Tag des Einzuges

Bjoern @, Dienstag, 17.06.2008 (vor 6036 Tagen)

§ 1 (2) der Magdeburger Satzung: "Der Zweitwohnungsstatus entsteht mit dem Tag des Einzugs."
§ 3 (1): "Wird eine Zweitwohnung erst nach dem 01. Januar bezogen, entsteht die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats des Bezuges."

ich vermute, dass nahezu alle Zweitwohnungsteuersatzungen eine entsprechende Regelung enthalten.

nun habe ich folgendes Problem: Meldebehörde der Stadt Magdeburg bestätigt als Tag des Einzuges den 01.12.2005. im Steuerbescheid der Stadt Magdeburg entsteht allerdings die Steuerpflicht schon ab 01.10.2005. wie passt das zusammen>>
(von mir wurde nie eine Steuererklärung abgegeben; meine WG-Partnerin hat jedoch pflichtbewusst alles für sich ausgefüllt und zum Steueramt geschickt)

ich vermute, dass der Mietvertrag über die Wohnung am 01.10.2005 unterschrieben wurde (hab leider keine Unterlagen mehr); aber Beginn des Mietverhältnisses kann doch nicht identisch sein mit dem Tag des Einzuges>!>

weiss jemand, wie der Tag des Einzuges zu definieren ist> sobald die Wohnung renoviert ist> sobald alle Möbelstücke drin sind> sobald ich das erste Mal dort übernachtet habe>

Tag des Einzuges

Christian @, Dienstag, 17.06.2008 (vor 6036 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,
der Tag des Einzugs ergibt sich in Deinem Fall aus dem Meldeschein. Alles andere ist Humbug.
Dies dürfte bei vorsichtiger Abschätzung der Rechtslage und der Bewusstseinslage des VG auch für die Stadt Magedeburg zu gelten haben.
Gruß
Christian

Tag des Einzuges

Bjoern @, Dienstag, 17.06.2008 (vor 6036 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

mir ist das eben erst aufgefallen. ich habe dies weder im Widerspruch noch im bisherigen Klageverfahren vorgebracht.

die Magdeburger Richter haben mir schon zu verstehen gegeben, dass meine Klage abgewiesen werden wird. das Problem ist dir ja hinlänglich bekannt.

aber ich werde den Aspekt des fehlerhaften Beginns der Steuerpflicht mal noch in den Ring werfen :-D

Tag des Einzuges

Christian @, Dienstag, 17.06.2008 (vor 6036 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,
wenn es eine mündliche Verhandlung gibt (die dem Vernehmen nach bei der Kammer eine Farce ist), solltest Du die Dir von den/dem erkennenden Richtern mal erklären lassen:
1. wer den Unsinn behauptet, dass die Magdeburger so genannte Zweitwohnungsteuer eine zulässige örtliche Aufwandsteuer sei (da handelt es sich doch wohl eher um eine Fata Morgener) und
2. ob man sich bei Entscheidungen des BVerfG aussuchen darf, was einem in den Kram passt und den Rest ignorieren darf.
Die Erklärung kann man dann so lange hinterfragen, bis es Ihro Gnaden zu dumm wird. Riskieren tust Du damit nichts. Am Spruch des Körpers ändert sich da sowieso nichts, und `ne Ordnungsstrafe ist auch nicht so schnell verhängt.
Verstehen muss man es ja nicht. Da wird die Verwandlung von Wasser in Wein bezweifelt, aber das Wunder der Verwandlung einer Nebenwohnung in eine Zweitwohnung durch kommunale Normierung wird für bare Münze genommen, weil es der Verwaltungsvereinfachung (oder der Rechtsfindung>) dient.
Ansonsten beneide ich Dich um das Erlebnis, dabei zu sein, wenn ein Spruchkörper beim Erkennen des Rechts dran ist.
Viele Grüße
Christian