ZWS an Größe der Wohnung ausgerichtet?

Christian @, Montag, 07.07.2008 (vor 6464 Tagen) @ Bollmichl

Hallo Michl,
ärgerlich ist das Abkassieren allemal, aber jede Kommune kann ihre Einwohner so schröpfen, wie es ihr beliebt und diese es sich gefallen lassen.
1. Kurtaxe und ZWSt sind nebeneinander zulässig.
2. Über das Herausnehmen von „kleinen Wohnungen“ aus der ZWSt-Pflicht habe ich nichts gelesen – ganz allgemein gesagt, wüsste ich auch nicht, warum man das tun sollte. Aber auszuschließen ist da nichts. Für wahrscheinlicher halte ich in BY allerdings, das besonders große Ferienwohnungen aus der Besteuerung herausgenommen werden.:-D
3. Da ich die Satzung Scheidegg nicht kenne und auch nicht im Netz gefunden habe, kann ich zur Bemessungsgrundlage nichts sagen. Merkwürdig klingt es schon, aber auszuschließen ist auch da nichts (s.o.).
Gruß
Christian


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