ZWS Bayern - Soll ich Widerspruch einlegen?

rolandus @, Montag, 23.06.2008 (vor 6037 Tagen)

Hallo.

In den letzten Tagen habe ich den Bescheid der Zweitwohnungssteuer bekommen (Zahlung für für das Jahr 2007 bis Mai 2008 und Vorauszahlung für das nächste Jahr).

In Anbetracht dessen, dass in Bayern ein Gesetzentwurf zur "Anpassung" der ZWS an das Einkommen zur Verabschiedung ansteht(>), stellt sich für mich die Frage, ob ich vorab Widerspruch einlegen soll und wie ich ihn begründen kann. Nach dem Gesetzentwurf ist z. B. die Berechnungsgrundlage des Einkommens für die ZWS ein andere (Einkommen des jeweils vorletzten Jahres).

Bin zwar kein Student mehr, aber im Ballungsraum München/Freising hat man es allerdings auch als kleiner Angestellter nicht sehr viel leichter, wenn der Lebensmittelpunkt eigentlich auf dem (günstigeren) Land ist.

Vielen Dank für eure Meinungen.

rolandus

ZWS Bayern - Soll ich Widerspruch einlegen?

Bjoern @, Dienstag, 24.06.2008 (vor 6036 Tagen) @ rolandus

Hallo

da ich nicht davon ausgehe, dass das geplante Gesetz - so es denn tatsächlich kommt - rückwirkend in Kraft tritt. insofern wirst du bis zum Inkrafttreten eh zahlen müssen (ich gehe anhand deines Beitrages davon aus, dass die übrigen Voraussetzungen der ZWS bei dir vorliegen)

ob du es riskierst, dich melderechtlich nicht korrekt zu verhalten, um bestimmte wirtschaftlichen Vorteile zu erlangen, musst du selbst entscheiden