Klage gegen Zweitwohnungssteuer in Nbg?
Hallo,
auf den Unfug mit dem „rückwirkenden Ummelden“ gehe ich nicht ein. Das kann man probieren oder sein lassen.
Wenn ich dann noch die „Wohnsitze“ bereinige, verstehe ich Dich so, dass Du in Nürnberg mit Nebenwohnung (angemietete Wohnung) und mit melderechtlicher Hauptwohnung bei Deinen Eltern (ohne Mietvertrag o.ä.) gemeldet warst.
Damit hast Du nach den Vorgaben des BVerfG (auch des BVerwG) keine Zweitwohnung inne.
Die bayerische Justiz sieht das allerdings anders und sabbert Unverständliches zu dem Thema.
Derzeit liegen beim BVerwG mehrere Anträge zu der Frage vor, ob das Innehaben einer Erstwohnung Voraussetzung für das innehaben einer Zweitwohnung ist oder nicht, oder ob man eine Nebenwohnung auch Zweitwohnung nennen darf (Letzteres ist nach allgemeiner und richtiger Rechtsauffassung sowie ständiger Rechtsprechung der Bundesgerichte Unsinn).
Deswegen meine Empfehlung:
Klagen, dabei Ruhen des Verfahrens und Aussetzen des Vollzugs bis zur Entscheidung BVerwG beantragen.
Klage kostet (nicht viel), u.U. kannst Du dafür Prozesskostenhilfe beantragen.
Gruß
Christian
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Andrea84,
09.07.2008
- Klage gegen Zweitwohnungssteuer in Nbg? - Christian, 09.07.2008