Tag des Einzuges
§ 1 (2) der Magdeburger Satzung: "Der Zweitwohnungsstatus entsteht mit dem Tag des Einzugs."
§ 3 (1): "Wird eine Zweitwohnung erst nach dem 01. Januar bezogen, entsteht die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats des Bezuges."
ich vermute, dass nahezu alle Zweitwohnungsteuersatzungen eine entsprechende Regelung enthalten.
nun habe ich folgendes Problem: Meldebehörde der Stadt Magdeburg bestätigt als Tag des Einzuges den 01.12.2005. im Steuerbescheid der Stadt Magdeburg entsteht allerdings die Steuerpflicht schon ab 01.10.2005. wie passt das zusammen>>
(von mir wurde nie eine Steuererklärung abgegeben; meine WG-Partnerin hat jedoch pflichtbewusst alles für sich ausgefüllt und zum Steueramt geschickt)
ich vermute, dass der Mietvertrag über die Wohnung am 01.10.2005 unterschrieben wurde (hab leider keine Unterlagen mehr); aber Beginn des Mietverhältnisses kann doch nicht identisch sein mit dem Tag des Einzuges>!>
weiss jemand, wie der Tag des Einzuges zu definieren ist> sobald die Wohnung renoviert ist> sobald alle Möbelstücke drin sind> sobald ich das erste Mal dort übernachtet habe>