irgendetwas vermerkt ist, woraus hervorgeht, dass du im Zeitraum 2006 - 2007 etwas von der Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer wusstest), dann ist die Behörde in der Beweispflicht, dass der Brief angekommen ist (§ 41 VwVfG LSA)
bei einem einfachen Brief kann sie diesen Nachweis nicht erbringen ... und soweit ich weiss, werden die Magdeburger Bescheide mittels einfachen Brief rausgeschickt.
also falls in der Akte nichts drin ist, aus dem hervorgeht, dass du damals doch schon über die Steuer Bescheid wusstest, dann auch nochmal melden


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