Tag des Einzuges

Christian @, Dienstag, 17.06.2008 (vor 5937 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,
wenn es eine mündliche Verhandlung gibt (die dem Vernehmen nach bei der Kammer eine Farce ist), solltest Du die Dir von den/dem erkennenden Richtern mal erklären lassen:
1. wer den Unsinn behauptet, dass die Magdeburger so genannte Zweitwohnungsteuer eine zulässige örtliche Aufwandsteuer sei (da handelt es sich doch wohl eher um eine Fata Morgener) und
2. ob man sich bei Entscheidungen des BVerfG aussuchen darf, was einem in den Kram passt und den Rest ignorieren darf.
Die Erklärung kann man dann so lange hinterfragen, bis es Ihro Gnaden zu dumm wird. Riskieren tust Du damit nichts. Am Spruch des Körpers ändert sich da sowieso nichts, und `ne Ordnungsstrafe ist auch nicht so schnell verhängt.
Verstehen muss man es ja nicht. Da wird die Verwandlung von Wasser in Wein bezweifelt, aber das Wunder der Verwandlung einer Nebenwohnung in eine Zweitwohnung durch kommunale Normierung wird für bare Münze genommen, weil es der Verwaltungsvereinfachung (oder der Rechtsfindung>) dient.
Ansonsten beneide ich Dich um das Erlebnis, dabei zu sein, wenn ein Spruchkörper beim Erkennen des Rechts dran ist.
Viele Grüße
Christian


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