ZWS an Größe der Wohnung ausgerichtet?

Bollmichl @, Montag, 07.07.2008 (vor 6239 Tagen)

Hallo zusammen.
Ich habe eine kleine 20qm große Wohnung in Scheidegg/Allgäu und muss 300,- € ZWS zahlen, zuzügl. noch 92 € Kurtaxe (2 Personen) Es ist jedes Jahr aufs neue ärgerlich. Zumal 50 qm große Wohnungen die vermietet werden können, gleichviel zahlen.
Überhaupt finde ich eine Doppelveranlagung ZWS und Kurtaxe ungerecht.

Nun hat eine Bekannte in der Zeitung gelesen, dass überlegt werde die kleinen Wohnungen bis 30qm aus der ZWS-Veranlagung herauszunehmen.
Leider hat sie den Zeitungsbericht nicht mehr und ich finde nichts im Internet.
Wer weiß darüber Bescheid>>

Liebe Grüße Michl:-)

ZWS an Größe der Wohnung ausgerichtet?

Christian @, Montag, 07.07.2008 (vor 6239 Tagen) @ Bollmichl

Hallo Michl,
ärgerlich ist das Abkassieren allemal, aber jede Kommune kann ihre Einwohner so schröpfen, wie es ihr beliebt und diese es sich gefallen lassen.
1. Kurtaxe und ZWSt sind nebeneinander zulässig.
2. Über das Herausnehmen von „kleinen Wohnungen“ aus der ZWSt-Pflicht habe ich nichts gelesen – ganz allgemein gesagt, wüsste ich auch nicht, warum man das tun sollte. Aber auszuschließen ist da nichts. Für wahrscheinlicher halte ich in BY allerdings, das besonders große Ferienwohnungen aus der Besteuerung herausgenommen werden.:-D
3. Da ich die Satzung Scheidegg nicht kenne und auch nicht im Netz gefunden habe, kann ich zur Bemessungsgrundlage nichts sagen. Merkwürdig klingt es schon, aber auszuschließen ist auch da nichts (s.o.).
Gruß
Christian