ZWS Köln ex. Kinderzimmer

buebchen74 @, Donnerstag, 19.06.2008 (vor 6257 Tagen)

Hallo zusammen!
Ich habe hier eine etwas komplizierte Geschichte und will alles richtig machen ohne in eine Falle zu tappen.
Hier mein Fall:
Das Kinderzimmer im Haus meiner Eltern bewohne ich nicht mehr seit dem 31.12.2001. Dieses habe ich auch am 30.05.2005 auf meiner Abmeldung eingetragen. Dieses Datum wurde vom Einwohnermeldeamt auf den 15.04.05 mit Stempel und Unterschrift geändert. Mir wurde damals mitgeteilt daß eine rückwirkende Änderung nur bis zu 2 Wochen möglich sei.
Am 06.09.2005 bekam ich dann bekannte Post vom Kassen & Steueramt. Ich erklärte die persönlichen Daten und daß ich endgültig den Schlüssel zu elterlichen Wohnung am 10.10.2004 meinen Eltern übergeben hatte und danach keinerlei Zutritt mehr zum Haus hatte. Am 31.10.2007 erhielt ich erneut Post in der ich aufgefordert wurde die Meldeverhältnisse mit der Kölner Meldehalle zu klären oder ich müßte bekannte Erklärung komplett ausfüllen.
Daraufhin schickte ich eine Kopie der Abmeldebescheinigung mit der o.a. Änderung der Sachbearbeiterin bezüglich des Auszugstermins an das Kassenamt. Im Begleitschreiben wies ich auf diese Änderung hin und warf die Frage auf wie eine Mitarbeiterin des Einwohnermeldeamtes den Auszugstermin aus der elterlichen Wohnung genauer bestimmen kann wie ich. Ferner wies ich auf verschiedenen Urteile hin.(Innehaben & Verfügungsgewalt über Wohnung usw.)
Am 21.04.2008 kam ein weiterer Brief in dem ich aufgefordert wurde
1. eine formlose Bestätigung meiner Eltern für den Zeitraum 30.06.2001 bis 15.04.2006 einzuholen daß ich ausschließlich zu Besuchszwecken das Elternhaus aufsuchte.
2. eine formlose Bestätigung daß ich im v.g. Zeitpunkt die vorgenannte Nebenwohnung>>>> ausschließlich zu Besuchszwecken benutzte und aus dieser Anmeldung keinen geldwerten Vorteil gezogen habe. ---Was soll das---
3. einen aktuellen Grundbuchauszug für das Haus meiner Eltern aus dem die Besitz und Eigentumsverhältnisse ersichtlich sind.

Ich beabsichtige beide Bestätigungen auf den strittigen Zeitraum 01.01.06--15.04.06 zu begrenzen.
Zu 1. Meine Eltern bestätigen mir im fraglichen Zeitzaum nicht dort gewohnt zu haben.
Zu 2. Ich bestätige, nicht im fraglichen Zeitraum in der Wohnung meiner Eltern gewohnt zu haben. (Ohne den vorgegebenen Wortlaut - Nebenwohnung - Wollen die mich aufs Glatteis führen>>>)
Zu 3. Meine Eltern erteilen dem Steueramt eine Vollmacht um sich den Grundbuchauszug zu beschaffen oder beschaffen diesen gegen die Zusage der Kostenübernahme.

Kann man das so schreiben>
Ich werde auf jeden Fall vor Geicht gehen falls es soweit kommt. Das ganze kommt mir wie ein Schildbürgerstreich auf Staatskosten vor.

ZWS Köln ex. Kinderzimmer

Christian @, Donnerstag, 19.06.2008 (vor 6257 Tagen) @ buebchen74

Hallo,
Da hat sich Prof. Dr. Bayer, der Vater der Missgeburt ZWSt so viel Gedanken um das Feingefühl kommunaler Bediensteter gemacht, das durch die Ermittlungserfordernisse der ZWSt verletzt werden könnte. Alles vergeblich – er kannte die Kölner Stadtverwaltung nicht und konnte sich selbst in seiner schrecklichsten Fantasie nicht vorstellen, zu was entfesselte Bürokraten in der Lage sind.
Auf was die Kölner abzielen ist, ist mir nicht ganz klar, denn in ihrer Besteuerungspraxis (und in der Satzung) spielt die melderechtliche Hauptwohnung keine Rolle. Wer mit Nebenwohnung gemeldet ist, ist zweitwohnungsteuerpflichtig – so die deswegen verfassungswidrige Satzung.
Was ich nicht so ganz verstehe, sind Deine melderechtlichen Verhältnisse. Dies zu wissen, wäre für die Beantwortung Deiner Fragen aber erforderlich. Gehe ich Recht in der Annahme, dass Du formal bis 15.04.05 in Köln mit Nebenwohnung gemeldet warst und seit 15.04.05 dort mit alleiniger Wohnung gemeldet bist>
Gruß
Christian

ZWS Köln ex. Kinderzimmer

buebchen74 @, Donnerstag, 19.06.2008 (vor 6257 Tagen) @ Christian

Hallo Christian!
In Köln war ich mit Erstwohnsitz bis 04/2001 gemeldet. Danach mit Zweitwohnsitz bis zum 15.04.2005 in Köln nach Meinung des Einwohnermeldeamtes.(s.o)
Bis heute habe ich den Erstwohnsitz außerhalb von Köln nicht mehr gewechselt.

ZWS Köln ex. Kinderzimmer

Christian @, Freitag, 20.06.2008 (vor 6256 Tagen) @ buebchen74

Hallo,
da war ich irgendwie auf dem falschen Dampfer.
Das „Kinderzimmer“ als Nebenwohnung in Köln war also nicht bzw. verspätet abgemeldet. Eigentlich sollte das überhaupt kein Problem sein. Allerdings überziehen die Kölner gewaltig, und mir ist nicht klar, wohin die mit ihren penetranten Fragen/Forderungen wollen. Im Prinzip müsste die Erklärung genügen, bis 15.04.2005 ein Zimmer in der elterlichen Wohnung ohne rechtliche und tatsächliche Verfügungsgewalt als Nebenwohnung genutzt zu haben. Mir ist aber nicht bekannt, wie die Kölner mit dem „Gelsenkirchener Kinderzimmerurteil“ umgehen – von der Satzung her wäre es unwesentlich.
Aber Du kannst m.E. ohne Bedenken die 1. und 2. Frage beantworten bzw. die geforderten Erklärungen abgeben. Das ist zwar unsinnig, aber wenn des dem Kassen- und Steueramt hilft … Eine „Falle“ ist da erst Mal nicht zu erkennen. Beachten: Köln hat die Zweitwohnungsteuer seit 1.1.2005. Es geht für Dich also nur um den Zeitraum 1.1. bis 15.4. 2005. Alles andere hat nur historischen Wert. Du musst Dich mit dem Benutzen/Besuchen des Zimmers also gar nicht so weit aus dem Fenster zu lehnen. Z.B.: Zimmer vom 1.1. bis 30.4. nur noch besuchsweise genutzt, deswegen Abmeldung der Nebenwohnung …
Allerdings würde ich persönlich für mich in Anspruch nehmen, beide Erklärungen selbst abzugeben und nicht durch die Eltern ausstellen zu lassen. Denn: Was haben Deine Eltern mit der Kölner Nebenwohnungsteuer und dem Ermittlungswahn des Kassen- und Steueramts zu tun>
Was den „geldwerten Vorteil“ angeht könnte das Kassen- und Steueramt evtl. auf Steuervergünstigung wegen doppelter Haushaltsführung hinauswollen. Was anderes fällt mir eigentlich nicht ein. Auch wenn die Stadtverwaltung keinen Zugriff auf das Finanzamt hat, wäre hier bei der Formulierung Vorsicht geboten, wenn Du in dem fraglichen Zeitraum bei der Einkommensteuer doppelte Haushaltsführung geltend gemacht hast.
Das Beibringen eines Grundbuchauszuges zu verlangen, ist sinnlos überzogen. Das würde ich glatt ablehnen und durch die Erklärung, nicht im Grundbuch eingetragen zu sein (wenn es denn so stimmt) ersetzen und auf die Erklärung verweisen, in der elterlichen Wohnung weder eine rechtliche noch eine tatsächliche Verfügungsgewalt gehabt zu haben. Das ist der typische Fall, durchaus glaubwürdig und müsste von der Stadtverwaltung widerlegt werden. Wenn sie einen Grundbuchauszug haben wollen, können sie sich ja selbst an Deine Eltern wenden.
Noch Fragen
Gruß
Christian

ZWS Köln ex. Kinderzimmer

Bjoern @, Freitag, 20.06.2008 (vor 6256 Tagen) @ Christian

Hallo ihr beiden,

ich verstehe auch nicht so recht, was das Kölner Steueramt von dir will. du hast in 09/05 mitgeteilt, dass du seit 10/04 den Schlüssel der elterlichen Wohnung abgegeben hast. damit ist klargestellt, dass du seit 10/04 keine Verfügungsmacht mehr über das Kinderzimmer hattest (hattest du auch vorher nicht; aber das ist erstmal unwichtig). an dieser Aussage kommt das Steueramt nicht vorbei.

daher würde ich mich auf den Datenschutz berufen und erstmal keine weiteren Daten von mir herausgeben. vielmehr würde ich das Steueramt auffordern, mir mitzuteilen, auf welcher rechtlichen Grundlage und zu welchem konkreten Zweck die jetzt gewünschte Datenerhebung durchgeführt werden soll ... und mich dabei speziell auf die Erklärung aus 10/04 berufen, die alles aussagt, was für das Steueramt wichtig ist
(wenn du das Schreiben noch hast, dann hänge es einfach in Kopie ran)

falls die Kölner dann immer noch Daten von dir erheben wollen, würde mich die Rechtsgrundlage echt mal interessieren

ZWS Köln ex. Kinderzimmer

buebchen74 @, Freitag, 20.06.2008 (vor 6256 Tagen) @ Bjoern

Hallo!
Habe heute alles eingetütet.
Mal sehen ob der Amtsschimmel immer noch mit gebrochenen Beinen am Boden liegt und wieder ein Jahr oder länger für die Antwort braucht. Wiehern kann er jedenfalls noch recht kräftig.
Werde Euch auf dem Laufenden halten. Danke für die Tips.

ZWS Köln ex. Kinderzimmer

Buebchen @, Mittwoch, 03.09.2008 (vor 6181 Tagen) @ buebchen74

Hallo zusammen!
Habe frohe Botschaft.
Das Kassen- und Steueramt Köln ist zurückgerudert und befindet sich am sicheren Ufer.
Es wurde festgestellt daß, ... keine Steuerpflicht nach der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Köln in der derzeit gültigen Fassung entstanden ist.
Das entsprechende Steuerkonto wurde daher gelöscht.
Also noch einmal vielen Dank für die hilfreichen Ratschläge und kämpft weiter da es sich meistens doch lohnt ...

ZWS Köln ex. Kinderzimmer

Christian @, Mittwoch, 03.09.2008 (vor 6181 Tagen) @ Buebchen

Hallo Buebchen,
freut mich für Dich und ist ein Beweis mehr, dass in Köln das Kassen- und Steueramt nicht nicht weiß, was es tut.
Linksrheinische Frohnaturen oder jeden Tag Karneval>
Na, Dir kann es egal sein.
Gruß
Christian