Abmeldung und trotzdem Wohnen?

Tobias, Mittwoch, 23.11.2005 (vor 6974 Tagen)

hi, was kann mir denn schlimmstenfalls passieren wenn ich mich abmelde un trotzdem noch in dd wohne> das mit dem ummelden kommt für mich nicht in frage, da ich auch nicht den überwiegenden Teil des Jahre in DD bin. Zahlen kann ich aber auch nicht, weil ich schon so kaum über die Runden komme ....
Wenn ich allein sehe wieviel Geld sinnlos für Stadtmöblierung oder Straßenbeleuchtung vergeudet wird, dann frage ich mich ob es nicht andere Möglichkeiten gibt Geld zu sparen....

Abmeldung und trotzdem Wohnen?

Thomas Weihermüller @, Dresden, Mittwoch, 23.11.2005 (vor 6974 Tagen) @ Tobias

Nach gängiger Rechtssprechung muß (!) die Stadt sich etwas einfallen lassen, um auch diejenigen Zweitwohner zu ermitteln, die sich – pflichtwidrig – einfach nicht anmelden. Diese Rechtssprechung wird auch in Dresden beachtet werden – wenn ich dies mal in aller Zurückhaltung mitteilen darf.

Abmeldung und trotzdem Wohnen?

Tobias, Mittwoch, 30.11.2005 (vor 6966 Tagen) @ Thomas Weihermüller

Im Merkblatt steht:
"Das Überschreiten der Meldefrist für die An- und Ummeldung, die Abmeldung oder das Versäumen der Bekanntgabe veränderter Aufenthaltszeiten sowie vorsätzlich falsche Angaben zur Hauptwohnung sind Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Verwarnung oder einer Geldbuße geahndet werden
können."

Wer weiß wie hoch so eine Verwarnung oder Geldbuße maximal sein kann>

Mein Entschluss steht auf jeden Fall fest. Ich meld mich ab. Ich verstehe die Leute von der Stadt nicht. Statt über Sparmaßnahmen nachzudenken will man nur wieder auf Abzocke ohne Sinn und Verstand machen. Das lass ich mir nicht gefallen. Die einzige Möglichkeit gegen solche Bürokratenwillkür wäre kollektiver Wiederstand. Aber dazu fehlt wohl den meisten der Mut.

Ich denke es ist nicht so einfach rauszufinden wenn jemand hier wohnt ohne angemeldet zu sein. Ich probiers einfach mal aus und werde Euch meine Erfahrungen schildern.

Tobias

Abmeldung und trotzdem Wohnen?

Matthias, Dresden, Donnerstag, 01.12.2005 (vor 6966 Tagen) @ Tobias

also im Merkbatt zur Umzugsbeihilfe unter http://www.dresden.de/ger/02/or/vorgang/handzettel_umzugsbeihilfe.pdf steht:
Das Überschreiten der Meldefrist für die An- und Ummeldung, die Abmeldung oder das Versäumen der Bekanntgabe veränderter Aufenthaltszeiten sowie vorsätzlich falsche Angaben zur Hauptwohnung sind Ordnungswidrigkeiten, die durch die Meldebehörde mit einer Verwarnung oder einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden können.

Wenn man bedenkt, dass man beim Meldeamt geradezu genötigt wird den Hauptwohnsitz nach Dresden zu verlagern obwohl man sich hier nicht die meiste Zeit aufhält, dann braucht man sich gleich gar nicht anzumelden, denn das ist der gleiche melderechtliche Tatbestand. Außerdem hast du dann auch keinen Ärger mit den GEZ-Briefen.

Inwieweit dazu noch eine Strafe wegen Steuerhinterziehung dazu kommt kann ich nicht beurteilen.

Fakt ist, dass die Stadt dir nichts nachweisen kann wenn du nirgends deine Adresse angibst (bspw. Bafög-Amt oder Wohngeldstelle) und du auch kein Namensschild an der Klingel oder dem Briefkasten hast. Da nützen alle angekündigten Kontrollen nichts.
Ich würde es auch so machen, aber als Bafög-Empfänger ist mir das zu riskant.

Abmeldung und trotzdem Wohnen?

René ⌂ @, Donnerstag, 01.12.2005 (vor 6966 Tagen) @ Matthias

bzgl. der Geldbuse steht da ein "können". Ich bezweifle, daß gleich die große Keule raus geholt wird, wenn sich einer eine Woche zu spät anmeldet.

GEZ-Briefe ... die sind doch immer wieder lustig.

» Fakt ist, dass die Stadt dir nichts nachweisen kann wenn du nirgends deine Adresse angibst (bspw. Bafög-Amt oder Wohngeldstelle) und du auch kein Namensschild an der Klingel oder dem Briefkasten hast.

Es gibt dann aber irgendwo noch einen Mietvertrag ... und spätestens bei der Drewag wird es wieder eng. Interessant wäre aber trotzdem datenschutzrechtlich die Weitergabe.

Abmeldung und trotzdem Wohnen?

Matthias, Dresden, Mittwoch, 07.12.2005 (vor 6960 Tagen) @ René

» Es gibt dann aber irgendwo noch einen Mietvertrag ... und spätestens bei der Drewag wird es wieder eng. Interessant wäre aber trotzdem datenschutzrechtlich die Weitergabe.

Ich dachte dabei eher an einen Untermietvertrag. Den sieht dann nur der Hauptmieter (und evtl. der Vermieter, aber es muss ihm ja nicht unbedingt der Untermieter angezeigt werden).

Aber bei der ganzen Sache muss man wie gesagt außer der melderechtlichen auch die steuerechtliche Strafe sehen, die dann wahrscheinlich härter ist. Da müsste man mal in den entsprechenden Gesetzen nachlesen.