hallo zusammen...
ehrlich gesagt habe ich heute erst von dieser art von steuer erfahren und ich war ziemlich geschockt und jetzt bin ich verwirrt und völlig planlos. ab 1. august fange ich eine ausbildung in münchen an, wofür ich nach münchen ziehen muss. eigentlich hatte ich vor münchen als zweitwohnsitz zu melden.
stimmt es auch nach den neuen urteilsbeschlüssen, dass ich wenn ich bei meinen eltern (hauptwohnsitz) nur ein zimmer bewohne keine zweitwohnsitzsteuer bezahlen muss> bitte helft mir ich bin schon fix und fertig da ich mit meinem mickrigen auszubildendengehalt zu kämpfen haben werde meinen lebensunterhalt zu bestreiten
bitte helft mir und schreibt mir eure erfahrungen...
planlos...bitte helft mir!!!
René , Mittwoch, 02.07.2008 (vor 6021 Tagen) @ hanna
Die Konstellation in dieser Richtung ist noch nicht entgültig entschieden. Da muß noch Karlsruhe noch ran. Freiwillig werden die Münchener diese Regelungen vermutlich anerkennen, ob Klageverfahren in Bayern diesbezüglich laufen, ist mir nicht bekannt.
Auf politischen Wege scheint sich [url=http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php>id=4053]in Bayern etwas zu bewegen[/url] - aber darauf würde ich noch nicht spekulieren.
Alternativ die Wohnsitzfrage drehen - die Nebenwohnung bei den Eltern ist juristisch schon relativ stabil. Oder die Frage: brauchst du wirklich zwei>
planlos...bitte helft mir!!!
Christian , Mittwoch, 02.07.2008 (vor 6021 Tagen) @ René
Hallo,
die Frage ob jemand zwei Wohnungen braucht, ist die eine Sache. Dann kommt das Melderecht (ob einem das gefällt oder nicht), dann erst die ZWSt ... dann die Hundesteuer.
Gruß
Christian
planlos...bitte helft mir!!!
hanna , Mittwoch, 02.07.2008 (vor 6021 Tagen) @ Christian
» Hallo,
» die Frage ob jemand zwei Wohnungen braucht, ist die eine Sache. Dann kommt
» das Melderecht (ob einem das gefällt oder nicht), dann erst die ZWSt ...
» dann die Hundesteuer.
» Gruß
» Christian
ok danke für die antworten...ja das mit dem wohnsitz wär ja ansich keine thema, also erstwohnsitz münchen aber ich beantrage ausbildungsförderung beim arbeitsamt (für alle die eine ausbildung in einer anderen stadt machen) wisst ihr vielleicht ob das was damit zu tun hat, wo man den erstwohnsitz meldet...nicht dass die sagen, wenn du deinen erstwohnsitz in münchen meldest machst du die ausbildung in keiner anderen stadt...aber das wär ja eigentlich auch wieder widersprüchlich, da der erstwohnsitz da ist wo man die meiste zeit verbringt also münchen...tut mir leid dass ich alles so umständlich schreibe aber vielleicht wisst ihr ja dazu auch was
planlos...bitte helft mir!!!
Christian , Mittwoch, 02.07.2008 (vor 6021 Tagen) @ hanna
Hallo Hanna,
umständlich ist es nicht, nur schwer zu lesen. Wegen der Kleinschreibung .
Also, bei dem Thema Ausbildungsförderung durch Agentur für Arbeit gibt es die tollsten Sachen. Da müsste man die Bedingungen schon kennen.
Vom Melderecht her gibt es klare Vorschriften.
Die Wohnsitzfrage und/oder der Lebensmittelpunkt sind völlig andere Stiefel.
Das Ganze wird durch ZWSt und doppelte Haushaltsführung noch mal durchgeschüttelt und dann dem mündigen Staatsbürger mit der Bemerkung serviert: "Ist doch alles klar."
Langer Rede kurzer Sinn: Ich weiß es auch nicht und ich weiß auch nicht, wer es wissen könnte. Wenn Du sagen kannst, wie die Förderung amtlich genannt wird, ob sie regionmalk begrenzt ist usw. wäre es vmtl. etwas leichter, darüber was herauszufinden.
Gruß
Christian
planlos...bitte helft mir!!!
hanna , Mittwoch, 02.07.2008 (vor 6021 Tagen) @ Christian
oh tut mir leid wegen der Kleinschreibung ich werde mich bemühen offiziel heißt die Förderung "Berufsausbildungsbeihilfe" auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit steht schon einiges darüber aber halt nicht ob das ganze etwas mit dem Wohnsitz zu tun hat...aber ich muss schon sagen die Antworten hier bekommt man schon fix...echt toll *schleim*
planlos...bitte helft mir!!!
Christian , Mittwoch, 02.07.2008 (vor 6021 Tagen) @ hanna
Hallo Hanna,
... wer immer strebend sich bemüht ... .
1. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird während einer beruflichen Ausbildung sowie einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme geleistet. Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist.Das bedeutet für mich:
Das Melderecht spielt keine Rolle. Üblicherweise ist die Haupt- oder alleinige Wohnung dann am Ausbildungsort, weil der Auszubildende sich dort vorwiegend aufhalten dürfte. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und –praktikabilität und wohl auch, weil es den Tatsachen entspricht, wäre bei den Eltern dann die Nebenwohnung zu melden. Dazu auf der Startseite bitte im Menü bei „Hauptwohnung nachlesen.
2. Berufsausbildungsbeihilfe wird auf Antrag erbracht. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk der Auszubildende seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Das bedeutet für mich:
Entscheidend sind die Wohn- und Lebensverhältnisse am Tag der Antragstellung. Das dürfte bei Dir der derzeitige Heimatwohnort sein. „Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt“ ist in meinen Augen leicht daneben, aber im Endeffekt läuft es auf das Melderecht hinaus.
3. Da diese Maßnahme eine bundesweite Einrichtung und für Auszubildende gedacht ist, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist, dürfte es so oder so keine Probleme bei der Gewährung/Zahlung der Beihilfe geben.
Wenn doch: Ggf. hier wieder melden.
4. Weiß es hier in der Weite des Netzes jemand genau>
Gruß
Christian
planlos...bitte helft mir!!!
René , Mittwoch, 02.07.2008 (vor 6021 Tagen) @ Christian
» 4. Weiß es hier in der Weite des Netzes jemand genau>
Die meisten Sozialleistungen sind in Bundesgesetzen geregelt - und dort spielt das Meldeverhalten keine Rolle. Genau wie bei BAföG, Kindergeld, etc ...
planlos...bitte helft mir!!!
Bjoern , Donnerstag, 03.07.2008 (vor 6020 Tagen) @ hanna
Hallo,
melderechtlich korrekt würdest du dich verhalten, wenn du deine überwiegend benutzte Wohnung zur Hauptwohnung erklärst.
wenn deine Ausbildung so angelegt ist, dass du ne 5-Tage-Woche hat und einen Jahresurlaub von ca. 30 Tagen ... dann hälst du dich überwiegend in München auf. folglich wäre München auch deine Hauptwohnung.
elegante Nebenfolge für dich: keine ZWS
Nachteil: deine bisherige Kommune verliert einen Einwohner und damit eine nicht unerhebliche Minderung der Finanzzuweisungen des Landes. evt. könnte es Auswirkungen auf Versicherungen von dir haben; und es könnte Probleme geben, falls du eine doppelte Haushaltsführung beim Finanzamt abrechnen wolltest (sofern das überhaupt in deinem Fall ginge)
hinsichtlich BAB musst du dir keine Gedanken machen. an deinem jetzigen Wohnort gibst du die entsprechenden Anträge ab; und wenn die dann der Meinung sind, sie wären nicht zuständig, so sind die Behörden kraft Gesetz verpflichtet, die Anträge an die zuständige Behörde weiterzuleiten (§ 16 (2) SGB I)
aus eigener Erfahrung: jeder Sachbearbeiter prüft als allererstes, ob er überhaupt zuständig ist
planlos...bitte helft mir!!!
hanna , Donnerstag, 03.07.2008 (vor 6020 Tagen) @ Bjoern
danke danke an alle
...jetz bin ich schon ein bisschen schlauer. Werde mich nächste Woche mal genauer im Arbeitsamt informieren, weil ich den Antrag ja sowieso holen muss. Die werden mir dann schon sagen wie ich es machen soll (oder auch nicht )