Pflege der Mutter

Christian @, Donnerstag, 12.06.2008 (vor 6008 Tagen) @ Karl-Heinz G.

Hallo Karl-Heinz,
die Anmeldung mit Nebenwohnung in Nürnberg war melderechtlich gesehen korrekt.
Die rückwirkende Besteuerung ist grundsätzlich zulässig.
Allerdings dürfte sich im vorliegenden Fall die Besteuerung überhaupt als unzulässig erweisen. Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 GG.Das könnte sogar das Verwaltungsgericht Ansbach einsehen.
Sofort Widerspruch einlegen. Frist läuft in ein paar Tagen ab. Wenn dazu Formulierungshilfe gebraucht wird, hier wieder fragen.
Die andere Variante ist: Augen zu und zahlen.
Gruß
Christian


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion