ZWS bei verheirateten Studenten

Christian @, Dienstag, 23.05.2006 (vor 6910 Tagen) @ Ronaldo

Hallo Ronaldo,

Vom Wortlaut her hat M. sinngemäß nur den Leitsatz des Beschlusses übernommen „Wohnungen, die verheiratete und nicht dauernd getrennt lebende Personen aus beruflichen Gründen in der Landeshauptstadt München innehaben, wenn sich die Hauptwohnung der Eheleute außerhalb der Landeshauptstadt München befindet.“

Bereits im Vorfeld, bei der Beratung der Satzung, hat die Stadtkämmerei allerdings eingeräumt: „Für verheiratete Studenten, wie auch für andere in Ausbildung befindliche Personengruppen, wird im Satzungsvollzug die Ausnahme, die für verheiratete Berufstätige gilt, analog anzuwenden sein, da hier ein vergleichbarer Sachverhalt vorliegt.“

Das steht natürlich nicht in der Satzung (wie vieles andere auch) und muss bei Abgabe der Erklärung zur Zweitwohnungsteuer vom Steuerpflichtigen aus- und nachdrücklich angemahnt/gefordert werden. Dabei angeben: „gem. Beschluss BVerfG vom 11.10.2005 (1 BvR 1232/00 bzw. 1 BvR 2627/03)".

Einschlägige Urteile gibt es noch nicht.

Meine persönliche Meinung: Sollte die Stadt dann wirklich einen Steuerbescheid zustellen (was ich persönlich nicht glaube), hat sie damit vor Gericht keine Chance (allenfalls als Groteske vor dem Königlich Bayerischen Amtsgericht vorstellbar). Rechtsweg ist hier fast zu 100% von Erfolg gekrönt.
Gruß
Christian


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