Frage nach dem zWS

René ⌂ @, Mittwoch, 25.06.2008 (vor 6028 Tagen) @ Lilly

Es gibt keinen Gesetzestext, den Studenten vorlegen. Das müssen die sich hart erklagen ;-)

Ungünstigerweise hast du ja nun - ehrlich wie man ist - eine Erklärung abgegeben. Ansonsten hätte man es vielleicht noch so drehen können, daß du deinen Vater nur "besucht" hast, also keinen Wohnsitz. Ist halt irrtümlich vergessen worden, um zumelden ...
* Du hast deinen Vater nur besucht. Kein Wohnsitz bei den Eltern. Ist halt irrtümlich vergessen worden, umzumelden.
* Du kannst ggf. ein Hartefallantrag stellen (Pflege der Eltern)
* Du kannst ggf. klagen. Zum Beispiel in so einer Richtung: Vater ist Familie und Familie ist nach Art 6 GG besonders geschützt. Ob das Aussicht auf Erfolg hat, kann ich dir nicht geben, das sollte dann eher ein Rechtsanwalt tun.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion