ZWS in Nürnberg

mrb @, Sonntag, 06.07.2008 (vor 6474 Tagen)

Hallo zusammen,

wie in so vielen Threads vor mir geht es auch bei mir um die ZWS in Nürnberg, in der "klassischen" Konstellation: Zweitwohnsitz in einer kleinen Bude als Student in Nürnberg, Hauptwohnsitz bei den Eltern im bisherigen Kinderzimmer.
Ich habe nun das Formular zur Erklärung zur ZWS erhalten und soll das bis Mitte Juli zurücksenden.

Nachdem die ZWS ja nun auch in den letzten Tagen wieder in den (bayerischen) Nachrichten war (http://www.merkur-online.de/regionen/mstadt/Zweitwohnung-Steuer;art8828,909695) und wohl in Kreisen der Landesregierung überlegt wird, diese für Studenten und Geringverdiener etc. auszusetzen (steht da wohl eine Landtagswahl vor der Tür>;-) ) stellt sich mir die Frage, inwiefern man/ich davon profitieren kann. Das ganze soll wohl noch diesen Sommer über die Bühne gehen, demnach also die Erklärung kurz vor Fristende abgeben und das Verfahren in vollen Zügen und so lange wie möglich "genießen"> Solche Formulare sind ja komplex und nicht immer richtig leicht auszufüllen...;-)

Danach einen Widerspruch nach der Feststellung, das dürfte ja auch hier aufschiebenden Charakter haben, oder> Ein Hinweis auf die bevorstehende Gesetzespläne wird jedoch wohl herzlich wenig bringen, oder>

In diesem Sinne: schonmal herzlichen Dank für eure Tipps!

ZWS in Nürnberg

Christian @, Sonntag, 06.07.2008 (vor 6474 Tagen) @ mrb

Hallo allein,
erst mal vielen Dank für den Hinweis auf den Münchener Merkur, auch wenn die Schnapsidee der CSU nicht neu ist. Zweitens meinen gebetsmühlenartigen Hinweis: Es geht nicht um Wohnsitze in irgendeiner Form (so ganz allmählich müsste ich dafür den Sisyphos-Preis des BMI bekommen)
Zu Deinen Fragen.
1. Das Gesetz soll (wenn überhaupt – bei den Mehrheitsverhältissen in Landtag wird sich eine Splitterpartei kaum durchsetzen können:-P ) zum 1.1.2009 in Kraft treten. Bis dahin zahlen alle. Danach gibt es den Aufstand der bayer. Hundehalter, Verheirateten usw.
2. Von „Fristende“ für die Steuererklärung kann überhaupt nicht gesprochen werden. Die Erklärung zur ZWSt werden auch nach diesem Stichtag ausgefüllt und abgegeben werden müssen. Danach beginnt die Inquisition des Steueramtes, ob man nicht doch mehr als 25.000 verdient. Folter ist in Deutschland zwar verboten, aber die schier unbegrenzte Gestaltungsfreiheit der Kommunen wird sich auch darüber hinweg setzen können.
3. Ein Widerspruch hat keinen aufschiebenden Charakter – die Aussetzung der Vollstreckung (gefällt mir einfach besser als Vollzug:-P ) muss gesondert beantragt werden. Sollte auf jeden Fall gemacht werden. Erfrischt die Arbeit der Behörde erheblich.
4. Herr Wolowicz fantasiert – kameralistisches Delirium>

Also: Erklärung ausfüllen, gleich darin vermerken, dass Du keine Zweitwohnung nach den Vorgaben des BVerfG/BVerwG innehast, Steuerbescheid abwarten, Widerspruch, Anträge auf Aussetzen des Verfahrens und des Vollzugs … warten was geschieht. Allenfall kannst Du dir noch einen Spaß erlauben und kurz vor Abgabetermin die Stadt mit „dummen Fragen“ traktieren und die Steuererklärung nach Beantwortung Deiner Fragen in Aussicht stellen. Eine andere Möglichkeit ist eine Eingabe bei Petitionssausschuss. Beides bringt zwar im Endergebnis auch nichts, hilft aber beim Frustabbau und hält die Amts- und Mandatsträger jung.
Noch Fragen>
Gruß
Christian

ZWS in Nürnberg

mrb @, Montag, 07.07.2008 (vor 6473 Tagen) @ Christian

Vielen Dank für deine Ratschläge und Infos, Christian!

Dann werd ich mich mal an die Arbeit machen und mir was für die Behörde überlegen. Und davor die Größe meiner Wohnung ausrechnen...:-D

Marc