ZWS Bayern - Soll ich Widerspruch einlegen?

Bjoern @, Dienstag, 24.06.2008 (vor 5778 Tagen) @ rolandus

Hallo

da ich nicht davon ausgehe, dass das geplante Gesetz - so es denn tatsächlich kommt - rückwirkend in Kraft tritt. insofern wirst du bis zum Inkrafttreten eh zahlen müssen (ich gehe anhand deines Beitrages davon aus, dass die übrigen Voraussetzungen der ZWS bei dir vorliegen)

ob du es riskierst, dich melderechtlich nicht korrekt zu verhalten, um bestimmte wirtschaftlichen Vorteile zu erlangen, musst du selbst entscheiden


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