Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Da ich aus dem Ausland komme und noch keine feste Aufenthaltserlaubnis habe, schreibt mir Thüringen vor, dass ich dort meinen Hauptwohnsitz haben muss. Allerdings ist es mir freigestellt in ganz Deutschland zu studieren.
Ich studiere nun in München und kann hier meine Studentenwohnung (Wohnheim) nicht als Hauptwohnsitz anmelden, sondern muss sie als Zweitwohnung führen.
Muss ich dennoch Zweitwohnungsteuern (in München) für die Wohnung bezahlen, obwohl ich mich zu 98% in München aufhalte, womit die Wohnung in München für mich meinen Hauptwohnsitz darstellt>
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann.
Freundliche Grüße,
Vago
Pflicht-Hauptwohnsitz in Thüringen; Studium München
Christian , Sonntag, 06.07.2008 (vor 6017 Tagen) @ kappa
Hallo Vago,
das Melderecht gilt (vermutlich) auch für Thüringen.
Wenn Du in Thüringen eine Wohnung hast (nutzt) und in München eine weitere, ist Deine Hauptwohnung dort, wo Du dich vorwiegend aufhältst. Das ist nach Deinen Angaben München. Hast Du in Thüringen keine und nur in München eine Wohnung, ist das weder Haupt- noch Nebenwohnung sondern Deine alleinige Wohnung.
Soweit das Melderecht.
Da München somit entweder Deine alleinge oder Deine Hauptwohnung ist, fällt dort keine Zweitwohnungsteuer an.
Sollte eine Behörde Dir wegen der Befolgung der Meldegesetze Schwierigkeiten machen, hier wieder oder direkt bei mir melden. Ich persönlich liebe den Umgang mit unerzogenen Sachbearbeitern und deren Vorgesetzten. Genau so wie Schlittenfahrten.
Gruß
Christian
Pflicht-Hauptwohnsitz in Thüringen; Studium München
kappa , Sonntag, 06.07.2008 (vor 6017 Tagen) @ Christian
Hallo Christian,
ich habe eine Aufenthaltserlaubnis, die nur für ein Jahr gilt; diese kann ich dann jährlich verlängern lassen. Mit dieser Aufenthaltserlaubnis ist mein Hauptwohnsitz an Thüringen gebunden.
Ich hatte meine Studentenwohnung versucht als Hauptwohnsitz, bzw. einzigen Wohnsitz anzumelden. Daraufhin bekam ich von Thüringen ein Schreiben, dass ich mich in München abmelden soll, bzw. die Wohnung dort als Nebenwohnsitz anmelden soll, ansonsten kommt auf mich eine Strafe zu und eventuell eine Verweigerung der Verlängerung meiner Aufenthaltserlaubnis.
Ich bin dieser Auflage nachgekommen. Jetzt fordert München von mir, dass ich ZWS (ich glaube 10% von der Kaltmiete) zahlen muss.
Hatte auch versucht es bei der Meldebehörde zu erklären. Leider hatte ich meinen Ausweis vergessen und mir wurde jegliche Information verweigert. Außer, dass ich eben gezwungen bin die ZWS zu zahlen.
Na ja, die Beamten hier in Deutschland wissen selber nichts von den Rechten, die die Bürger haben. Bzw. sie haben keine Ahnung von den Ausnahmen. Und unfreundlich sind sie auch noch. Geholfen ist es nur, wenn man Gesetzesauszüge vorlegen kann. (Probleme hatte ich schon wegen Bafög - aber da ging alles gut, nachdem ich eben die für mich geltenden Gesetze vorgelegt hatte).
Danke für deine Antwort.
Grüße.
Pflicht-Hauptwohnsitz in Thüringen; Studium München
Christian , Sonntag, 06.07.2008 (vor 6017 Tagen) @ kappa
Hallo,
das Problem scheint Thüringen zu sein. München läuft nur mit.
Gegen den Steuerbescheid der Stadt München musst Du auf jeden Fall Widerspruch einlegen (falls dies von der Frist her noch möglich ist).
„… bekam ich von Thüringen ein Schreiben, dass ich mich in München abmelden soll, bzw. die Wohnung dort als Nebenwohnsitz anmelden soll, ansonsten kommt auf mich eine Strafe zu und eventuell eine Verweigerung der Verlängerung meiner Aufenthaltserlaubnis“
Das Schreiben würde mich interessieren – Behörden geben ihre Gesetzesverstöße eigentlich nie schriftlich zu.
Fragen:
1. Hast Du überhaupt eine Wohnung in Thüringen>
2. Wie lautet der Passus mit dem „Wohnsitz in Thüringen“ in Deiner Aufenthaltgenehmigung>
3. Welche Thüringer Behörde ist für diese Angelegenheit zuständig>
4. Soll ich mich darum kümmern>
Gruß
Christian
PS:
Ich weiß nicht, aus welchem Land Du kommst, aber insgesamt freundlichere und kompetentere Beamte/öffentlich Bedienstete als in Deutschland habe ich bisher nur in Australien getroffen. Ansonsten gibt es jede Menge individuelle Unterschiede, die aber Verallgemeinerungen verbieten.
Pflicht-Hauptwohnsitz in Thüringen; Studium München
kappa , Sonntag, 06.07.2008 (vor 6017 Tagen) @ Christian
Hallo,
ich habe keinen direkten Hauptwohnsitz in Thüringen, es ist der Wohnsitz meiner Mutter, die dort lebt. Wenn sie allerdings Thüringen verlässt und wo anders einen Wohnsitz anmeldet (sie darf das, weil sie mit einem deutschen Mann verheiratet ist), wird mein Hauptwohnsitz ein Asyl-/Ausländerheim in Thüringen.
Mein Aufenthaltstitel lautet:
AE gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG
Anmerkung: Beschäftigung erlaubt, Wohnsitznahme im Freistaat Thüringen
Ausländerbehörde: LRA Saale-Orla-Kreis
Die oben erwähnte Ausländerbehörde, war es auch, die mir erlaubt hat in Bayern bzw. München zu studieren.
Das Schreiben bzgl. der Wohnsitzummeldung habe ich leider gerade nicht zur Hand; es ist bei meiner Mutter in Thüringen. Ich werde euch schnellst möglich über den Inhalt informieren.
Danke, dass ihr so hilfsbereit seid.
Grüße,
Vago
Pflicht-Hauptwohnsitz in Thüringen; Studium München
Christian , Sonntag, 06.07.2008 (vor 6017 Tagen) @ kappa
Hallo Vago,
jetzt habe ich zumindest verstanden, warum die Antragstellung/die Erteilung des Aufenthaltstitels in Thüringen und nicht in Bayern erfolgte.
Wesentlich für die weitere Betrachtung wäre noch, ob Du EU-Bürger bist oder von außerhalb der EU kommst. Ich vermute mal Letzteres, denn sonst würde § 25 (Abs. 5) AufenthG nicht greifen. Macht die Sache natürlich auch nicht einfacher. Hast Du schon mal daran gedacht, den Ausländerbeauftragten Thüringens einzuschalten> Der wäre für solche Dinge eigentlich die 1. Adresse.
Was die ZWSt in München angeht: Hast Du da schon einen Bescheid oder nur die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung>
Gruß
Christian
Pflicht-Hauptwohnsitz in Thüringen; Studium München
René , Sonntag, 06.07.2008 (vor 6017 Tagen) @ kappa
Hallo,
ich kann dir da, als Betreiber der Seite, im Moment wenig helfen, da das Problem, welches du hier schilderst, für mich Neuland ist - und in der Form in diesem Forum noch nicht aufgetreten ist.
Vielleicht kannst du uns aber auch noch etwas Input liefern - und zwar mit Hilfe der Schreiben, aus denen die Aufenthaltsberechtigung und die Hauptwohnsitzfrage hervorgeht. Vielleicht stehen da auch gleich Paragraphen, die man sich dabei mit anschauen kann.
Die E-Mail-Adresse findest du im Impressum der Seite. Ich würde dich bitten, nur anonymisiertes Material zu schicken (Identifkationsnummern und sämtliche Namen und Straßen entfernen, Städte sollten lesbar sein). Vielleicht gewinnen wir ja Erkenntnisse, mit denen wir dann auch das Informationsangebot der Seite erweitern können...
Viele Grüße
rené
Pflicht-Hauptwohnsitz in Thüringen; Studium München
Christian , Dienstag, 15.07.2008 (vor 6008 Tagen) @ René
Hallo René,
der Beitrag hat nur sehr am Rande mit der Zweitwohnungsteuer zu tun. Behördenwillkür - für die ich mich auch hätte erwärmen können - liegt auch nicht vor. Die Lage ist eindeutig, klassischer Einzelfall.
Schlage deswegen vor, die Fixierung aufzuheben.
Gruß
Christian
Pflicht-Hauptwohnsitz in Thüringen; Studium München
Bjoern , Montag, 07.07.2008 (vor 6016 Tagen) @ kappa
Hallo,
ich denke, hier liegt in erster Linie ein ausländerrechtliches Problem vor. von daher wäre ich erstmal vorsichtig mit irgendwelchen Aktionen.
du bist also eigentlich vollziehbar ausreisepflichtig (so steht es in § 25 (5) AuslG) ... nur aus irgendwelchen Ausnahmetatbeständen wird dir befristet der Aufenthalt in Deutschland gestattet.
die Aufenthaltserlaubnis kann mit Auflagen versehen werden (§ 12 AuslG); eine dieser Auflagen ist die Wohnsitznahme in Thüringen
insofern bin ich mir nicht sicher, ob du mit der Wohnungsnahme in München gegen deinen Aufenthaltstitel verstoßen hast. dies würde ich an deiner Stelle vorrangig prüfen, bevor irgendetwas unternommen wird!
Deine Aussage:
Daraufhin bekam ich von Thüringen ein Schreiben, dass ich mich in München abmelden soll, bzw. die Wohnung dort als Nebenwohnsitz anmelden soll, ansonsten kommt auf mich eine Strafe zu und eventuell eine Verweigerung der Verlängerung meiner Aufenthaltserlaubnis. Ich bin dieser Auflage nachgekommen.
spricht zwar dafür, dass ausländerrechtlich alles in Ordnung ist; 100%ig sicher bin ich mir aber nicht
@Christian
wenn er tatsächlich aus rechtlichen Gründen gehindert ist, sich melderechtlich korrekt in München mit Hauptwohnung zu melden; kann man dann den Status der Nebenwohnung im zweitwohnungsteuerrechtlichen Sinne anfechten> weil die Nebenwohnung ja eigentlich die Erstwohnung ist ...
Pflicht-Hauptwohnsitz in Thüringen; Studium München
Christian , Montag, 07.07.2008 (vor 6016 Tagen) @ Bjoern
Hallo Bjoern,
selbstverständlich ist es in 1. Linie ein ausländerrechtliches Problem. In 2. Linie aber ggf. auch der schlampigen Gesetzgebung (in der BRD ja zunehmend zu beobachten) oder der fehlenden Flexibilität von Behörden (da ist keine Zunahme zu beobachten)geschuldet. Da ist die Einschaltung des Ausländerbeauftragten in meinen Augen ein durchaus angemessener, sogar vorsichtiger Schritt.
Das paradoxe an der Situation ist doch, dass eine Behörde die Aufnahme des Studiums in München gestattet, gleichzeitig aber die melderechtlichen Konsequenzen mit Strafe bedroht. Hier könnte man das BGB ausnutzen, und erklären:
„In Thüringen habe ich meinen einzigen Wohnsitz, die melderechtliche Hauptwohnung in München ist nur ein gewöhnlicher Aufenthalt, da ich nicht beabsichtige, mich dort München niederzulassen.“
Denn eines dürfte klar sein: Wo ich meinen Wohnsitz habe, ist aus dem Melderecht nicht ablesbar. Beim bürgerlich-rechtlichen Wohnsitz spielt der Wille zur Niederlassung die entscheidende Rolle.
Hatte ich schon mal gesagt, dass der Wohnsitz im Melderecht nichts zu suchen hat>
Der steuerrechtliche Wohnsitz dürfte überhaupt keine Rolle spielen, würde aber auch zu keinem anderen Ergebnis führen. Müsste mal ein Experte überprüfen.
Die Zweitwohnungsteuer läuft da, wie von Dir gesaagt, nur am Rande mit. Wobei ich mir durchaus vorstellen kann, dass den Münchnern diese Problematik völlig wurscht ist – Starrsinn und eine latente Xenophobie könnten da die Ursache sein.
Und was bitte sehr, will man anfechten, wenn die Formel lautet „Jede Nebenwohnung ist eine Zweitwohnung“. Die Nebenwohnung ist im vorliegenden Fall auch keine Erstwohnung – sie ist die einzige Wohnung die innegehabt wird.
Allerdings gibt das Schreiben des thüringischen Landkreises insofern was her, als man ungestraft erklären kann, melderechtlich gesehen falsch gemeldet zu sein. Aber ob das München-Stadt bewegt>
Gruß
Christian
Pflicht-Hauptwohnsitz in Thüringen; Studium München
kappa , Dienstag, 08.07.2008 (vor 6015 Tagen) @ Bjoern
@Bjoern
Na ja, gegen den Aufenthaltstitel an sich hatte ich nicht verstoße, nur eben gegen den Zusatz. Das ist aber noch keine Straftat. Schließlich hatte mich auch die Ausländerbehörde darauf hingewiesen, der Auflage wieder nachzukommen. Zudem hatte ich auch vor einer Woche verlängern lassen, und da haben die mir nicht diesbezüglich gesagt.
Bezüglich des Schreibens:
Noch habe ich beide Schreiben (Thüringen, München) nicht zur Hand. Die werden mir morgen wieder vorliegen. Dann kann ich euch genauer sagen, was bei beiden drin steht.
Danke für euer Bemühen.
Pflicht-Hauptwohnsitz in Thüringen; Studium München
kappa , Donnerstag, 10.07.2008 (vor 6013 Tagen) @ kappa
Hallo,
beide Schreiben liegen nun vor. Eine Korrektur vorneweg: Beide Briefe sind von der Stadt München:
Auszug Kreisverwaltungsreferat München (vom 02.01.08):
[...] Ihre Aufenthaltserlaubnis, gültig bis 06.08.2008 ist mit der Nebenbestimmung 'Wohnsitznahme nur in Freistaat Thüringen erlaubt' versehen.
Da Sie sich ohne Erlaubnis in München aufhalten, fordern wir Sie auf Ihren Wohnsitz in München unverzüglich abzumelden und in den Freistaat Thüringen zurückzukehren.
Eine Änderung der Wohnsitznahme ist rechtlich nur nach einem Umverteilungsantragsverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde im Freistaat Thüringen möglich. [...]
Die Ummeldung habe ich dann meiner Mutter überlassen. Sie war dann eben in der entsprechenden Behörde in Thüringen.
Später habe ich dann von der Stadtkammer München (vom 29.05.2008) ein Formular "Zweitwohnungssteuererklärung" erhalten. Mit der Steuererklärung war eben noch eine Belehrung, aus welchen Gründen man zur Zweitwohnungssteuer herangezogen wird, dabei.
Dieses Formular hätte ich innerhalb von 4 Wochen zurücksenden sollen. Dieses habe ich aber bis jetzt noch nicht gemacht. Ich wollte mich erst mal informieren. Hat sich alles ein wenig hingezogen, da viele bzgl. des Studium erledigen musste. Es steht noch dabei, dass ich mich mit dem Bürgerbüro in Verbindung setzen soll, falls es auf mich nicht zutrifft.
In dem zweiten Schreiben ist auch nichts zu finden, für welchen Zeitraum ich die ZWS zahlen muss.
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Also die Stadt München sieht es wohl so, dass ich in München eben nur eine Nebenwohnung haben darf, da ich eigentlich in Thüringen wohnen "muss". Wie bringe ich das jetzt der Stadt München bei, dass ich die Erlaubnis habe an der TUM zu studieren und deswegen auf eine Wohnung angewiesen bin und die meiste Zeit in dieser verbringe>
Noch etwas, was vergessen hatte zu erwähnen. Ich hatte mich in München am 09.11.2007 rückwirkend zum 01.10.2006, also ein Jahr später, mit Hauptwohnsitz angemeldet.
Kann ich mich auf den Fall beziehen: Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. (siehe Startseite -> Aktuelles)
Gilt dieses Urteil deutschlandweit oder nur in der Rheinland-Pfalz>
Schönen Abend noch,
Vago
Pflicht-Hauptwohnsitz in Thüringen; Studium München
Christian , Freitag, 11.07.2008 (vor 6012 Tagen) @ kappa
Hallo Vago,
da ist ja einiges schief gelaufen – und nicht nur (eher weniger) bei den inkompetenten, unfreundlichen Beamten in Deutschland.
Ohne große Ahnung vom Ausländerrecht zu haben:
1. Das Schreiben des Kreisverwaltungsreferats München (als der zuständigen Ausländerbehörde) vom 02.01.08 ist in keiner Weise so zu verstehen, dass Du dich in Bayern nur mit Nebenwohnung melden darfst. Die danach erfolgte Ummeldung von Haupt- in Nebenwohnung war falsch. Du hättest, so steht es auch in dem Schreiben, einen Umverteilungsantrag bei der zuständigen Ausländerbehörde im Freistaat Thüringen stellen müssen. Dem wäre – so schätze ich mal - auch ohne weiteres stattgegeben worden.
2. Auch Deine Nebenwohnung ist in meinen Augen immer noch „ein Aufenthalt ohne Erlaubnis“, denn Du bist nicht nach Thüringen zurückgekehrt. Das Umverteilungsantragsverfahren ist in Deinem Fall wohl unumgänglich – aber wohl auch nicht weiter problematisch.
3. Ob die Thüringer Behörde Dich bei der Genehmigung Deines Studiums in München auf dieses Verfahren aufmerksam machen musste oder nicht, sei mal dahingestellt.
4. Die Stadtkämmerei München hat mit ihrer Aufforderung vom 29.05.2008 zur Abgabe der Zweitwohnungssteuererklärung ganz offensichtlich auf die Ummeldung von Haupt- in Nebenwohnung reagiert.
5. Du musst der Stadt München überhaupt nichts beibringen. Maßgeblich dafür ist die für Dich in Thüringen immer noch zuständige Ausländerbehörde. Mit der musst Du Deine Aufenthaltserlaubnis klar ziehen (Umverteilungsabtragsverfahren). Eventuell kannst Du Dich auch an die Münchener Ausländerbehörde bei der Kreisverwaltung wenden, Deinen Fall schildern und um Hilfe bitten. Klappt vermutlich auch.
6. Danach kannst Du Dich um die Zweitwohnungsteuer in München kümmern
Aus meiner Sicht: Leider nichts mit unerzogenen Beamten. So ungefähr hatte ich mir da vorgestellt.
Also: Bei den zuständigen Behörden die richtigen Fragen stellen, dann dürfte es auch klappen.
Gruß
Christian
Pflicht-Hauptwohnsitz in Thüringen; Studium München
Christian , Freitag, 11.07.2008 (vor 6012 Tagen) @ kappa
Hallo Vago,
kleine Ergänzung:
Vielleicht reicht schon die Genehmigung der Thüringer Ausländerbehörde, das Studium in München aufnehmen zu dürfen, und ein „Umverteilungsantragsverfahren“ wird überhaupt nicht nötig. Diese Frage mal der Münchener Ausländerbehörde stellen, von der ja das Schreiben mit dem "unerlaubten Aufenthalt" stammt.
Und noch mal: Das Schreiben ist in meinen Augen keine Aufforderung zur Anmeldung einer Nebenwohnung, sondern die Aufforderung, Bayern zu verlassen.
Gruß
Christian
Pflicht-Hauptwohnsitz in Thüringen; Studium München
kappa , Sonntag, 13.07.2008 (vor 6010 Tagen) @ Christian
Danke für deine Hilfe Christian.
Mal schauen ob ich diesen Umverteilungsantrag stelle, denn dadurch würde sich für mich doch einiges verkomplizieren, bzgl. Aufenthalt.
» Und noch mal: Das Schreiben ist in meinen Augen keine Aufforderung zur
» Anmeldung einer Nebenwohnung, sondern die Aufforderung, Bayern zu
» verlassen.
Solange es mein Hauptwohnsitz war, wollten die dass ich Bayern verlasse. Jetzt, da es eine "Nebenwohnung" ist, haben sie nichts dagegen, dass ich hier bleibe und die ZWS zahle.
Diese Politik hier ist ein wenig komisch.
Grüße,
Vago
Pflicht-Hauptwohnsitz in Thüringen; Studium München
Christian , Montag, 14.07.2008 (vor 6009 Tagen) @ kappa
Hallo Vago,
gern geschehen.
Obwohl ich befürchten muss, dass es nicht viel genutzt hat, um Dir Deine Situation verständlich zu machen.
Mich würde nun wirklich interessieren, wo Du herkommst, wenn Du "die Politik hier ... ein wenig komisch" findest.
Gruß
Christian
Pflicht-Hauptwohnsitz in Thüringen; Studium München
kappa , Montag, 14.07.2008 (vor 6009 Tagen) @ Christian
» Obwohl ich befürchten muss, dass es nicht viel genutzt hat, um Dir Deine
» Situation verständlich zu machen.
Immerhin kenne ich jetzt, den Unterschied zwischen Nebenwohnung und Nebenwohnsitz als alleinigen Wohnsitz. Ich denke damit könnte ich bei den Behörden in München weiter kommen. Nun ja, da ich es aber versäumt hatte, die Erklärung rechtzeitig abzugeben, werde ich aufs nächste Schreiben warte.
» Mich würde nun wirklich interessieren, wo Du herkommst, wenn Du "die
» Politik hier ... ein wenig komisch" findest.
Sagen wir es mal so, wo ich herkomme ist es bekannt, dass die Politik korrupt ist und sich wenig um das kleine Volk kümmert.
Ich meine nur, dass hier in Deutschland nach außen hin die Bürokratie in den Ämtern so korrekt ist. Aber wenn man selber dann mit den Behörden zu tun hat, merkt man doch, dass sie eben 1. selber keine Ahnung von ihren Gesetzen haben, 2. ihre Machtposition gerne ausnutzen, und dich bis aufs letzte Dokument "ausbluten" lassen (irgend ein sinnloses Schreiben vergisst man immer), oder 3. Vorurteile gegenüber bestimmten Gruppen haben (seien es eben Ausländer, Sozialhilfeempfänger, anders aussehende, ...)
Das ist meine Meinung, und das was ich bisher (größtenteils - Ausnahmen gibt es immer) in deutschen Behörden erlebt habe. Mir geht es einfach gegen den Strich, dass sie ANGEBLICH so volksnah und entgegenkommend sind.
Aber ich denke dies gehört hier nicht hin. Wollte eben nur klarstellen, was ich mit "komisch" meine.