Widersprüchliches zur Erbauung?

Bjoern @, Freitag, 11.07.2008 (vor 6032 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

ich kann in dem Beschluss des OVG NRW nirgends Anhaltspunkte zur Haupt- bzw. Erstwohnung finden. falls der behandelte Fall so war, dass der Student auch diese innegehabt hat, dann passt der Beschluss.

komischerweise wiederholt das OVG an anderer Stelle:
"Wenn nach der wiedergegebenen eigenen Auffassung des VG Lüneburg, die zudem mit der obergerichtlichen Rechtsprechung übereinstimmt, grundsätzlich Studenten, die zwei Wohnungen innehaben, zur ZWS herangezogen werden können, entspricht dies gerade dem Willen des Satzungsgebers."

dann verstehe ich aber das VG Köln nicht, welches am 14.02.2007 urteilt, dass nach der Rechtsprechung des OVG NRW das Innehaben nur für die Zweitwohnung gefordert wird ...
(wann war 2007 Aschermittwoch>>)


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