zws köln;)))

lulu @, Donnerstag, 10.07.2008 (vor 6473 Tagen)

guten tag, möchte mich und mein problem kurz vorstellen..
ich habe mit meiner tochter und meinem freund bis 1999
in köln gewohnt.
dann sind wir wegen meiner schwangerschaft nach neuwied zurück gezogen.
ich habe mich damals mit meinem freund gleizeitig umgemeldet, da mein freund keinen führerschein hat und ich gefahren bin, ausserdem war ich ja auch hochschwanger.für mich war alles klar.
für die stadt köln irgendwie nicht.
2005 kam das erste schreiben und ich habe per fax die sache ,meiner meinung nach erledigt. 2008 kam dann neue post, ich soll für die zeit von 1999 - 2008 doch jetzt mal bezahlen. ich habe alle wege der klärung versucht, ständig fehlte etwas. meine tochter, die damals " 14" war sollte sogar eine eidesstattliche versicherung schreiben, das sie nicht allein dort wohnen geblieben ist. ich habe auch eine bestätigung von meinem vermieter bekomme wann ich ausgezogen bin.
habe jetzt einen vollstreckungsbefehl bekommen und gott sei dank einen netten vollstrecker, der das alls schon kennt, weil wir darübe schon gesprochen hatten. als der bescheid kam, war ich in urlaub, habe aber sofort nach der rückkehr nochmal die unterlagen nach köln geschickt. mit eidesstattlicher versicherung und bestätigung des vermieters.
was kann ich denn sonst noch machen >
übrigens, mein freund ist ganz normal abgemeldet worden>>>>
da gibt es keine probleme>>>:crying:

freu mich über antworten, zuspruch und ggf. geldspenden:-D

( bitte nicht so ernst nehmen mit den geldspenden)

danke für hilfe sagt die lulu

zws köln;)))

Christian @, Donnerstag, 10.07.2008 (vor 6473 Tagen) @ lulu

Hallo Lulu,

das passt zur Stadt Köln.

Zuspruch gerne, aber von der Sache her ist Dein "Fall" für diees Forum schon zu weit gediehen, wenn erst mal ein Mahnbescheid vollstreckt wird.

Das ist mir von hier aus zu heikel.

Mein Rat:
Sofort einen Anwalt einschalten (Verwaltungsrecht). Da geht es um Fristen, Formalitäten usw., die von hier aus nicht zu überblicken sind.

Ansonsten:
1. Die Forderung der Stadt Köln nach einer ZWSt ist absolut unberechtigt.
2. Die Vorgehensweise der Stadt ist ein Skandal - da sollte man den Datenschutzzbeauftrage NRW einschalten (das schadet vielleicht der Stadt, hilft aber sonst nicht viel).


Gruß
Christian

zws köln;)))

lulu @, Donnerstag, 10.07.2008 (vor 6473 Tagen) @ Christian

sehe ich ja auch so, zumal der kleinbriefkrieg schon so lange dran ist. aber mit nem anwalt komm ich doch auch nicht mehr weiter..
man hat mir unterstellt, das ich ein häckechen an den zweitwohnsitz gemacht hätte blödsinn, das war nicht mein erster umzug. und eine andere dame vom bürgerbüro hat mir gesagt es wäre nicht zu entdecken wer den fehler jetzt gemacht hat.

also wart ich bis der rückschein zurück kommt und was dann passiert. denn einen anwalt kann ich mir nicht leisten.

aber danke für´s mitfühlen

zws köln;)))

Christian @, Donnerstag, 10.07.2008 (vor 6473 Tagen) @ lulu

Hallo Lulu,
wenn ich alles zusammenzähle, ist 1999 bei der Ummeldung ein Fehler passiert. Kann ja mal vorkommen.
Wer den Fehler gemacht hat ist zweitrangig und wäre nur noch nachzuvollziehen, wenn Du die Anmeldebestätigung noch hast/das Einwohnermeldeamt Neuwied sich Mühe gibt.
Diesen Fehler hast Du 2005 nach dem Schreiben der Stadt Köln Deiner Auffassung nach korrigiert. Was die Stadt Köln danach getrieben hat, ist schlicht schikanös. Man könnte glauben, da toben sich unbeaufsichtigt einige Subjekte aus, die im öffentlichen Dienst nichts zu suchen haben.
Aber: Wenn Du jetzt einen Vollstreckungsbefehl bekommen hast, muss Dir irgendwann ein Steuerbescheid der Stadt ins Haus geflattert sein. Auf den hast Du falsch reagiert und deswegen jetzt ein Zwangsvollzugsverfahren am Hals.
Darum meine Meinung: In meinen Augen kannst Du es Dir nicht leisten, keinen Anwalt zu nehmen.
Gruß
Christian

zws köln;)))

Bjoern @, Freitag, 11.07.2008 (vor 6473 Tagen) @ lulu

Hallo,

wenn man sich keinen Anwalt leisten kann, gibt es evt. die Möglichkeit, über das Amtsgericht einen Beratungsschein zu beantragen. der ist einkommensabhängig ...

solltest du den Beratungsschein bekommen, kannst du dich damit kostenlos von einem Anwalt deiner Wahl beraten lassen (eigentlich könnten die Anwälte 10 EUR von dir verlangen ... machen sie aber meistens nicht)

bin mir nur nicht so ganz sicher, ob angesichts des fortgeschrittenen Stadiums deines Verfahrens der Beratungsschein noch ausreichend ist oder ob das gleich ein Fall der Prozesskostenhilfe ist.
da könnte Yvonne sicherlich weiterhelfen ;-)

zws köln;)))

lulu @, Freitag, 11.07.2008 (vor 6473 Tagen) @ Bjoern

gut, ich werde mal eine bekannte kontakten, die gerade ihre "anwältin" hinter sich gebracht hat.
und mich auf dem gericht informieren, wie es aussieht mit so einem schein. mein stadtonkel hier aus neuwied sparach auch von einer vollstreckungsverfügung, damit kann man die vollstreckung aufschieben, aber das wäre halt die letzte möglichkeit und soweit wären wir noch nicht.
als ich mit dem herrn darüber gesprochen hatte, druckte er mir freundlicher weise aus, wo ich schon mal überall gewohnt habe, da stand als adresse niehler kirchweg, beim verzug nach neuwied stand dann niether kirchweg. da dachten wir, das es vielleicht damit zusammen hängen könnte. nun denn, ich verusch es mit ner rechtsberatung und dann sehn wir weiter ich berichte euch weiterhin..
danke und liebe grüße
lulu

zws köln;)))

Bjoern @, Freitag, 11.07.2008 (vor 6473 Tagen) @ lulu

mal noch ein Tip am Rande:

Steuerbescheide schicken die Ämter nach meinem Kenntnisstand immer per einfachen Brief. dieser hat für Betroffene den Vorteil (und für Behörden den Nachteil), dass sich der Zugang des Briefes nicht nachweisen lässt.

die Behörde ist jedoch in der Nachweispflicht, dass ihr Bescheid den Empfänger tatsächlich erreicht hat.

wenn man sich also als (angeblicher) Bescheidempfänger auf den Standpunkt stellt, den Steuerbescheid nie bekommen zu haben, so gilt der Bescheid als nicht bekanntgegeben (§ 122 AO bzw. § 41 VwVfG: Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes).

folglich darf die Behörde auch keine Vollstreckungsmaßnahmen einleiten (§ 3 VwVG)

falls du also gegenüber dem Kölner Steueramt bisher nicht zu verstehen gegeben hast, dass du jemals einen Steuerbescheid von denen erhalten hast, könnte der Hinweis für dich interessant sein ;-)

zws köln;)))

Christian @, Freitag, 11.07.2008 (vor 6472 Tagen) @ Bjoern

Hallo,
» da könnte Yvonne sicherlich weiterhelfen ;-)
Frühestens ab 1.8. - es gibt Leute, die machen Urlaub.:-)
Ansonsten:
Nach meiner Erfahrung sichern sich aber die meisten Städte durch einfache Zustellungsurkunde ab. Das dürfte vor Gericht reichen.:-(
Gruß
Christian

zws köln;)))

Bjoern @, Montag, 14.07.2008 (vor 6470 Tagen) @ Christian

Hallo Christian

bei mir kam der Steuerbescheid mittels einfachen Brief. insofern funktioniert der von mir beschriebene Trick

wenn andere Steuerämter die Bescheide mittels Zustellungsurkunde bekanntgibt, dann hat sie selbstverständlich den Nachweis über den Zeitpunkt der Bekanntgabe