Zweitwohnsitz bei Praktikum?

Sarah, Samstag, 27.05.2006 (vor 7025 Tagen)

Hallo!

Ich bin Studentin und mache ab September diesen Jahres ein Praktikum bis einschließlich Februar 2007.

Ich wohne also im Jahr 2006 nur 4 Monate und 2007 nur 2 Monate in einer anderen Stadt. Mein Erstwohnsitz ist bei meinen Eltern.

Muss ich dann überhaupt einen Zweitwohnsitz anmelden>

Gruß,
Sarah

Zweitwohnsitz bei Praktikum?

René ⌂ @, Samstag, 27.05.2006 (vor 7025 Tagen) @ Sarah

» Muss ich dann überhaupt einen Zweitwohnsitz anmelden>

Es ist abhängig vom jeweiligen Meldegesetz. In Sachsen brauchst du eine zweite Wohnung nicht melden, wenn du sie nur für eine Dauer von 6 Monaten inne hast. In NRW sind es 2 Monate. Also wird es abhängig sein vom Ort, wo du dein Praktikum absolvierst.

Zweitwohnsitz bei Praktikum?

Sarah, Sonntag, 28.05.2006 (vor 7024 Tagen) @ René

Vielen Dank für den Hinweis!

Weißt du zufällig,wie man raus finden kann, wie es für Hamburg geregelt ist>

Gruß,
Sarah

Zweitwohnsitz bei Praktikum?

Yvonne Winkler @, Montag, 29.05.2006 (vor 7024 Tagen) @ Sarah

Hallo Sarah,

ein Blick auf die Städteliste dieser Seite oder direkt hier
[link=http://hh.juris.de/hh/gesamt/ZwWoStG_HA.htm]

[/link]
erleichtert die Rechtsfindung. Nach meiner Lesart gibt es in der Hamburger Satzung keine Definition dessen, was "auf Dauer" bedeutet. Danach würde ich davon ausgehen, dass mehr als eine Besuchszeit auch eine Meldepflicht nach sich zieht, 6 Monate allemal.

Gruß
Yvonne Winkler

Zweitwohnsitz bei Praktikum?

Christian-unterwegs, Montag, 29.05.2006 (vor 7023 Tagen) @ Sarah

» Weißt du zufällig,wie man raus finden kann, wie es für Hamburg geregelt
» ist>

Hallo Sarah,
1. Hamburgisches Meldegesetz (aus dem Gedächtnis: § 24) verlangt Meldung bei mehr als 2 Monaten Aufenthalt.
2. Hamburg stellt realistische Anforderungen an die Beschaffenheit der Nebenwohnung und fragt diese auch in der "Erklärung zur Zweitwohnungsteuer" ab (a.d.G.: ab Ziffer 11 kannst du begründen, warum du keine ZW im Sinne des Gesetzes hast). Wie das dann in der Praxis gehandhabt wird, weiß ich nicht.
3. In der Erklärung ggf. zusätzlich darauf hinweisen, dass du keine Hauptwohnung innehast.
Gruss
Christian