Klage gegen Zweitwohnungssteuer in Nbg?

Andrea84 @, Mittwoch, 09.07.2008 (vor 5982 Tagen)

Hallo,
ich habe das selbe Problem wie so viele hier. Ich habe 2005 bis 2007 den Wohnsitz bei meinen Eltern als Hauptwohnsitz und meine Wohnung in Nürnberg als Nebenwohnsitz gemeldet, während meiner Ausbildung und Bafög erhalten. 04.2007 habe ich dann einen Bescheid erhalten, dass ich rückwirkend Zweitwohnsteuer von über 600 Eur zu zahlen habe. Dagegen habe ich mit der Begründung, dass ich Auszubildende/Studierende an der Fachakademie war und meine Hauptwohnung sich ja bei meinen Eltern befände, Widerspruch eingelegt. Die Stadt lehnte diesen Widerspruch ab, mit der Begründung, dass auch Studierende/Auszubildende Zweitwohnsteuerpflichtig seien und gingen nicht auf meine weiteren Begründungen bzgl. Wohnen bei den Eltern ein, sondern stützten sich auf ein vergangenes Urteil gegen einen Studenten. Dagegen legte ich wieder Widerspruch ein und die Stadt schrieb mir, dass nun alles an die Regierung von Bayern gehen würde. Dann hörte ich ein halbes Jahr nichts mehr.
Am 01.02.08 kam dann wieder ein Schreiben, wie als wäre nichts gewesen, dass den SELBEN TEXT hatte wie der erste von 04.2007! Also fing ich wieder von vorne an und legte wieder Widerspruch ein. Mein Widerspruch kam leider erst einen Tag nach gesetzter Frist bei der Stadt an, weil ich zu dieser Zeit einen Unfall hatte und ständig Arztermine etc. hatte und keinen Kopf für andere Dinge hatte!!
Nun habe ich von der Regierung von Mittelfranken ein Schreiben erhalten, dass für die Stadt entschieden wurde und ich die Steuer zu zahlen habe. Jedoch merkten sie an, dass wenn ich als Hauptwohnsitz Nürnberg gemeldet hätte, ich befreit gewesen wäre. Desweiteren schrieben sie, dass ich nun Klage erheben kann.
Jetzt ist meine Frag:
Wie soll ich mich verhalten> Habe ich mit einer Klage eine Chance oder muss ich dann vielleicht noch mehr zahlen>> Wenn ich Klage, welche Begründung>
Kann ich mich vielleicht Rückwirkend ummelden>
Bitte gebt mir Tipps, weil ich weiß nicht mehr weiter...
Danke schon mal

Klage gegen Zweitwohnungssteuer in Nbg?

Christian @, Mittwoch, 09.07.2008 (vor 5982 Tagen) @ Andrea84

Hallo,
auf den Unfug mit dem „rückwirkenden Ummelden“ gehe ich nicht ein. Das kann man probieren oder sein lassen.
Wenn ich dann noch die „Wohnsitze“ bereinige, verstehe ich Dich so, dass Du in Nürnberg mit Nebenwohnung (angemietete Wohnung) und mit melderechtlicher Hauptwohnung bei Deinen Eltern (ohne Mietvertrag o.ä.) gemeldet warst.
Damit hast Du nach den Vorgaben des BVerfG (auch des BVerwG) keine Zweitwohnung inne.
Die bayerische Justiz sieht das allerdings anders und sabbert Unverständliches zu dem Thema.
Derzeit liegen beim BVerwG mehrere Anträge zu der Frage vor, ob das Innehaben einer Erstwohnung Voraussetzung für das innehaben einer Zweitwohnung ist oder nicht, oder ob man eine Nebenwohnung auch Zweitwohnung nennen darf (Letzteres ist nach allgemeiner und richtiger Rechtsauffassung sowie ständiger Rechtsprechung der Bundesgerichte Unsinn).
Deswegen meine Empfehlung:
Klagen, dabei Ruhen des Verfahrens und Aussetzen des Vollzugs bis zur Entscheidung BVerwG beantragen.
Klage kostet (nicht viel), u.U. kannst Du dafür Prozesskostenhilfe beantragen.
Gruß
Christian