Für Praktikum nach München

Emily85 @, Dienstag, 17.06.2008 (vor 6535 Tagen)

Hallo zusammen!

Folgendes: Ich studiere in Münster, bin aber größtenteils (am Wochenende, in den Ferien) bei meinen Eltern zuhause in einer kleinen westfälischen Gemeinde. Daher habe ich in Münster meinen Zweitwohnsitz gemeldet, bei meinen Eltern meinen Erstwohnsitz. Jetzt gehe ich für ein halbes Jahr für ein Praktikum nach München. Ich ziehe mit meinem Freund zusammen in eine Wohnung zur Zwischenmiete.

... muss ich da wirklich Zweitwohnsitzsteuer zahlen oder gibt es ne Möglichkeit, da drumrum zu kommen> :-| Und wieviel ist das überhaupt>

Für Praktikum nach München

Christian @, Dienstag, 17.06.2008 (vor 6535 Tagen) @ Emily85

Hallo Emily,
in München werden Nebenwohnungen besteuert. Die sollen nach dem unerforschlichen Willen des Stadtrats allesamt Zweitwohnungen sein. :-)
Wenn Du Dich dort also mit Nebenwohnung meldest, wird man die Steuer irgendwann von Dir verlangen. Dagegen kannst Du Widerspruch einlegen und vor Gericht ziehen. Das dürfte sich bei dem zu erwartenden Betrag kaum rentieren. :-(
Du kannst es natürlich auch riskieren, Dich überhaupt nicht zu melden. Das wäre in Deinem Fall zwar vernünftig, aber eine (u.U. sogar nachweisbare) Ordnungswidrigkeit.:-(
Eventuell lässt sich der Betrag aber reduzieren (Sankt Bürokratius lässt grüßen).;-)
Beispiel: Du ziehst am 25.8. nach München, willst aber die Wohnung wechseln. Da entsteht die Meldepflicht, der Du innerhalb einer Woche nachkommen musst, erst nach zwei Monaten. Du meldest Dich also am 3. 11. mit Nebenwohnung an. Am 13.2. endet Dein Praktikum. Du ziehst aber schon vorher aus und meldest die Nebenwohnung am 30. Januar ab. Damit entsteht eine Steuerpflicht für die Monate Dezember und Januar.
Sollte die CSU ihren Gesetzesvorschlag durchsetzen (bei den Mehrheitsverhältnissen im Landtag fraglich), und Du weniger als 25.000 Jahreseinkommen haben, wirst Du ab 1.1.2009 wegen fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (!) überhaupt nicht mehr zahlen müssen.
Ob die Stadt dann überhaupt noch reagiert, ist fraglich.
Eine andere Möglichkeit wäre, sich in München mit alleiniger Wohnung zu melden – für die Dauer das Praktikums dürften dadurch keine Probleme entstehen (allenfalls, wenn vorhanden, mit dem Auto). Dann gibst es überhaupt keine Steuerpflicht.:-D
So einfach ist es, wenn man so eine Sache melderechtskonform angeht.
Blödsinniger geht es nicht mehr.
Gruß
Christian

Für Praktikum nach München

Bjoern @, Mittwoch, 18.06.2008 (vor 6534 Tagen) @ Emily85

Hallo Emily,

der Steuersatz in München beträgt 9% der jährlichen Nettokaltmiete.

der Hinweis von Christian, während der Praktikumszeit einfach München als Hauptwohnung zu wählen, wäre der Einfachste, um sich vor der Steuer zu drücken.

das mit der Meldung erst nach 2 Monaten halte ich für problematisch. hab mir mal das Meldegesetz in Bayern reingezogen; dort heißt es unter Art. 22 (2), dass keine Meldepflicht besteht für einen nicht länger als zwei Monate dauernden Aufenthalts. dein Praktikum dauert 6 Monate; deshalb greift diese Ausnahmeregel vermutlich nicht

wenn du aus irgendwelchen Gründen deine Hauptwohnung bei deinen Eltern nicht ändern kannst/willst, dann wirst du - sofern du dich melderechtlich korrekt verhälst - vermutlich in München steuerpflichtig.
du könntest natürlich mal bei deiner Heimatgemeinde nachfragen, wieviel ihnen ein Einwohner (und die damit verbundenen Landeszuweisungen) wert sind ... da die Zuweisungen höher sind als die Steuer, die du in München zahlen müsstest ... und du ja quasi ein Wahlrecht bei der Bestimmung deiner Hauptwohnung hast (nur diese bekommt die Landeszuweisungen; der Ort der Nebenwohnung geht leer aus) ... vielleicht denken die bei dir zu Hause wirtschaftlich und greifen dir etwas unter die Arme ;-)

(Begrüßungsgeld mal anders herum :-D )

Für Praktikum nach München

Christian @, Mittwoch, 18.06.2008 (vor 6534 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,
1. die Dauer des Aufenthalts bezieht sich auf die Wohnung, nicht auf den Verbleib in BY. Wenn ich alle zwei Monate die Wohnung wechsle, werde ich nie mit einer Nebenwohnung meldepflichtig. In anderen BL sind es sogar sechs Monate.
Wenn ich in eine Wohnung einziehe und was Besseres im Auge habe, ist es durchaus möglich, dass ich (ursprünglich) nie die Absicht hatte, "zum Zweck eines nicht länger als zwei Monate dauernden Aufenthalts eine weitere Wohnung" zu beziehen.
2. Ein Wahlrecht besteht nicht. Wenn das Praktikum ein halbes Jahr dauert, wird München nur im Ausnahmefall der Ort des vorwiegenden Aufenthalts sein und damit ist dort die Nebenwohnung zu melden.
Das ist ein von den Kommunen weit verbreiteter Irrtum, dem insbesondere Gerichte in NRW, LSA und BY aufsitzen, dass "man sich einfach ummmelden könnte". Das Melderecht ist kein Institut zur Vermeidung der ZWSt - hat übrigens OVG RLP sauber herausgearbeitet.
Gruß
Christian

Für Praktikum nach München

Bjoern @, Mittwoch, 18.06.2008 (vor 6534 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

dann habe ich mich wohl etwas unglücklich ausgedrückt. streiche bitte "Wahlmöglichkeiten" und ersetze es durch "Gestaltungsspielräume des Meldegesetzes ausnutzen" :-D

bei mehreren Wohnungen ist die überwiegend genutzte die Hauptwohnung. es stellt sich also die Frage, für welchen Zeitraum die überwiegende Nutzung festzustellen ist.
im Steuerrecht wäre definitiv das Kalenderjahr maßgebend ... wir sind aber im Melderecht

dort habe ich nirgends eine Definition gefunden, welcher Prognosezeitraum zu Grunde zu legen ist. eine Möglichkeit wäre ein Prognosezeitraum von 1 Jahr ab Einzug:
6 Monate Praktikum - werktäglicher Aufenthalt in München; WE in der Heimat
die kommenden 6 Monate - während der Studienzeit in Münster; WE und Ferien in der Heimat
folglich wäre der überwiegende Aufenthalt vermutlich in München

nehme ich jedoch - wie im Steuerrecht - als Prognosezeitraum das Kalenderjahr, sieht es vermutlich anders aus (da sich das Praktikum vermutlich über 2 Kalenderjahre hinzieht, wird sich in keinem der beiden Kalenderjahre im Praktikumsort überwiegend aufgehalten)

wenn ich die Verwaltungsvorschriften zum Meldegesetz richtig lese, entscheidet die Meldebehörde zwar darüber, welche der Wohnungen die Hauptwohnung ist; die Meldebehörde darf aber keine eigenen Nachforschungen anstellen, wenn die Angaben des Meldepflichtigen plausibel sind.
daher meine Rechtsauffassung: man kann sowohl für Hauptwohnung München als auch für Hauptwohnung in der Heimat eine entsprechende Begründung finden ... folglich also doch ein gewisses "Wahlrecht" ;-)

hinsichtlich des 1. Punktes gebe ich klein bei ... hab diesbezüglich keine Kommentierung gefunden und so firm bin ich im Melderecht nicht

Für Praktikum nach München

Christian @, Mittwoch, 18.06.2008 (vor 6534 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,
Spielräume hat der Bürger bei der Gestaltung seiner Lebens- und Wohnverhältnisse – da ist er frei. Die Lebens- und Wohnverhältnisse werden durch das Melderecht nur wider gegeben. Ausschließlich in dieser Rangfolge darf man das Ganze betrachten. Deswegen ist die Aussage „man kann durch Ummeldung der Zweitwohnungsteuer entziehen“ ja schon vom Ansatz her falsch und letztlich verwerflich. Die an das Melderecht anknüpfende ZWSt zielt unmittelbar auf das Grundrecht der Freizügigkeit.
Wobei man das Ganze nicht so hoch hängen sollte, denn die Verfassungswidrigkeit der an das Melderecht anknüpfende ZWSt tropft viel dicker aus anderen Poren.:-P
Ohne weiter darüber nach zu denken, halte ich bei der vorwiegenden Nutzung das Kalenderjahr für den Regelfall des Pognose-/Beurteilungszeitraums. Steht so eigentlich auch in allen Kommentaren (z.B. Medert/Süßmuth).
Gruß
Christian

Für Praktikum nach München

Emily85 @, Sonntag, 22.06.2008 (vor 6530 Tagen) @ Christian

Das ist aber alles ganz schön verwirrend...
Aber danke für eure Antworten!
Wie wahrscheinlich ist es denn, dass mir jemand auf die Schliche kommt, wenn ich mich gar nicht melde>
Ich will eigentlich ungerne meinen Hauptwohnsitz ummelden...

Für Praktikum nach München

Emily85 @, Dienstag, 08.07.2008 (vor 6514 Tagen) @ Emily85

Wäre das Risiko groß, wenn ich mich gar nicht melde in München>

Für Praktikum nach München

Emily85 @, Dienstag, 08.07.2008 (vor 6514 Tagen) @ Emily85

Und was müsste ich in München einreichen, damit die Steuer berechnet werden kann (für den Fall, dass ich mich tatsächlich melde)> Reicht ein Mietvertrag>

Für Praktikum nach München

Christian @, Mittwoch, 09.07.2008 (vor 6513 Tagen) @ Emily85

Hallo Emily,
wie groß das Risiko erwischt zu werden tatsächlich ist, kann wohl niemand sagen – ohne nähere Details zu kennen schon gar nicht. Da spielen zu viele Faktoren mit. Ich schätze es eher als gering ein, aber auszuschließen ist es eben nicht. Der Zufall oder „liebe“ Nachbarn spielen eine nicht zu unterschätzende Rolle. Die Effizienz der in München eingesetzten Kontrolleure ist mit unbekannt. Fraglich auch, welche amtlichen Spuren Du bei Deinem Praktikum hinterlässt bzw. wie pingelig der Vermieter ist/sein muss. Usw.
Mir ist auch nicht ganz klar, wohin Deine Überlegungen führen sollen. Je nachdem wann Dein Praktikum besginnt/endet, ist hingegen ziemlich klar, dass Du Deine bisherige Hauptwohnung nicht ab-/ummelden musst.
Was die Stadt München an Unterlagen haben will, wird sie Dir bei Übersendung des Vordrucks zur Steuererklärung mitteilen. Der Mietvertrag sollte allerdings reichen.
Gruß
Christian

Für Praktikum nach München

Bjoern @, Mittwoch, 09.07.2008 (vor 6513 Tagen) @ Emily85

Hallo,

habe noch eine andere Idee: besteuert werden in München die Nebenwohnungen ... allerdings ist der Steuergegenstand nicht die (sogenannte) Zweitwohnung, sondern das Innehaben einer Zweitwohnung

Innehaben wird in der Münchener Satzung nicht definiert; nach herrschender Meinung ist darunter die tatsächliche Verfügungsgewalt und die rechtliche Verfügungsbefugnis über eine Wohnung zu verstehen

du willst für kurze Zeit mit deinem Freund zusammenziehen. was spricht dagegen, dich zwar (nach zwei Monaten) in München anzumelden, aber keinen Mietvertrag zu unterschreiben.
wenn ich dich richtig verstanden habe, ist dein Freund Mieter einer Wohnung in München. also besteht doch eigentlich kein Grund, dass du auch noch Mieter wirst

ohne Mietvertrag fehlt dir die tatsächliche und rechtliche Verfügungsgewalt über die Wohnung ... es liegt also kein Innehaben vor

Ergebnis: keine Steuerpflicht, und melderechtlich ist alles sauber!

Für Praktikum nach München

Emily85 @, Mittwoch, 09.07.2008 (vor 6513 Tagen) @ Bjoern

"Wenn ich dich richtig verstanden habe, ist dein Freund Mieter einer Wohnung in München. also besteht doch eigentlich kein Grund, dass du auchnoch Mieter wirst..."

Die Wohnung ist nur zur Zwischenmiete. Die eigentliche Mieterin geht ein Jahr ins Ausland. Sie ist also weiterhin die Hauptmieterin der Wohnung. Allerdings hat sie der GEWOFAG München (ihrem Vermieter) den Namen meines Freundes gemeldet.
Einen Mietvertrag gibt es, allerdings nur zwischen ihr und uns. Da steht auch mein Name drin....

Für Praktikum nach München

Bjoern @, Mittwoch, 09.07.2008 (vor 6513 Tagen) @ Emily85

also beim richtigen Vermieter ist nur dein Freund gemeldet worden> er ist also für eine begrenzte Zeit in die Stellung des (Haupt-)Mieters getreten>
dein Name ist beim richtigen Vermieter nicht bekannt>>

falls dem so ist, würde ich auf das fehlende Innehaben hinweisen (und die "Vereinbarung" zwischen dem richtigen Mieter, deinem Freund und dir keinen zeigen ;-) )

Für Praktikum nach München

Christian @, Mittwoch, 09.07.2008 (vor 6513 Tagen) @ Bjoern

Hallo,
was tut man nicht alles, um eine Steuer zu umgehen. Ansonsten ist das wohl der einfachste Weg.
Ob es ganz ohne Widerspruch/Klage abgeht muss sich noch zeigen. Aber da wären die Chancen selbst beim derzeitigen Zustand der bayer. Justiz wohl recht gut.
Aber wenn man "betrügt", dann schon richtig (nicht so wie Zumwinkel).
Deswegen: Der Mietvertrag mit der im Ausland Weilenden dürfte sich doch wohl auch noch ändern lassen. Dann ist die Sache wasserdicht. Zumindest so lange, wie der Freund (=Mieter) keine andere Freundin/keinen anderen Freund findet oder sich sonst wie umorientiert. :-D
Denn: Nicht-Innehaben bedeutet nun mal auch: keinen berechtigten Anspruch haben.:-P
Musste einfach sein.:-)
Gruß
Christian

Für Praktikum nach München

Emily85 @, Freitag, 11.07.2008 (vor 6511 Tagen) @ Christian

Zumindest so
» lange, wie der Freund (=Mieter) keine andere Freundin/keinen anderen Freund
» findet oder sich sonst wie umorientiert. :-D
» Denn: Nicht-Innehaben bedeutet nun mal auch: keinen berechtigten Anspruch
» haben.:-P
» Musste einfach sein.:-)
» Gruß
» Christian

:-P

Aber danke für deine Antwort ;-)

Sind eigentlich Telekom etc. zum Datenschutz verpflichtet - sprich: hätte ich den Telefonanschluss bei der Telekom lieber nicht auf meinen Namen beantragen sollen (das war noch bevor ich den ganzen Kram mit der Steuer wusste...)>
Ich werde meinen Namen nicht auf den Briefkasten kleben und sämtliche Post an meinen Freund adressieren lassen...

Für Praktikum nach München

Emily85 @, Freitag, 11.07.2008 (vor 6511 Tagen) @ Emily85

Ach, und noch eine Nachfrage (ich hoffe, ihr dreht nicht langsam durch bei meinem Gefrage...): In der Satzung habe ich folgendes entdeckt:

Haben mehrere Personen gemeinschaftlich eine Zweitwohnung inne, so sind sie Gesamtschuldner
nach § 44 der Abgabenordnung (AO) in der jeweils geltenden Fassung.

Heißt das, wir können uns die Steuer "teilen"> Oder müssten wir beide die Steuer zahlen>

Für Praktikum nach München

Christian @, Freitag, 11.07.2008 (vor 6511 Tagen) @ Emily85

Hallo Emily,
Telefon – an die Möglichkeit habe ich noch gar nicht gedacht.
Naja, Telekom und Datenschutz, da war doch was in letzter Zeit. Aber mal abgesehen davon: Das Kassen- und Steueramt ist eine „Finanzbehörde“, und deren Befugnisse die Erteilung von Auskünften zu verlangen, sind recht umfassend. Kenne mich da aber nicht genau aus. Vermute aber, dass die Privatsphäre eines Triebtäters besser geschützt ist als die eines potentiellen Steuerzahlers.
Im Sinne von „keine Spuren hinterlassen“ wäre es natürlich besser gewesen, das Telefon nicht auf den einen Namen anzumelden. Andererseits ist ein Telefonanschluss auch kein Beweis, allenfalls ein Indiz, für das Benutzen einer Wohnung.
Außerdem: Mal den Beitrag „ZWSt in Mainz …“ von Kathrinchen lesen. Da hat die Stadt Mainz auch herausgefunden, dass sie jahrelang eine unangemeldete Person in ihren Mauern hatte.:-(
Schau'n mer mal, ob es bei Dir besser/gut geht – ein kurzer Abschlußbericht nach Ende des Praktikums + der 4 Jahre Rückwirkung – also 2012 ;-) – wäre interessant.
Gruß
Christian

Für Praktikum nach München

Emily85 @, Freitag, 11.07.2008 (vor 6511 Tagen) @ Christian

"Im Sinne von „keine Spuren hinterlassen“ wäre es natürlich besser gewesen,das Telefon nicht auf den einen Namen anzumelden."

Ohje, würde ich doch einfach in unserem schönen Münster bleiben, hier wird (noch) keine ZWS verlangt...

Nunja: Der Telefonanschluss ist nun auf unserer beider Namen angemeldet. Hilft das was>

Wie ist das denn mit dem "Gesamtschuldner"-Ding: Heißt das, nur einer von uns zweien muss überhaupt die Steuer für die Wohnung zahlen> (=Wir könnten sie praktisch teilen>)

Für Praktikum nach München

Christian @, Samstag, 12.07.2008 (vor 6510 Tagen) @ Emily85

Hallo Emily,
von „durchdrehen“ kann keine Rede sein.
Deine Frage hat sich mit meiner letzten Antwort überschnitten (s. Uhrzeit).
Die Frage mit dem Gesamtschuldner hat es in sich. Ich halte sie bei einer Steuer, die den Aufwand für den persönlichen Lebensbedarf treffen soll für eine der vielen idiotischen Normen, die in solchen Satzungen stehen. Aber das müsste ein Gericht klären.
Bedeutet aber nicht, dass einer für alle zahlt, sondern eher, dass auf den einen zurückgegriffen werden soll, wenn ein anderer nicht zahlt.
Konkret wäre da erst Mal zu klären: Habt ihr denn jeder von euch eine Nebenwohnung inne – d.h., ist Dein Freund auch mit Nebenwohnung gemeldet>
Die Frage, ob es hilft, dass der Telefonanschluss nun auf beide Namen angemeldet ist, kann ich nicht konkret beantworten. Eher: Es spielt keine Rolle.
Noch Fragen>
Gruß
Christian

Für Praktikum nach München

Emily85 @, Samstag, 12.07.2008 (vor 6510 Tagen) @ Christian

"Konkret wäre da erst Mal zu klären: Habt ihr denn jeder von euch eine Nebenwohnung inne – d.h., ist Dein Freund auch mit Nebenwohnung gemeldet>"

Mein Freund würde sich vermutlich mit Hauptwohnsitz melden...

Hach, wenn ich das alles gewusst hätte! Was könnte mir denn passieren, wenn ich mich nicht melde, und das auffliegt>

Zusammenfassung

Emily85 @, Samstag, 12.07.2008 (vor 6510 Tagen) @ Emily85

Vielen lieben Dank erstmal für eure Antworten. Christian, Björn - ihr habt mich tatsächlich um einiges schlauer gemacht. :-)

Mittlerweile bin ich soweit, dass ich für mich entschieden habe, mich korrekt zu verhalten und mich in München zu melden. Hier meine kleine Zusammenfassung meines Falls - bitte korrigiert mich doch, wenn ich irgendetwas falsch verstanden habe.

Ich gehe ab August nach München und bleibe bis Ende Dezember. Dort wohne ich mit meinem Freund zur Zwischenmiete in einer Wohnung, deren eigentliche Mieterin für ein halbes Jahr ins Ausland geht. Mein Freund ist als Zwischenmieter bei dem Hauptvermieter (Gewofag München) gemeldet. Wir haben mit der eigentlichen Mieterin einen Untermietvertrag geschlossen, in dem wir beide als Mieter eingetragen sind.
Mein Freund meldet in München seine Hauptwohnung an (statt bei seinen Eltern). Ich habe meine Hauptwohnung weiterhin bei meinen Eltern und melde meine Zweitwohnung in München statt in Münster an (über das Jahr gesehen bin ich ja mehr bei meinen Eltern). Irgendwann wird die Stadt München mich mit der Steuererklärung belästigen, dann soll ich vermutlich zahlen.

Wieviel denn in etwa> Warmmiete der Wohnung ist insgesamt 540 Euro, Kaltmiete weiß ich leider nicht (müsste man mal bei der eigentlichen Mieterin nachfragen), dürfte ja aber dann wohl bei ca. 450 Euro liegen. Mein Anteil wäre dementsprechend 225 Euro, davon 9 Prozent.
Wenn ich im August nach München komme, reicht es doch, wenn ich mich im Oktober melde (ich kann ja sagen, ich habe überlegt, noch umzuziehen>)> Dann würde ich nur für Oktober, November und Dezember zahlen müssen, oder>

Falls ich dann nicht zahlen will, lege ich Widerspruch ein mit der Begründung, dass ich keine Hauptwohnung innehabe (ist ja bei meinen Eltern), und folglich keine Nebenwohnung innehaben kann. Zumal bei der Gewofag nur mein Freund aufgeführt ist.

Habe ich das alles richtig verstanden>

Vielen lieben Dank nochmal.
Ach, was mich mal interessieren würde: Was macht ihr eigentlich beruflich, dass ihr mit dem ganzen Zeug so gut Bescheid wisst>

Gruß,
Emily

Zusammenfassung

Christian @, Samstag, 12.07.2008 (vor 6510 Tagen) @ Emily85

Hallo Emily,

schön, wenn ich Dir helfen konnte

Deine Zusammenfassung ist schon richtig. Dennoch drei kleine Korrekturen:
1. Du meldest Dich in München mit Nebenwohnung (etwas anderes kennt das Melderecht nicht).
2. Was die Bemessungsgrundlage angeht, steht dazu in der Satzung: Wenn nur eine Bruttowarmmiete (einschließlich Nebenkosten und Heizkosten) vereinbart wurde, gilt als Nettokaltmiete die um einen Abzug von 20 % verminderte Bruttowarmmiete. Ggf. kann ja Dein Freund bei der Wohnungsbaugesellschaft nachfragen/eine Bestätigung über die Nettokaltmiete geben lassen – könnte sich rentieren.
3. Eine Nebenwohnung brauchst Du nicht innezuhaben – da genügt das Nutzen eines umschlossenen Raums zum Schlafen.

Ansonsten:
Das mit den zwei Monaten später melden ist natürlich möglich, aber da stört der Mietvertrag doppelt. Die Münchener Satzung gehört zu den juristischen am feinsten (= am perversesten) austarierten ZWStS der Republik – da genügt schon das Innehaben (was Du als Mieterin ja tust). Außerdem macht der Mietvertrag einen behaupteten Wohnungswechsel unplausibel. Also: späteres Anmelden möglich, aber u.U. nicht nützlich.
Irgendwann wird die Stadt München Dich tatsächlich mit der Steuererklärung belästigen, das wird aber nicht vor September – eher erheblich später, evtl. erst 2009 – sein. Bis dahin könnte die Entscheidung des BVerfG hinsichtlich der Notwendigkeit des Innehabens einer Erstwohnung schon gefallen sein. Dann sieht man so oder so klarer. Vorher würde ich mir keine Gedanken über die Zahlungspflicht machen
Am besten wird es sein, Du meldest Dich hier wieder, wenn der Vordruck in Deinem Briefkasten liegt.
Zur Gesamtschuldnerschaft: Falls Dein Freund sich mit Hauptwohnung meldet, könnt ihr nicht „gemeinsam eine Zweitwohnung inne“. Da kann die Stadt München sich ihre Gesamtschuldnerschaft schon mal abschminken.

Zu Deiner Frage nach dem Beruf: Der hat mit der Zweitwohnungsteuer überhaupt nichts zu tun – da bin ich sozusagen autodidaktischer Triebtäter. :-)

Noch Fragen>

Christian

Zusammenfassung

Emily85 @, Samstag, 12.07.2008 (vor 6510 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

ist meine Rechnung richtig>

540 Euro Gesamtmiete
436 Euro Nettomiete
ca. 220 Euro mein Anteil
davon 9 % macht ca. 20 Euro pro Monat
auf fünf Monate hochgerechnet = 100 Euro.

Stimmt das>

Zusammenfassung

Christian @, Samstag, 12.07.2008 (vor 6510 Tagen) @ Emily85

Hallo Emily,

frei nach Radio Eriwan: Im Prinzip JA. Aber Alles was nicht der Norm entspricht, ist Sand im Getriebe der Kämmerei.

Neckische Spielchen sind immer möglich. So detailliert wird der Mietvertrag ja nicht sein, dass drinsteht, wie ihr euch die Miete aufteilt. Hängt auch ein bisschen von Zuschnitt und Größe der Wohnung ab.

Beispiel:
1. Bei einer 1-Zimmer-Wohnung wirst Du auf 50% hängen bleiben. Keine Scherze möglich.
2. Bei einer 2-Zimmer-Wohnung kann es durchaus sein, dass Du nur den kleineren Raum innehast, Dein Freund den größeren und den Rest (wohl Diele, Küche, Bad/Dusche/WC, Abstellraum) nutzt ihr gemeinsam. Wird schon etwas billiger
3. Bei einer 3 (und mehr)-Zimmer-Wohnung wäre ja vorstellbar, dass Du den kleinsten Raum inneshast, Dein Freund die 2 (oder mehr) anderen Räume und den Rest nutzt ihr gemeinsam. Das wird dann noch billiger.

Immer nach dem Grundasatz: Je größer der Aufwand, desto geringer die ZWSt.:-P

Ansonsten: 100 EURO für 5 Monate München ist doch eine moderate Steuer, wenn man bedenkt, dass Du dafür die städtische Infrastruktur (einschließlich Friedhöfe und Knidergärten) nutzen darfst.:-P

Gruß
Christian

Zusammenfassung

Emily85 @, Samstag, 12.07.2008 (vor 6510 Tagen) @ Christian

Hi Christian,

2-Zimmer-Wohnung, aber die beiden Räume sind gleich groß ;-)
Nunja, mit den 100 Euro kann ich leben, denke ich. Wenn der Bescheid kommt, kann ich ja immer noch Widerspruch einlegen, oder>

Ansonsten: 100 EURO für 5 Monate München ist doch eine moderate Steuer,wenn man bedenkt, dass Du dafür die städtische Infrastruktur einschließlich Friedhöfe und Kindergärten) nutzen darfst.

Super, vielleicht sollte ich dann zumindest schwanger werden oder sterben... ;-) Nein...
Apropos Infrastruktur: Kriege ich wenigstens ein billigeres Ticket für die öffentlichen Verkehrsmittel, wenn ich schon soviel Geld bei der Stadt lasse> ;-)

Ich melde mich dann wieder, wenn es soweit ist... :-)

Herzlichen Dank nochmal!

Zusammenfassung

Christian @, Samstag, 12.07.2008 (vor 6510 Tagen) @ Emily85

Hallo Emily,
erst wenn der Bescheid kommt, kannst Du Widerspruch einlegen.
» Super, vielleicht sollte ich dann zumindest schwanger werden oder
» sterben... ;-)
Na, bei den Alternativen wäre die Schwangerschaft zu bevorzugen - aber dafür ist des schon zu spät, wenn Du München im Dezember wieder verlässt.

» Kriege ich wenigstens ein billigeres Ticket für die
» öffentlichen Verkehrsmittel, wenn ich schon soviel Geld bei der Stadt lasse> ;-)
Die Gehwege darfst Du sogar kostenlos benutzen.:-)
Bis später
Christian

Zusammenfassung

Butzmann Josef @, Samstag, 12.07.2008 (vor 6510 Tagen) @ Christian

» Hallo Emily,
» erst wenn der Bescheid kommt, kannst Du Widerspruch einlegen.
» » Super, vielleicht sollte ich dann zumindest schwanger werden oder
» » sterben... ;-)
» Na, bei den Alternativen wäre die Schwangerschaft zu bevorzugen - aber
» dafür ist des schon zu spät, wenn Du München im Dezember wieder
» verlässt.
»
» » Kriege ich wenigstens ein billigeres Ticket für die
» » öffentlichen Verkehrsmittel, wenn ich schon soviel Geld bei der Stadt
» lasse> ;-)
» Die Gehwege darfst Du sogar kostenlos benutzen.:-)
» Bis später
» Christian

Warum eigentlich soooo kompliziert, nach meiner Erkenntnis sind Verwandtenbesuche doch steuerfrei> oder ist das falsch>
Da könnte ich mir gut vorstellen einfach auf Besuch über eine Zeit von zwei oder 3 Monate zu sein! Innehaben einer Wohnung entfällt doch! Auch ein Chritian Ude wird es doch nicht verbieten >

Zusammenfassung

Christian @, Samstag, 12.07.2008 (vor 6510 Tagen) @ Butzmann Josef

Hallo Josef,
ich gehe mal davon aus, dass Emilys Freund kein Verwandter ist.
Wohnung mit Mietvertrag, Praktikumsplatz und dann Verwandtenbesuche bei nicht existierenden Verwandten - das zu glauben dürfte auch dem guten Herrn Christian Ude etwas schwer fallen - obwohl auch er zu denen gehört, die an die Rechtmäßigkeit ihrer ZWSt glauben.
Mag ja sein, dass es kompliziert klingt, was Emily hinterfragt. Aber das ist es nicht.
Gruß
Christian

Zusammenfassung

Emily85 @, Dienstag, 15.07.2008 (vor 6507 Tagen) @ Christian

Das stimmt, er ist "noch" nicht mit mir verwandt ;-)
Beim Praktikum habe ich ebenfalls einen Vertrag - und ich glaube, ich kann niemandem erzählen, dass ich immer nach München pendele!

Zusammenfassung

Christian @, Dienstag, 15.07.2008 (vor 6507 Tagen) @ Emily85

Hallo Emily,
indiskrete Frage: Wie soll er denn mit Dir verwandt werden>
Adoption> Gen-Analyse>;-)

Augen zu und durch.
1. Melden mit Nebenwohnung ist korrekt.
2. Steuerklärung, wenn sie denn kommt terminlich bis zum letzten Tag ausreizen, ggf. zusätzlich neckische Spielchen, um Zeit zu gewinnen.
3. Auf Entscheidung BVerwG setzen.
4. Falls die Entscheidung BVerwG verbraucherfreundlich ausfällt, ist die Sache erledigt.
Gruß
Christian