Frage nach dem zWS

Lilly @, Mittwoch, 25.06.2008 (vor 6029 Tagen)

Habe diesen immer schon bei meinen Eltern gehabt .Ist glaube ich so was wie ein Stückchen Kindheit. Habe mit 18 Jahren mal in der Eifel gewohnt und dies mal so eintragen lassen. So nun wohne ich aber seit fast 30 Jahren nicht mehr bei meinen Eltern :-D Seit 2002 wohne ich in Eschweiler Rheinland. Dann kam dieser tolle Fragebogen. Den habe ich ausgefüllt und habe der Stadt Köln mitgeteilt das ich bei meinen Eltern wohne wenn ich meinen Vater pflege ( dies kam denn so alle 2 Monate 1 mal vor) mittlerweile ist mein Vater gestorben aber den 2. WS habe ich immer noch.
Und der Mensch ist ein Gewohnheitstier denn will ich auch weiterhin haben. Da ich keine Miete zahle und eben mein altes Kinderzimmer mal nutze wenn ich die Familie in Kölle besuche oder wenn ich mal dort versacke.....;-)
Mein Frage gibt es einen Gesetzes Text den ich wie bei den Studenten den lieben Kölner Kollegen vorlegen kann >>

Frage nach dem zWS

René ⌂ @, Mittwoch, 25.06.2008 (vor 6029 Tagen) @ Lilly

Es gibt keinen Gesetzestext, den Studenten vorlegen. Das müssen die sich hart erklagen ;-)

Ungünstigerweise hast du ja nun - ehrlich wie man ist - eine Erklärung abgegeben. Ansonsten hätte man es vielleicht noch so drehen können, daß du deinen Vater nur "besucht" hast, also keinen Wohnsitz. Ist halt irrtümlich vergessen worden, um zumelden ...
* Du hast deinen Vater nur besucht. Kein Wohnsitz bei den Eltern. Ist halt irrtümlich vergessen worden, umzumelden.
* Du kannst ggf. ein Hartefallantrag stellen (Pflege der Eltern)
* Du kannst ggf. klagen. Zum Beispiel in so einer Richtung: Vater ist Familie und Familie ist nach Art 6 GG besonders geschützt. Ob das Aussicht auf Erfolg hat, kann ich dir nicht geben, das sollte dann eher ein Rechtsanwalt tun.

Frage nach dem zWS

Bjoern @, Donnerstag, 26.06.2008 (vor 6028 Tagen) @ Lilly

Hallo,

vorab mal ne Verständnisfrage: ist dein Vater vor 2005 gestorben> und wie oft hast du seit dem 01.01.2005 tatsächlich dein (ehemaliges) Kinderzimmer genutzt>

Frage nach dem zWS

Yvonne Winkler @, Samstag, 28.06.2008 (vor 6026 Tagen) @ René

Hallo René,

Argumente aus Art. 6 GG anzubringen hat jedenfalls in den Urteilen, die ich bisher erstritten oder gefangen habe, noch nie was gebracht.

Gruß Yvonne

Frage nach dem zWS

Christian @, Dienstag, 01.07.2008 (vor 6023 Tagen) @ Lilly

Hallo Lilly,
ich würde es erst Mal ganz simpel versuchen. Tu was Einfaches.:-)
Steuergegenstand ist in Köln angeblich das Innehaben einer Zweitwohnung.
Teile der Stadt Köln deswegen mit, dass Deine Nebenwohnung in Köln ein Zimmer im Haushalt Deiner Eltern (Deiner Mutter>) ist, das Du nicht innehast. Die Stadt Köln muss dann in irgendeiner Form reagieren, und dann sehen wir weiter. Ich ahne zwar, wie das bei diesen Jecken weitergehen wird, aber das muss nicht unbedingt stören.
Gruß
Christian