Gutentag,
Ich habe meinen Hauptwohnsitz in einer WG (bin alleiniger Hauptmieter).
Die Wohnung bildet ausserdem den Mittelpunkt meiner freiberuflichen Tätigkeit (Arbeitsraum).
Letztes Jahr, gab es Stunk in der WG; man war der Meinung ich sollte ausziehen.
Ich habe dann einige Wochen bei meinen Eltern gewohnt (geschlafen), und vorsorglich schon mal den Zweitwohnsitz da angemeldet.
Mittlerweile hat sich die WG-Atmosphere wieder bereinigt (bin ja der Hauptmieter).
Eine Steuererklärung habe ich bislang nicht eingereicht (ich habe schlichtweg die erforderlichen Angaben nicht verstanden). Nun bekam ich eine Festsetzung und Abrechnung des Finanzamtes für die Zweitwohnung! Und nicht zu knapp.
Wie verhalte ich mich jetzt>
Gruß,
Thorben
Wie Bescheid widersprechen und ZWS auf Null senken?
Bjoern , Dienstag, 01.07.2008 (vor 6190 Tagen) @ thorben
Hallo,
habe ich dich richtig verstanden, dass die angebliche Zweitwohnung das elterliche Kinderzimmer ist>
falls ja, ist diese Wohnung keine Zweitwohnung, da sie nicht innegehabt wird. unter Verweis auf das Gelsenkirchener Urteil von 2002 nochmal mit dem Steueramt sprechen ... wenn dies nicht hilft, dann Widerspruch einlegen!
Wie Bescheid widersprechen und ZWS auf Null senken?
thorben , Mittwoch, 02.07.2008 (vor 6189 Tagen) @ Bjoern
Hallo Bjoern,
Genau, die Zweitwohnung ist ein Zimmer in der elterlichen Wohnung.
Danke für den Hinweis auf das Gerichtsurteil aus Gelsenkirchen.
Allerdings ist in dem Urteil die Rede von "In der elterlichen Wohnung weiterhin wohnende erwachsene Kinder, die sich noch in der Schulausbildung oder in der Berufsausbildung befinden".
Das trifft auf mich nicht zu. Was nun>
In dem Bescheid, werde ich aufgefordert die Steuererklärung nachzureichen. Muss ich dem Folge leisten, oder reicht einen schriftlichen Einspruch gegen dem Bescheid> (mit dem Steueramt sprechen halte ich für ungünstig, wie soll ich dann später beweisen können, dass die Frist eingehalten wurde>)
Und wie widerspricht man einen solchen Bescheid>
Gruß,
Thorben
Wie Bescheid widersprechen und ZWS auf Null senken?
Christian , Mittwoch, 02.07.2008 (vor 6189 Tagen) @ thorben
Hallo Thorben,
ohne zu wissen, welche Stadt die ZWSt von Dir verlangt, ist Bjoern eine fundierte Antwort nicht möglich.
Gruß
Christian
Wie Bescheid widersprechen und ZWS auf Null senken?
thorben , Mittwoch, 02.07.2008 (vor 6189 Tagen) @ Christian
alles klar, wußte ich nicht, entschuldigung!
es geht um berlin
Wie Bescheid widersprechen und ZWS auf Null senken?
Bjoern , Mittwoch, 02.07.2008 (vor 6189 Tagen) @ thorben
Hallo,
das mit dem Innehaben müsste doch allgemein gelten, oder Christian>>
direkt zu Berlin: § 2 (3)BlnZwStG: "Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jede Gesamtheit von Räumen, die zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird und den Anforderungen der Bauordnung für Berlin im Zeitpunkt der Errichtung oder Modernisierung genügt."
da dein Kinderzimmer (hoffentlich) nur aus einem Raum besteht, liegt schon mal keine "Gesamtheit von Räumen" vor. der begrifflichen Logik folgend, sind damit mehrere Räume gemeint
weiterhin dürfte das Kinderzimmer den bauordnungsrechtlichen Ansprüchen nicht genügen. da mal bitte googeln, was die Berliner Bauordnung für Mindestanforderungen vorgibt.
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thorben , Mittwoch, 02.07.2008 (vor 6189 Tagen) @ Bjoern
Hallo Bjoern,
ich kann deine Argumentation nicht folgen.
Ich denke, eine "Gesamtheit von Räumen", kann auch aus nur einem einzigen Raum bestehen. Eine Ein-Zimmerwohnung zum Beispiel. Oder ein WG-Zimmer, was dem Fall inhaltlich näher kommen würde.
Wie Bescheid widersprechen und ZWS auf Null senken?
Christian , Mittwoch, 02.07.2008 (vor 6189 Tagen) @ thorben
Hallo Thorben,
folge der Argumentation ruhig, auch eine "Einzimmerwohnung" hat meist mehr als einen Raum - WC und Kochgelegenheit sind üblicherweise getrennt untergebracht.
Gruß
Christian
Wie Bescheid widersprechen und ZWS auf Null senken?
Christian , Mittwoch, 02.07.2008 (vor 6189 Tagen) @ Bjoern
Hallo Bjoern,
» das mit dem Innehaben müsste doch allgemein gelten, oder Christian>>
Du sagst es, … müsste …
Inhaber einer Zweitwohnung ist derjenige, der mit Nebenwohnung gemeldet ist. Muss man nur glauben – und es gibt viele, die das glauben, jedenfalls mehr als man glauben wollte.
So gesehen, ist das Gelsenkirchener „Kinderzimmerurteil“ eines der Übleren in der ZWSt-Geschichte der deutschen Länder. Mit Recht wird es von immer mehr Städten ignoriert.
Gruß
Christian
Wie Bescheid widersprechen und ZWS auf Null senken?
thorben , Mittwoch, 02.07.2008 (vor 6189 Tagen) @ Christian
Hallo,
also,
ich sehe da kein Brot.
Vielleicht eher so:
Eine Zweitwohnung oder Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung sind beides nicht vorhanden oder zutreffend, da das ehemalige Kinderzimmer mittlerweile zum Büro umfunktioniert wurde und lediglich eine Übernachtungsmöglichkeit geboten wurde.
Was meint Ihr>
Wie Bescheid widersprechen und ZWS auf Null senken?
Bjoern , Donnerstag, 03.07.2008 (vor 6189 Tagen) @ thorben
hallo,
das mit dem Büro würde ich nicht schreiben!
erzähl uns doch mal bitte ein paar Details zum Kinderzimmer (Größe, Ausstattung, Anzahl der Räume etc)
Wie Bescheid widersprechen und ZWS auf Null senken?
Christian , Donnerstag, 03.07.2008 (vor 6189 Tagen) @ Bjoern
Ich übersehe das Ganze nur sehr begrenzt.
Aber eines ist klar: Wer nur eine einzige Wohnung innehat, darf nach höchstrichterlicher Entscheidung nicht zu einer Zweitwohnungsteuer herangezogen werden. Da spielt es überhaupt keine Rolle, wie viele Wohnungen man sonst noch nutzt, wie diese ausgestattet sind (ob Palast oder Hütte - siehe VG Schwerin) usw.
Das muss man vor Gericht ggf. durchsetzen, wobei der Rechtsweg dabei u.u. sehr lang werden kann - am Ende dürfte wohl eine Verfassungsbeschwerde stehen. Wobei auch der Grenzen gestzt sind, denn die Entscheidungen des BVerfG werden dann ausgelegt - von jedem so, wie es ihm passt. Wobei ich für mich in Anspruch nehme, einigermaßen dicht am Tenor zu segeln. Andere sind da weniger zimperlich (OVG NRW, LSA, BayerVGH - wobei das "V" immer für "Verwaltungs" steht).
Gruß
Christian
Wie Bescheid widersprechen und ZWS auf Null senken?
Bjoern , Donnerstag, 03.07.2008 (vor 6189 Tagen) @ Christian
Hallo Christian,
denke daran, dass bei ihm die Finanzgerichtsbarkeit gegeben ist ... insofern dürften die Urteile der Verwaltungsgerichtsbarkeit nur begrenzt von Bedeutung sein.
was jedoch nichts daran ändert, dass es ohne innegehabte Erstwohnung keine ZWS geben darf!
Wie Bescheid widersprechen und ZWS auf Null senken?
Christian , Donnerstag, 03.07.2008 (vor 6189 Tagen) @ Bjoern
Hallo Bjoern,
ganz ehrlich: Ich halte das BVerfG - dessen Entscheidungen Gesetzeskraft haben - nicht für einen Teil der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Oder anders: Auch der BFH hat da zu spuren (selbst wenn er in BY misloziert ist).
Gruß
Christian,
Wie Bescheid widersprechen und ZWS auf Null senken?
thorben , Donnerstag, 03.07.2008 (vor 6188 Tagen) @ Christian
Hallo,
vielen Dank für eure Ansätze, obgleich ich sie kaum folgen kann
Warum darf ich nicht schreiben, dass das Zimmer welches ich teilweise genutzt habe, das Computerzimmer (8qm!) meines Vaters ist> Es ist nun mal so!
Die Gretchenfrage die sich aufdrängt:
Darf man in einer "Zweitwohnung" gemeldet sein, ohne diese Wohnung "inne-zu-haben" oder gar Räume darin zu nutzen> Ggf. lediglich als Briefkasten> Und würde man dann nur die ZWSt für den Briefkasten zahlen müssen>
Wie Bescheid widersprechen und ZWS auf Null senken?
Christian , Donnerstag, 03.07.2008 (vor 6188 Tagen) @ thorben
Hallo Thorben,
mit "Zweitwohnung" kann man überhaupt nicht gemeldet sein. Höchstens mit Nebenwohnung.
Und selbstverständlich kannst/darfst/musst Du schreiben, dass Du als Nebenwohnung im Haushalt Deiner Eltern ein Zimmer genutzt hast, dass gleichzeitig der Arbeits-/Computerraum Deines Vaters war. Dieses Zimmer ist nach dem mehr als zweifelhaften Berlioner ZWStG keine Wohnung und Du darfst nicht besteuert werden. Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jede Gesamtheit von Räumen, die zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird und den Anforderungen der Bauordnung für Berlin im Zeitpunkt der Errichtung oder Modernisierung genügt. Ein Zimmer im elterlichen Haushalöt genügt diesen Anforderungen nicht.
Ob Du das Zimmer innehast oder nicht ist dabei Nebensache.
Das interessiert die Stadt Berlin, die Finanzgerichtsbarkeit und andere im Zweifelsfall überhaupt nicht, wenn sie die Steuer von Dir verlagen. Sie glauben, das Nutzen einer Nebenwohnung besteuern zu dürfen, als ob es eine Zweitwohnung wäre.
Da musst Du Dich ggf. durch die Instanzen klagen.
Gruß
Christian
Wie Bescheid widersprechen und ZWS auf Null senken?
Bjoern , Donnerstag, 03.07.2008 (vor 6188 Tagen) @ Christian
Hallo,
ich hatte es so verstanden, dass Thorben das Büro nutzt. deshalb der Hinweis, dies besser nicht anzugeben. wenn es natürlich das Büro des Vaters ist, dann sollte man dies selbstverständlich angeben!
Wie Bescheid widersprechen und ZWS auf Null senken?
thorben , Donnerstag, 03.07.2008 (vor 6188 Tagen) @ Christian
Hallo,
Klagen kann ich mir nicht leisten.
Ich werde die "Nebenwohnung" abmelden und Einspruch unter Angabe der Umstände und Daten machen.
Notfalls muss ich dann für den abgelaufenen Zeitraum ZWSt zahlen. Allerdings dann nur für "meinen" Teil der 8 qm, und das wäre dann das Bett, also 1,8 qm. Das dürfte sich dann so ziemlich im Rahmen halten.
Oder bin ich da naiv>
Vielen herzlichen Dank für eure Hilfe.
Gruß,
Thorben