ZWS Stadt Nürnberg

velta @, Freitag, 11.07.2008 (vor 5979 Tagen)

Hallo!:-)
Ich studiere in Nürnberg und habe deswegen hier mit einer Freundin(hat Hauptwohnsitz in dieser) eine Wohnung gemietet, welche ich als Nebenwohnsitz gemeldet habe. Bei meinen Eltern in Thüringen besitze ich noch mein Zimmer(Hauptwohnsitz).
Nun habe ich am 19.06. von der Stadt Nürnberg eine Erklärung zur Zweitwohnungssteuer erhalten.
In in dem beigefügten Schreiben steht u.a.:
Danach unterliegt der ZWS, wer in Nürnberg eine Zweitwohnung als Mieter, Eigentümer oder sonstiger Nutzer innehat. Eine Zweitwohnung ist eine Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf innehat. Wohnung im Sinne der Satzung kann zum Beispiel ein Einfamilienhaus, eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus oder aber auch ein einzelnes Zimmer sein.

Wenn ich nun keine ZWS zahlen möchte, habe ich in den vorherigen Threads gelesen, dass man Widerspruch einlegen soll.
Wann mache ich das> Jetzt schon bei der Erklärung oder erst wenn ich den Steuerbescheid bekomme.
Nützt es etwas im Hinblick auf das ausstehende Urteil des BVVG, wenn ich so tue, als ob ich noch nichts bekommen habe(war ja stinknormale Hauspost, und die muss ja nicht unbedingt angekommen sein).

Kann man aus der oben zitierten Passage einen Widerspruch ableiten>

Auf der Rückseite steht, dass die ZWS jährlich 10 v. H. der Jahresnettokaltmiete entspricht. Die Miete wird vom Konto meiner Freundin abgebucht. Muß mein Anteil denn unbedingt die Hälfte davon betragen>

Wenn gar nichts hilft und ich schließlich doch zahlen muss, könnte es helfen, wenn ich mich an die Stadtverwaltung meiner Heimatstadt wende mit der Bitte um Übernahme der ZWS für mich. Ich dachte, dass mit jedem Hauptwohnsitz die Stadt 500€ aus Ländermitteln zugewiesen bekommt. Wenn ich mich nun wegen der zu zahlenden ZWS ummelden würde, hätte die Stadt ja 500€ weniger in der Tasche. Wenn sie jetzt meine ZWS übernehmen würde, blieben ihr noch ein paar Euros (falls die ZWS nicht gerade 500€ beträgt).

ZWS Stadt Nürnberg

Christian @, Freitag, 11.07.2008 (vor 5979 Tagen) @ velta

Hallo „Velta“,
streichen wir mal die Wohnsitze ersatzlos, dann ergibt sich folgender Sachverhalt:
Du bist mit Nebenwohnung in Nürnberg gemeldet, wo Du Dich vermutlich vorwiegend aufhältst und hast als Hauptwohnung Deinen Heimatort angegeben, wo Du ein Zimmer in der elterlichen Wohnung hast.
Du bist nunmehr von der Stadt Nürnberg aufgefordert worden, eine Erklärung zur Zweitwohnungsteuer abzugeben. Dagegen kannst Du (noch) keinen Widerspruch einlegen. Das ist erst bei einem Steuerbescheid möglich. So weit ist es aber noch nicht.
Aber wenn die Stadt Dir wirklich geschrieben hat:
Eine Zweitwohnung ist eine Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf innehat.
hat sie einen Fehler gemacht, und den solltest Du ausnutzen, um Zeit zu gewinnen.
Schreibe der Stadt freundlich:
Sie haben mich wissen lassen, dass für Sie eine Zweitwohnung jede Wohnung ist, die jemand neben seiner Hauptwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf innehat. Dazu erkläre ich: Da ich meine melderechtliche Hauptwohnung nicht innehabe, kann meine Nebenwohnung in Nürnberg zwangsläufig keine Zweitwohnung sein.
Zu meiner Entlastung reiche ich Ihnen den mir übersendeten Vordruck unausgefüllt zurück
.“
Brief spätestens zum, aber auch nicht früher als vor dem 18.7 abschicken.
Das verschafft zumindest Zeit, denn nun ist die Stadt N. wieder am Zug. Sie muss ihr altes Schreiben korrigieren/erläutern, Dir erneut den Vordruck zuschicken und eine neue Frist setzen. Die Korrektur/Erläuterung bietet bestimmt Gelegenheit für Rückfragen, mit denen sich die Abgabefrist mühelos verlängern lässt. Formulierungen wrden ggf. hier geliefert. Das lässt sich so lange betreiben, bis die Stadt zur Schätzung schreitet - und die ist bestimmt falsch.
Von dem Spielchen mit der "nicht eingegangenen Post" halte ich nicht viel. Wenn überhaupt,solltest Du aber vorher unbedingt noch mal auf das Porto gucken – steht da wirklich 55 Cent> Vielleicht war es doch keine „gewöhnliche Hauspost“. Und weißt Du, ob die Stadt ein "Postausgangsbuch" führt>
Alles Weitere lässt sich hier dann klären, wenn das Ausfüllen des Vordrucks unausweichlich geworden ist.
Falls der Mietvertrag auch (gleichberechtigt) auf Deinen Namen lautet – wie Du geschrieben hast –wird die Stadt mit einigem Recht wohl auf 5% der Jahresnettokaltmiete beharren. Abgesehen davon steht ihr die Steuer überhaupt nicht zu
Da Du vermutlich in Nürnberg mit Nebenwohnung nicht korrekt gemeldet bist, würde ich auch die Finger von anderen Spielereien lassen. Wenn überhaupt kannst Du bei der Heimatstadt ja mal nachfragen, ob sie die ZWSt übernimmt, wenn Du dort weiterhin vorwiegend wohnst.

Noch Fragen>

Gruß
Christian

ZWS Stadt Nürnberg

velta @, Samstag, 12.07.2008 (vor 5978 Tagen) @ Christian

Erstmal Danke!;-)

Die Stadt bekommt also bald ein Schreiben mit obigen Text.

Für weitere Vorformulierungen melde ich mich dann wieder.:-D

ZWS Stadt Nürnberg

mrb @, Samstag, 12.07.2008 (vor 5978 Tagen) @ velta

Genau die gleiche Formulierung findet sich auch in meinem Schreiben (ich habe vor ein paar Tagen schon mal einen Thread zu ZWS in Nürnberg geöffnet) - vielen Dank für den Tipp, Christian, dann haben die netten Nürnberger am Steueramt bald zwei solcher Antworten auf dem Tisch!:-D

ZWS Stadt Nürnberg

Bjoern @, Montag, 14.07.2008 (vor 5977 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

zur Hauptwohnung eines Studenten haben wir doch das Urteil des BVerwG aus 1991. wenn sich ein Student während der Semesterferien und an den Wochenenden bei seinen Eltern aufhält, so bleibt das dortige Kinderzimmer die Hauptwohnung

und zu den "Spielchen":
ein Postausgangsbuch reicht nicht als Nachweis. damit kann die Behörde zwar Anhaltspunkte liefern, dass das Schreiben bei ihr rausgegangen ist. sie muss aber den Zugang beim Empfänger nachweisen. das geht nicht mit einem Postausgangsbuch (das lernt übrigens ein angehender Verwaltungsfachangestellter im 1. Lehrjahr :-D )
und auch beim eingeschriebenen Brief gibts teilweise Probleme, weil die Behörde damit nur nachweisen kann, dass irgendein Schreiben von ihr beim Empfänger gelandet ist ... aber nicht welches. außerdem könnte man beim Einschreiben wirksam die Annahme verweigern (das würde aber zu weit führen ...)

deshalb: wenn Bescheid mittels Zustellungsurkunde bekanntgegeben wird, dann ist es wasserdicht. wenn nicht, würden die "Spielchen" funktionieren ;-)

ZWS Stadt Nürnberg

Christian @, Montag, 14.07.2008 (vor 5977 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,
lernt ein Verwaltungsangestellter im 1. Lehrjahr auch, dass ALLE vor Gericht in des Richters Hand sind> Oder ist das dem Leben vorbehalten> ;-)
Gegen "Spielchen" habe ich im Übrigen nichts, ganz im Gegensteil, sie können Sand im Getriebe der Bürokratie sein.
Das Urteil des BVerwG stellt nur klar, dass das Melderecht mit "vorwiegend" rein quantitativ zeitlich zu verstehen, eine qualitative Gewichtung der einzelnen Aufenthaltszeiten somit nicht zulässig ist. Im vorliegenden Fall dürfte der vorwiegnde Aufenthalt aber Nürnberg sein, was nur Velta selbst beurteilen kann. Aber er/sie sollte das Problem kennen.
Gruß
Christian

ZWS Stadt Nürnberg

mrb @, Donnerstag, 17.07.2008 (vor 5973 Tagen) @ Christian

Wenns ums Geld geht sind sie schnell, die Nürnberger! Ich habe am Montag wie weiter unten vorgeschlagen auf den Steuerbescheid geantwortet. Da ich den Steuerbescheid schon teilweise ausgefüllt hatte, habe ich alles wieder unleserlich gemacht und beigelegt (was vielleicht nicht so clever war :-( ) Heute war folgendes in meinem Postkasten:

Sehr geehrter Herr XXX,

da es sich bei Ihrer gemeldeten Hauptwohnung um ein Zimmer in Ihrem Elternhaus handelt, gehen Sie davon aus, dass Sie aufgrund von entsprechenden gerichtlichen Entscheidungen als Student nicht der Zweitwohnungssteuer unterliegen (Dass ich Student bin habe ich dem Steueramt nie mitgeteilt, das weiß lediglich das Meldeamt; MRB)

Es ist richtig, dass Gerichte bei ähnlichen Fallkonstellationen keine Steuerpflicht gesehen haben. Allerdings ist hier die Rechtssprechung zum Teil aufgrund von verschiedenen Steuersatzungen im Bundesgebiet nicht einheitlich. So geht z.B. das Verwaltungsgericht Minden (VG Minden, Beschluss vom 23.03.2004, Az. 11 L68/04) und das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW, Beschluss vom 12.05.2004, Az. 14 B 778/04) davon aus, dass bei der von Ihnen geschilderten Fallkonstellation eine steuerpflichtige Zweitwohnung vorliegt.

Anbei erhalten Sie auch nochmals eine Übersicht über die aktuelle Rechtssprechung zu diesem Thema in Bayern. Es ist daher davon auszugehen, dass Sie steuerpflichtig sind. Wir müssen daher weiterhin auf die Übersendung einer vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Erklärung zur Zweitwohnungssteuer bestehen. Anbei erhalten Sie nochmals ein entsprechendes Formular. Sollte bis zum 31.07.2008 kein vollständig ausgefülltes Formular vorliegen, so werden wir gemäß Ihrer in der Steuererklärung vom 29.06.2008 gemachten Angaben einen Steuerbescheid erstellen. Entgegen Ihrer Ansicht ist diese nämlich nicht vollständig unbrauchbar.
++++++++

Im Anhang war ein neues Formular und ein Blatt mit Auszügen aus Urteilen des BayVGH (14.02.2007, Az. 4 N 06.367) sowie des VG Ansbach (diverse Az) und der Regierung von Mittelfranken (als Widerspruchsbehörde - hier wird geschrieben: "Auch die Regierung von Mittelfranken hat bereits vergleichbare Fälle im Rahmen des Widerspruchsverfahrens bearbeitet. Die entsprechenden Widersprüche wurden bisher kostenpflichtig zurückgewiesen...Der Rechtsprechung des BayVGH folgend, gibt es also für Studenten keine Ausnahme von der Zweitwohnungssteuerpflicht...")

Bin momentan noch ein bisschen ratlos, wie ich mich verhalten soll. Und was die mit meinem Steuerbescheid anfangen wollen weiß ich nicht so recht...irgendwelche Tipps>:-|

ZWS Stadt Nürnberg

Christian @, Donnerstag, 17.07.2008 (vor 5973 Tagen) @ mrb

Dann muss man sie eben ausbremsen, die Nürnberger.
1. Noch hast Du keinen Steuerbescheid, sondern die erneute Aufforderung, eine Steuererklärung abzugeben. Als Termin dafür ist der 31.7. angegeben.
2. Man hat immer ein paar Versuche frei. Im schlimmsten Fall „schätzt“ die Stadt und erstellt auf dieser Grundlage den Steuerbescheid. Das kann sogar noch ein Vorteil sein, wenn sie dadurch zu einem falschen Ergebnis kommt.
3. Ich persönlich würde der Stadt noch mal schreiben. Etwa in dem Sinn,
Ihre Hinweise auf die Rechtsprechung in Bayern und teilweise auch in NRW vermögen mich nicht zu überzeugen. Sie haben übrigens bei Ihrer Negativ-Auslese das OVG LSA übersehen.
Viel interessanter als diese Hinweise hätte ich eine Darlegung gefunden, warum Sie sich nicht an die Rechtsprechung des BVerfG gebunden fühlen – dieses hat eindeutig festgestellt und mehrfach bestätigt, was eine Zweitwohnung ist. Die von Ihnen genannten Entscheidungen vermögen den offenkundigen Widerspruch zwischen den Vorgaben des BVerfG und Ihrer Auffassung nicht aufzulösen. Im Vergleich dazu sind z.B. die Entscheidungen der OVG Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern von überzeugender, bestechender Klarheit.
Es scheint ihnen auch entgangenen zu sein, dass Ihre irrige Rechtsauffassung derzeit zur Überprüfung beim BVerwG ansteht (Revision der Städte Rostock, Mainz und Wuppertal). Wegen der damit verbundenen Verwaltungsvereinfachung halte ich es daher für zweckmäßig, mit meiner Steuererklärung abzuwarten, bis zu den Revisionsanträgen in rechtskräftiges Urteil vorliegt. Ausgehend davon, dass Sie nichts Unzweckmäßiges verlangen werden, sende ich Ihnen die mir überlassene Steuererklärung zu meiner Entlastung unausgefüllt zurück.
Bezüglich der von Ihnen beabsichtigten Schätzung empfehle ich Ihnen, dies nicht zu tun. Ein zu hoher Betrag führt auch vor bayerischen Verwaltungsgerichten zur Aufhebung der Steuerbescheide.
Mit freundlichen Grüßen
…"
4. Auf den letzten Drücker absenden. Im schlimmsten Fall schätzen sie, die Nürnberger – dann erst stehst Du vor der Frage „Widerspruch oder kein Widerspruch>“
Noch Fragem>
Gruß
Christian

ZWS Stadt Nürnberg

Bjoern @, Freitag, 18.07.2008 (vor 5973 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

wann hat das OVG Schleswig-Holstein zu Gunsten der Studenten entschieden>!> OVG Sachsen war auf unserer Seite ... vom OVG Schleswig-Holstein ist mir nichts bekannt>!>

ZWS Stadt Nürnberg

Christian @, Freitag, 18.07.2008 (vor 5973 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,
»
» wann hat das OVG Schleswig-Holstein zu Gunsten der Studenten
» entschieden>!>
Überhaupt nicht. Wie kommst Du darauf>

ZWS Stadt Nürnberg

Bjoern @, Freitag, 18.07.2008 (vor 5973 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

Im Vergleich dazu sind z.B. die Entscheidungen der OVG Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern von überzeugender, bestechender Klarheit.

deswegen ;-)

ZWS Stadt Nürnberg

Christian @, Freitag, 18.07.2008 (vor 5973 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,
»
» Im Vergleich dazu sind z.B. die Entscheidungen der OVG Rheinland-Pfalz,
» Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern von überzeugender,
» bestechender Klarheit.

steht da was von Studenten>

ZWS Stadt Nürnberg

Bjoern @, Freitag, 18.07.2008 (vor 5973 Tagen) @ Christian

Hallo Christian

sorry

dann frage ich halt anders: welche Entscheidung des OVG Schleswig-Holstein sprichst du da an>>

ZWS Stadt Nürnberg

Christian @, Freitag, 18.07.2008 (vor 5973 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,
keine bestimmte.
Das OVG S-H hat von Anfang an klar definiert, was eine Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf und festgelegt, dass die Erstwohnung innezuhaben ist.
Das sind für mich Entscheidungen von überzeugender, bestechender Klarheit.:-)
Die Kommunen in S-H. haben übrigens ihre Satzungen entsprechend normiert. Folge: Es herrscht Klarheit - und Rechtsfrieden - im meerumschlungenen Land (was wiederum eine recht unklare Aussage ist).
Gruß
Christian

»

ZWS Stadt Nürnberg

Mr.X @, Dienstag, 22.07.2008 (vor 5968 Tagen) @ Christian

» Hallo Bjoern,
» keine bestimmte.
» Das OVG S-H hat von Anfang an klar definiert, was eine Wohnung für den
» persönlichen Lebensbedarf und festgelegt, dass die Erstwohnung innezuhaben
» ist.
» Das sind für mich Entscheidungen von überzeugender, bestechender
» Klarheit.:-)
» Die Kommunen in S-H. haben übrigens ihre Satzungen entsprechend normiert.
» Folge: Es herrscht Klarheit - und Rechtsfrieden - im meerumschlungenen Land
» (was wiederum eine recht unklare Aussage ist).
» Gruß
» Christian
»
» »

Das Urteil des OVG S-H bezog sich nicht auf einen Studenten, sondern auf einen ledigen Zeitsoldaten, der sich in der Kaserne mit Hauptwohnung anmelden musste, wodurch seine einzige innegehabte Wohnung melderechtlich zur Nebenwohnung wurde. Daraufhin wurde er für die Wohnung zur ZwSt veranlagt. Nachdem seine Klage vor dem VG ohne Erfolg blieb, gab das OVG seiner Berufung statt, da die (melderechtliche) Hauptwohnung nicht dem (zweitwohnungssteuerrechtlichen) Wohnungsbegriff entsprach.
Eine Satzungsänderung der Stadt, wonach auch dann ZwSt anfällt, wenn die Hauptwohnung nicht die Mindestausstattungsmerkmale wie die Zweitwohnung aufweise, es somit allen auf den Melderechtsstatus ankomme, wurde vom OVG als unwirksam verworfen.
Die beklagte Stadt hat das Urteil (2 L 136/00 vom 20.03.2002) akzeptiert. Seitdem ist die Thematik "Melderechtssatzungen" hier in S-H erledigt.

ZWS Stadt Nürnberg

mrb @, Samstag, 19.07.2008 (vor 5971 Tagen) @ Christian

» Noch Fragem>
» Gruß
» Christian

Nein - herzlichen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort, Christian!:ok: Ohne dich/euch hier wäre ich wirklich aufgeschmissen!;-)

Ich lasse euch wissen, wie die Antwort der Behörde ausfällt...:-P

ZWS Stadt Nürnberg

Christian @, Sonntag, 20.07.2008 (vor 5970 Tagen) @ mrb

» Nein - herzlichen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort,
Gern geschehen, aber mache Dir keine Hoffung, wie die Antwort der Stadt ausfallen wird. Aber dann erinnern wir sie eben daran, dass sie selbst geschrieben hat:
"Danach unterliegt der ZWS, wer in Nürnberg eine Zweitwohnung als Mieter, Eigentümer oder sonstiger Nutzer innehat. Eine Zweitwohnung ist eine Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf innehat".

Bringt alles Zeit.:-)

Gruß
Christian

ZWS Stadt Nürnberg

velta @, Dienstag, 29.07.2008 (vor 5961 Tagen) @ Christian

Ich habe nun die Antwort auf mein Schreiben an die Stadt Nürnberg bekommen.

Sehr geehrter Herr ...,

da es sich bei Ihrer gemeldeten Hauptwohnung um ein Zimmer in Ihrem Elternhaus handelt, gehen Sie davon aus, dass Sie aufgrund von entsprechenden gerichtlichen Entscheidungen als Student nicht der Zweitwohnungssteuer unterliegen.

Es ist richtig, dass Gerichte bei ähnlichen Fallkonstellationen keine Steuerpflicht gesehen haben. Allerdings ist hier die Rechtssprechung zum Teil aufgrund von verschiedenen Steuersatzungen im Bundesgebiet nicht einheitlich. So geht z.B. das Verwaltungsgericht Minden (VG Minden, Beschluss vom 23.03.2004, Az. 11 L68/04) und das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW, Beschluss vom 12.05.2004, Az. 14 B 778/04) davon aus, dass bei der von Ihnen geschilderten Fallkonstellation eine steuerpflichtige Zweitwohnung vorliegt.

Auch die für Ihren Fall zuständigen bayerischen Gerichte gehen davon aus, dass eine steuerpflichtige Zweitwohnung am Studienort vohanden ist, auch wenn Sie mit Hauptwohnung noch in Ihrem Elternhaus gemeldet sind.

Wir bitten daher weiterhin um die Übersendung einer vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Erklärung zur ZWS. Den Abgabetermin verlängern wir auf den 05.08.2008.


Auf der 2. Seite waren Auszügen aus Urteilen des BayVGH (14.02.2007, Az. 4 N 06.367) sowie des VG Ansbach (VG Ansbach, Urteil vom 10.11.2006,Az. AN 11 K 06.2869; VG Ansbach, Urteil vom 09.01.2007, Az. AN 11 K 06.02918; VG Ansbach, Urteil vom 28.02.2007, Az. AN 11 K 07.00104) und der Regierung von Mittelfranken (als Widerspruchsbehörde): Auch die Regierung von Mittelfranken hat bereits vergleichbare Fälle im Rahmen des Widerspruchsverfahrens bearbeitet. Die entsprechenden Widersprüche wurden bisher kostenpflichtig zurückgewiesen, da auch die Regierung von Mittelfranken im Hinblick auf die Rechtsprechung in Bayern davon ausgeht, dass bei dem bei Ihnen vorliegenden Sachverhalt eine ZWSpflicht besteht.
"...Der Rechtsprechung des BayVGH folgend, gibt es also für Studenten keine Ausnahme von der Zweitwohnungssteuerpflicht..."

Was soll ich darauf am Besten antworten und soll ich die Erklärung ausfüllen>

ZWS Stadt Nürnberg

Christian @, Dienstag, 29.07.2008 (vor 5961 Tagen) @ velta

Hallo Velta,.
einfach meine Antwort zum Beitrag von Muggl lesen und sinngemäß antworten. Ggf. nioch mit dem Zusatz "ich bin nun wirklich nicht wirtschaftlich leistungsfähig" - vereinfacht sonst für die Stadt die Antwort zu sehr.
Falls noch Fragen sind - hier stellen.
Gruß
Christian

ZWS Stadt Nürnberg

Bjoern @, Mittwoch, 30.07.2008 (vor 5961 Tagen) @ velta

Hallo,

haben die dir echt nur 1 Woche Frist eingeräumt> und das in der Urlaubszeit>>

aus dem Bauch heraus würde ich vermuten, dass dies nicht in Ordnung ist. daher würde ich schon aus Prinzip erst nach 14 Tagen antworten :-D

ansonsten hat Christian schon alles gesagt & geschrieben :-)

ZWS Stadt Nürnberg

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 31.07.2008 (vor 5959 Tagen) @ Bjoern

Björn,

die Bayern haben noch keine Schulferien.

Gruß

Yvonne,

die sich demnächst auch wieder der Arbeit zuwendet-

ZWS Stadt Nürnberg

mrb @, Samstag, 02.08.2008 (vor 5957 Tagen) @ Yvonne Winkler

Nachdem ich die Antwort, die Christian weiter oben für meinen Dialog mit dem Steueramt vorgeschlagen hat, kurz vor Ende der Frist abgeschickt habe, flatterte mir gestern folgendes Schreiben des Steueramtes ins Haus:

Sehr geehrter Herr XY,

Ihre Ausführungen haben wir zur Kenntnis genommen.

Die von uns angegebene Rechtsprechung zu dem Thema "Zweitwohnungssteuer bei einer gemeldeten Hauptwohnung im Elternhaus und einer bestehenden Zweitwohnung am Studienort" ist sicherlich nicht abschließend und sollte für Sie nur verdeutlichen, dass es sehr verschiedene Gerichte - nicht nur in Bayern - gibt, die bei der von Ihnen geschilderten Fallkonstellation von einer Steuerpflicht ausgehen.

Entgegen Ihrer Auffassung gehen wir weiterhin davon aus, dass bei Ihnen eine Steuerpflicht besteht. Einen Widerspruch zur Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts können wir, wie viele Gerichte auch, nicht erkennen. Auf die Ihnen sicherlich bekannte Rechtssprechung (z.B. BayVGH, Urteil vom 14.02.2007, Az. 4 N 06.367; VG Aachen, Urteil vom 12.10.2006, Az. 4 K 384/04) zu diesem Thema möchten wir daher verweisen.

Es steht Ihnen natürlich frei, eine andere Rechtsauffassung zu vertreten. Sofern Sie weiterhin nicht mit der Besteuerung einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit später gegen den Zweitwohnungssteuerbescheid Rechtsmittel einzulegen.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der eindeutigen Rechtsprechung in Bayern weiterhin von einer Steuerpflicht bei Ihnen ausgehen. Sollten Sie uns bis zum 22.08.2008 keine neue vollständig ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zur Zweitwohnungssteuer (Formular nochmals anbei) einreichen, so werden wir für die Besteuerung Ihre Erklärung vom 29.06.2008 heranziehen.

Für Rückfragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.


Was sie mit der erwähnten "Erklärung vom 29..06.2008" machen wollen weiß ich nicht so genau, denn die habe ich zwar mal grob ausgefüllt, jedoch wieder unleserlich gemacht und schön mittig geteilt beigefügt!;-)

Daher meine Fragen:
1. Hebt eine "neue" Erklärung die Angaben in der "alten" komplett auf oder werden diese nur "ergänzend" genutzt> Was wäre denn dann, wenn ich das neue Formular einfach nur unterschreibe und leer zurücksende>
2. Angenommen, das Steueramt macht die Drohung war und schätzt mich: auf der Grundlage welcher Daten machen die das> Und wenn der Betrag zu hoch ist: sind die erwähnten Rechtsmittel gegen den Zweitwohnungssteuerbescheid nur weiterer mehr oder weniger "formloser" Papierkrieg oder läuft das dann über Anwalt/Gericht>

Schon mal vielen Dank für eure Hilfe!:-)
mrb

ZWS Stadt Nürnberg

Christian @, Samstag, 02.08.2008 (vor 5957 Tagen) @ mrb

Hallo,
große Gefahr besteht bei einer Schätzung nicht – ganz im Gegenteil. Aber nach einem ergangenen Steuerbescheid gibt es nur noch den Rechtsweg, beginnend mit dem Widerspruch. Dann ist Schluß mit dem „Dialog“. Ausgehend davon, dass das BVerwG im September eine grundsätzliche Entscheidung treffen muss, sollte die Veranlagung so weit wie möglich hinausgeschoben werden. Je später, desto besser.
Um die Nürnberger bei Laune zu halten, solltest Du deswegen auf den „Anfangssatz“ zurückkommen. Sinngemäß würde ich schreiben und knapp vor dem Termin absenden:
"Auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Sie haben in ihrem ersten Schreiben die Zweitwohnung wie folgt definiert: „Eine Zweitwohnung ist eine Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf innehat“.
Diese Definition, eng angelehnt an die von mir zitierte (übrigens vom BayVGH geteilte) Definition des BVerfG, lässt keinen Raum für ihre unzulässige Interpretation, dass jede Nebenwohnung eine Zweitwohnung sei. Die Hauptwohnung muss als Erstwohnung innegehabt werden, um neben dieser eine Zweitwohnung innezuhaben.
Nun behaupten Sie, und wollen das mit Hinwesen auf rechtsfehlerhafte gerichtliche Entscheidungen untermauern, dass die von Ihnen selbst verwendete Definition nicht gelten soll. Ich bitte Sie daher erneut, diesen von Ihnen verursachten Widerspruch aufzuklären. Dabei können Sie getrost auf die erneute Zitierung irrelevanter gerichtlicher Entscheidungen verzichten, sie lenken nur von Ihrer Definition der Zweitwohnung ab.
Nach Eingang und Prüfung Ihrer Antwort werde ich Ihnen ggf. den Erklärungsvordruck ausgefüllt zukommen lassen. Von einer Veranlagung auf der Grundlage einer Schätzung rate ich Ihnen in Ihrem eigenen Interesse ab. Sie muss zwangsläufig fehlerhaft sein."

Das sollte für eine weitere Verzögerung genügen.
Gruß
Christian

ZWS Stadt Nürnberg

mrb @, Freitag, 08.08.2008 (vor 5952 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

vielen Dank für Deine erneuten Tipps;-) Das erhalten die Nürnberger kurz vor Fristende wieder von mir!
Ohne Deine Ratschläge wäre der Arbeitsalltag von vielen Menschen auf dem Steueramt vermutlich wesentlich monotoner :-D


Wäre es angebracht, mal mit meiner Rechtsschutz abzuklären, ob diese eventuelle Kosten wegen dem drohenden Steuerbescheid und einem Widerspruch im Rechtsweg/Klage übernimmt>

Als armer Student, dem selbst die ZWS-Euro weh tun, ist das ja nicht zu vernachlässigen...

Gruß

ZWS Stadt Nürnberg

Christian @, Freitag, 08.08.2008 (vor 5952 Tagen) @ mrb

Hallo,
die Monotonie aus (Nürnberger) Amtsstuben zu vertreiben, ist nicht unbedingt mein Anliegen. Aber es schadet bestimmt nichts.
Natürlich kannst/sollst Du mit Deiner Rechtsschutzversicherung abklären, ob sie die Kosten übernimmt – die meisten tun es allerdings nicht.
Derzeit muss der Schwerpunkt allerdings sein, es nicht vor der Entscheidung des BVerwG zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen zu lassen. Danach wird manches etwas klarer sein.
Gruß
Chhristian

ZWS Stadt Nürnberg

velta @, Sonntag, 10.08.2008 (vor 5949 Tagen) @ Christian

Ich bin's mal wieder.
Nach meinem 2. Widerspruch habe ich fast exakt die selbe Antwort wie mrb erhalten:

Sehr geehrter Herr ...

Ihre Ausführungen haben wir zur Kenntnis genommen.

Entgegen Ihrer Auffassung gehen wir weiterhin davon aus, dass bei Ihnen eine Steuerpflicht besteht. Einen Widerspruch zur Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts können wir, wie viele Gerichte auch, nicht erkennen. Auf die Ihnen sicherlich bekannte Rechtssprechung (z.B. BayVGH, Urteil vom 14.02.2007, Az. 4 N 06.367; VG Aachen, Urteil vom 12.10.2006, Az. 4 K 384/04) zu diesem Thema möchten wir daher verweisen.

Es steht Ihnen natürlich frei, eine andere Rechtsauffassung zu vertreten. Sofern Sie weiterhin nicht mit der Besteuerung einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit später gegen den Zweitwohnungssteuerbescheid Rechtsmittel einzulegen.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der eindeutigen Rechtsprechung in Bayern weiterhin von einer Steuerpflicht bei Ihnen ausgehen. Bitte senden Sie uns daher bis zum 22.08.2008 eine neue vollständig ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zur Zweitwohnungssteuer zu. Auf die Möglichkeit einer Steuerschätzung möchten wir Sie ausdrücklich hinweisen.

Und nun; nochmal darauf hinweisen, dass Steuerschätzung nicht so toll ist, oder langsam ans Ausmessen machen>
Bin nach dem 22. für 2 Wochen im Urlaub. Muss ich denen das mitteilen (für eine eventuell neue Frist)>

ZWS Stadt Nürnberg

Christian @, Sonntag, 10.08.2008 (vor 5949 Tagen) @ velta

Vorab: Bisher hast Du noch keinen Widerspruch eingelegt, das ist erst möglich wenn Du einen Steuerbescheid bekommen hast.
Man könnte die Stadt Nürnberg natürlich weiter ärgern, denn auf den Widerspruch zu ihrer eigenen Behauptung
„Eine Zweitwohnung ist eine Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf innehat“
geht sie überhaupt nicht ein. Das ist zumindest unsauber und berechtigt zu boshaften Bemerkungen.
Aber nötig ist es nicht mehr unbedingt. Wenn Du die Steuererklärung am 21.8. in die Post gibst, kann Dir der Steuerbescheid nicht mehr vor dem 25. zugestellt werden. Damit endet die Widerspruchsfrist am frühestens 25.9. – das ist eine Woche nach der Entscheidung des BVerwG zu Rostock und Wuppertal. Der Beschluss wird zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen, aber in etwas dürfte die Tendenz klar sein, und man kann entsprechend reagieren.
Deine urlaubsbedingte Abwesenheit spielt also keine große Rolle.
Eine Schätzung wäre aber auch nicht das Problem, da kann die Stadt eigentlich nur daneben greifen. Aber wie gesagt, nötig sind diese Spielchen nicht mehr. Das Spiel auf Zeit hast Du schon gewonnen, der kritische Punkt ist überschritten.
Muss nur noch das BVerwG richtig entscheiden.:-)
Gruß
Christian

ZWS Stadt Nürnberg

leela @, Sonntag, 17.08.2008 (vor 5942 Tagen) @ Christian

hallo christian,
habe dasselbe schreiben bekommen, auch mit "da es sich bei ihrer gemeldeten hauptwohung um ein zimmer im elternhaus handelt, gehen sie davon aus, dass sie aufgrund von entsprechenden gerichtlichen entscheidungen als student nicht der zweitwohnungsteuer unterliegen..."

dann eben eine auflistung der gerichtsurteile, und dass sie mich schätzen werden, wenn ich die steuererklärung nicht rechtzeitig ausgefüllt zurückschicke.

wollte nur fragen, ob ich deine erläuterungen dafür so (ungefähr) übernehmen kann, oder muss das in jedem fall individuell geschrieben sein> die frist geht bis 25.08.

DANKE schon mal :-)
nadine

ZWS Stadt Nürnberg

Christian @, Sonntag, 17.08.2008 (vor 5942 Tagen) @ leela

Hallo Nadine,
Du kannst alles sinngemäß übernehmen.
Das ist dann genau so individuell wie die Nürnberger Schreiben:-) , aber entschieden logischer,
Gruß
Christian

ZWS Stadt Nürnberg

mrb @, Dienstag, 26.08.2008 (vor 5933 Tagen) @ Christian

Kleines Update: ich habe meine Antwort (formuliert wie von Christian vorgeschlagen) kurz vor Fristende nach Nürnberg geschickt, heute bekam ich folgendes als Antwort:

Sehr geehrter Herr...

Ihr Schreiben haben wir erhalten.

Sie gehen weiterhin davon aus, dass Sie nicht zweitwohnungssteuerpflichtig sind. In Ergänzung zu unseren bisherigen Schreiben möchten wir Sie auch noch auf die Steuersatzung der Stadt Nürnberg verweisen.

§ 2 Steuergegenstand

(1) Zweitwohnung ist jede Wohnung im Stadtgebiet, die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnng hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat ... (Unterstreichungen zum besseren Verständnis hinzugefügt)

Es ist also so, dass gemäß der Steuersatzung der Stadt Nürnberg es ausreichend ist, wenn jemand eine Hauptwohnung hat. Lediglich die Zweitwohnung muss auch innegehabt werden (vgl. auch VG B 778/04; VG Ansbach, AZ AN 11 K 06.02869; BayVGH, Urteil vom 14.02.2008, Az. 4 N 06.367). Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der eindeutigen Rechtslage in Kürze einen Steuerbescheid gemäß Ihrer Erklärung vom 29.06.2008 erstellen werden, da wir von Ihnen bisher keine andere Steuererklärung erhalten haben.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


So...warum der nette Bearbeiter den Auszug aus der Steuersatzung zitiert ist mir rätselhaft. Obwohl, vielleicht gehen ihm die "Argumente" aus...:-D Der zitierte Satz ist doch mindestens so fragwürdig wie die Zitate zur Debatte Haupt- und Nebenwohnung, mit denen er bisher ins Feld zog, oder>

In dem neuen Schreiben wurde mir keine neue Frist gesetzt, im vorletzten Satz heißt es, ich werde jetzt geschätzt. Was sie mit meiner Erklärung vom 29.06 anfangen wollen weiß ich absolut nicht, der Zettel ist halbiert und unlesbar gemacht.

Daher meine Fragen:
1. Kann ich die "alte" Erklärung zurückziehen> Oder ist es sinnvoll, eine neue auszufüllen - vielleicht nicht ganz so vollständig, um Zeit zu gewinnen> Für Rückfragen steht man mir ja gerne zur Verfügung...
2. Mit Hinblick auf die für September anstehende gerichtliche Entscheidung - bringt es was, die Schätzung einfach auf mich zukommen zu lassen und dann Widerspruch einzulegen> Oder können die mir aus der "gemachten Erklärung vom 29.06." einen Strick drehen>
3. Wie lange ist denn die Widerspruchsfrist> Ich habe eigentlich geplant, ab Montag für ein gutes Monat in den Urlaub zu fahren...:-|

Herzlichen Dank schon mal im Voraus!:ok:

ZWS Stadt Nürnberg

Christian @, Dienstag, 26.08.2008 (vor 5933 Tagen) @ mrb

Hallo,
der nette Bearbeiter zitiert die Steuersatzung, weil er sich in seinem allerersten Schreiben falsch ausgedrückt hat. Das ist allerdings keine Ergänzung, sondern eine Berichtigung seines Schreibens – was er natürlich (>) nicht zugibt.
Ansonsten: Die alte Erklärung hast Du schon zurückgezogen, und eine Schätzung ist auch ohne Erklärung zulässig (deswegen heißt sie ja Schätzung). Da brauchst Du nichts zu machen.
Natürlich kannst Du um ein Gespräch (schriftlich) bitten, wo Du Dir den Unterschied zwischen dem 1. Schreiben und der Satzung erläutern lässt. Da haben die Nürnberger einfach schlechte Karten. Damit könntest Du Deinen Urlaub überbrücken (die Widerspruchsfrist beträgt 1 Monat). Aber um Zeit spielen musst Du ansonsten nicht mehr. Die Entscheidung des BVerwG kommt auf jeden Fall vor Ablauf der Klagefrist.
Gruß

ZWS Stadt Nürnberg

mrb @, Dienstag, 26.08.2008 (vor 5933 Tagen) @ Christian

Vielen Dank für deine Hilfe!

» Ansonsten: Die alte Erklärung hast Du schon zurückgezogen, und eine
» Schätzung ist auch ohne Erklärung zulässig (deswegen heißt sie ja
» Schätzung). Da brauchst Du nichts zu machen.

Mich irritiert nur die Penetranz, mit der der Bearbeiter ständig meine Erklärung vom... erwähnt. Durch diese Erklärung kann mir also kein "Nachteil" bei der Schätzung/dem weiteren Verlauf entstehen, beispielsweise dass der Bearbeiter irgendwelche Angaben meint entziffern zu können o.ä.>! Oder wäre es besser, den netten Herren nochmals explizit darauf hinzuweisen, dass meine alte Erklärung nichtig ist etc>

» Natürlich kannst Du um ein Gespräch (schriftlich) bitten, wo Du Dir den
» Unterschied zwischen dem 1. Schreiben und der Satzung erläutern lässt. Da
» haben die Nürnberger einfach schlechte Karten. Damit könntest Du Deinen
» Urlaub überbrücken (die Widerspruchsfrist beträgt 1 Monat).

Unterhaltsam und aufschlussreich wäre das sicherlich - aber ob das die Schätzung hinauszögert> Und: bezieht sich das "schriftlich" auf das Gespräch (also weiteren Briefwechsel) oder meinst du eine schriftliche Bitte um einen Termin beim Bearbeiter>

Aber um Zeit

» spielen musst Du ansonsten nicht mehr. Die Entscheidung des BVerwG kommt
» auf jeden Fall vor Ablauf der Klagefrist.

Das heißt konkret, ich beantworte das aktuelle Schreiben nicht und warte ab, bis mir der Bescheid ins Haus flattert, dann lege ich Widerspruch ein und während der Widerspruch bearbeitet wird hat das BVerwG bereits in meinem Sinne entschieden> (Ja, ich bin Optimist;-) )

ZWS Stadt Nürnberg

Bjoern @, Mittwoch, 27.08.2008 (vor 5933 Tagen) @ mrb

Hallo

durch eine Schätzung entstehen dir keine Nachteile; alles was zu deinem Ungunsten falsch geschätzt wurde, kannst du in einem Widerspruchsverfahren mit entsprechenden Beweisen anfechten

und du hast den Vorteil, dass du dir erstmal die Entscheidung des BVerwG anhören kannst, bevor du dich entschließen musst, ob du nun Widerspruch einlegst oder nicht ;-)

ZWS Stadt Nürnberg

Christian @, Mittwoch, 27.08.2008 (vor 5933 Tagen) @ mrb

Hallo,
» Das heißt konkret, ich beantworte das aktuelle Schreiben nicht und warte
» ab, bis mir der Bescheid ins Haus flattert, dann lege ich Widerspruch ein
» und während der Widerspruch bearbeitet wird hat das BVerwG bereits in
» meinem Sinne entschieden> (Ja, ich bin Optimist;-) )
ja, das ist der bequemste Weg und relativ ungefährlich. Wegen der Schätzung kannst Du Dir vorausschauend schon mal den Mietspiegel der Stadt Nürnberg besorgen.
Gruß
Christian

ZWS Stadt Nürnberg

mrb @, Mittwoch, 27.08.2008 (vor 5932 Tagen) @ Christian

Okay, nochmals vielen Dank, Christian & Björn!

Dann lasse ich die Schätzung jetzt einfach mal auf mich zukommen und fahre am Montag ruhigen Gewissens bis Ende September in den Urlaub. Gegebenenfalls klinke ich mich aus Spanien oder so mal ein...;)

Irgendwie reizt es mich ja schon, das letzte Schreiben mit einem abschließenden Hinweis auf die "Ergänzung" (worüber Christian weiter oben schon schrieb) zu beantworten, so à la:

"Die von Ihnen angeführte Ergänzung - ich würde sie eher als eine Art stillschweigende Berichtigung Ihres ersten Schreibens bezeichnen, welche Sie selbstredend als Bearbeiter nicht offen eingestehen wollen - bezüglich des § 2 der Steuersatzung habe ich zur Kenntnis genommen"

Gute Idee oder soll ichs lieber lassen>:-D

ZWS Stadt Nürnberg

Christian @, Mittwoch, 27.08.2008 (vor 5932 Tagen) @ mrb

Gute Idee oder soll ichs lieber lassen>
Kann nicht schaden. Allerdings ist zu befürchten, dass der Bearbeiter das überhaupt nicht versteht.
Aber hänge doch noch den Satz ran:
"Da ich nun überhapt nichts mer verstehe, möchte ich die von Ihnen angebotene Unterstützung beim Ausfüllen des Vordrucks in Anspruch nehmen und bitte dazu um einen Termin."

Viel Spaß im Urlaub. Vielleicht treffen wir uns in Spanien
.
Gruß
Christian

ZWS Stadt Nürnberg

mrb @, Mittwoch, 27.08.2008 (vor 5932 Tagen) @ Christian

Okay, häng ich an und schick ich ihm. Aus reiner Boshaftigkeit...:-D

(Nicht, dass er mir das dann auch noch als kooperatives Verhalten auslegt und mit der Schätzung extra wartet, bis er mir das ganze persönlich erklären konnte...:-P )

ZWS Stadt Nürnberg

mrb @, Mittwoch, 03.09.2008 (vor 5925 Tagen) @ mrb

Hier die Antwort aus Nurnberg:

Sehr geehrter ,

aufgrund des bisher geführten Schriftwechsels gehen wir davon aus, dass es Ihnen weniger um das korrekte Ausfüllen des Erklärungsformulars geht, sondern Sie vielmehr kein Interesse an einer umgehenden und fristgerechten Abgabe einer vollständig ausgefüllten Steuererklärung haben.

Bitte haben Sie daher dafür Verständnis, dass wir in den nächsten Tagen einen Steuerbescheid erstellen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Gemein gemein...:-D

Viele Gruesse aus Florenz...

ZWS Stadt Nürnberg

Christian @, Mittwoch, 03.09.2008 (vor 5925 Tagen) @ mrb

Wie wäre es zum Frustabbau und zur Prävention mit:
"Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren,
in ihrem Schreiben verwechseln Sie Ursache mit Wirkung.
Das umgehende, fristgerechte Abgeben einer vollständig ausgefüllten Steuererklärung ist mir nur möglich, wenn ich weiß, was ich zu tun habe. Den Zugang zu dieser Erklärung haben Sie mir mit ihren widersprüchlichen Erläuterungen verbaut.
Meine Bedenken gegen die Korrektheit Ihrer beabsichtigten Schätzung halte ich vollinhaltlich aufrecht.
Mit freundlichen Grüßen ..,"

Ansonsten empfehle ich, Florenz zu genießen.
Gruß
Christian,
der sich bald nach Andalusien aufmacht.

ZWS Stadt Nürnberg

mrb @, Mittwoch, 03.09.2008 (vor 5925 Tagen) @ Christian

Grazie!;-)

ZWS Stadt Nürnberg

Bjoern @, Donnerstag, 04.09.2008 (vor 5925 Tagen) @ mrb

wäre es nicht besser, den Schriftverkehr mit Nürnberg hier im Forum zu führen>!> dazu müsste sich nur der/die mitlesenden Sachbearbeiter outen ;-)

viel Spaß in bella italia :-D

ZWS Stadt Nürnberg

mrb @, Dienstag, 16.09.2008 (vor 5912 Tagen) @ Bjoern

Auf meine letzte Antwort hat der nette Sachbearbeiter leider nicht mehr reagiert. Zumindest nicht direkt, denn mittlerweile habe ich einen Steuerbescheid!;)

Und erwarte gespannt das morgige Urteil!:-D

Schoene Gruesse!

ZWS Stadt Nürnberg

creadle @, Dienstag, 30.09.2008 (vor 5898 Tagen) @ mrb

» Auf meine letzte Antwort hat der nette Sachbearbeiter leider nicht mehr
» reagiert. Zumindest nicht direkt, denn mittlerweile habe ich einen
» Steuerbescheid!;)
»
» Und erwarte gespannt das morgige Urteil!:-D
»
» Schoene Gruesse!

Was für ein Urteil, bin da irgendwie nicht auf den Laufenden...

Ich kämpfe seit Februar mit Nürnberg, nach Wiederspruch (und abstreichender Frist zum zurücknehmen) habe ich ende August wieder Antwort bekommen:-D

Was für ein Urteil ist das>

ZWS Stadt Nürnberg

Bjoern @, Mittwoch, 01.10.2008 (vor 5898 Tagen) @ creadle

Hallo,

das angesprochene Urteil war vom 17.09.2008; da hat das BVerwG in Leipzig über die ZWS geurteilt

eine abschließende Einschätzung des Urteils ist noch nicht möglich, da es noch nicht in schriftlicher Form veröffentlicht wurde

ZWS Stadt Nürnberg

Alfred @, Mittwoch, 01.10.2008 (vor 5897 Tagen) @ creadle

Was für eine Anwort war das denn Ende August>

ZWS Stadt Nürnberg

mrb @, Donnerstag, 16.10.2008 (vor 5882 Tagen) @ Alfred

Leider sind meine letzten Posts in diesem Thread mit dem Datenbankcrash verloren gegangen.

Ich habe aufgrund der momentan eher aussichtslosen Situation die ZWS bezahlt und keinen Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Die ganze Chose stürzt mich zwar in finanzielle Bedrängnis, dafür werden der Sachbearbeiter und die für die ZWS Verantwortlichen hoffentlich ob ihrer Ungerechtigkeit bei Zeiten in der Hölle schmoren!;-)

An dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank an Christian und die anderen, die mir Tipps gegeben und Hilfestellung geleistet haben!:ok:

ZWS Stadt Nürnberg

henriette @, Montag, 24.11.2008 (vor 5843 Tagen) @ mrb

hallo an alle, ich bin studentin und habe vor kurzem auch ein briefchen bekommen =( nicht zu meiner freude.
ich habe mir schon super viel zu dem thema durchgelesen bin aber total verwirrt.
folgendes: ich werde dazu aufgefordert eine zweitwohnungssteuererklärung zumachen und hierfür haben sie mir bis 01.12. zeigegeben.
kann mir jemand sagen, was mein erste schritt nun ist> jetzt schon widerspruch> oder wie>
wäre super wenn noch jemand drauf antworten könnte

mfg

ZWS Stadt Nürnberg

Alfred @, Dienstag, 25.11.2008 (vor 5843 Tagen) @ henriette

Germanistikstudentin>
1. Erklärung zum Termin abgeben oder auf Erinnerungsschreiben warten.
2. Widerspruch ist erst bei erlassenem Steuerbescheid möglich, ist aber nur sinnvoll, wenn man bereit ist, danach den Rechtsweg weiter zu gehen.

ZWS Stadt Nürnberg

henriette @, Mittwoch, 26.11.2008 (vor 5841 Tagen) @ Alfred

das problem ist: ich habe jeweils zwei schreiben vom steueramt, eins das habe ich jetzt zum dritten mal bekommen für die wohnung, in der ich das ganze jahr 2006 gewohnt habe und eins, das hab ich jetzt zum ersten mal bekommen für die wohnung in der ich schon 2jahre wohne
was sagst du dazu, wenn ich so drauf reagiere:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Reaktion auf das mir von Ihnen zugesandte Schreiben vom 07. November 2008 und 10. November 2008 möchte ich einen Antrag auf Erlass der Zweitwohnungssteuer wegen Unbilligkeit stellen.
Vor einer, wie von Ihnen im o.g. Schreiben angekündigt, erhobenen Steuerschätzung, erbitte ich daher eine gem. §163 AO abweichende Steuerfestsetzung in meinem Sinne.

Begründung:
- Begriffsbestimmung: Wer eine Zweitwohnung hat, muss auch eine Erstwohnung haben. Dies ist bei mir nicht der Fall. Mit dem hauptwohnsitzlich gemeldeten Zimmer bei meiner Mutter in der Wohnung habe ich keine abgeschlossene (Erst-)Wohnung mit Küche und Kochgelegenheit, eigener Toilette und Bad. Ich habe lediglich ein Zimmer, mein früheres „Kinderzimmer“ und benutze sowohl Küche als auch Bad meiner Mutter mit.
- Soziale Gründe: Ich bin seit Oktober 2005 Studentin an Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg. Hauptwohnsitzlich bin ich in 07546 Gera, XXX für ein Zimmer in der Wohnung meiner Mutter gemeldet. Auf Grund meines Studiums in Erlangen-Nürnberg ist es mir nicht möglich täglich eine Strecke von Gera nach Nürnberg und umgekehrt zurückzulegen. Daher habe ich eine Nebenwohnung in 90459 Nürnberg, XXX zur Miete. Die Zweitwohnungssteuer soll eine Abgabe für jemanden sein, der besonders wirtschaftlich leistungsfähig ist und sich zwei Wohnungen zu halten in der Lage ist. Es ist offenkundig, dass bei der Mehrzahl der Studenten, so auch bei mir, das Vorhalten einer Wohnung am Standort der Ausbildungsstätte Universität nicht Ausdruck einer besonderen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist, sondern durch die örtlichen Gegebenheiten bedingte und unabwendbare Notwendigkeit, um ein Stuidum außerhalb des Hauptwohnsitzes überhaupt durchzuführen. Ich beziehe Leistungen nach dem BAFöG und finanziere damit Studium, Miete etc., daher ist es offensichtlich, dass von einer besonderen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht ausgegangen werden kann.

ich weiß halr nicht so recht, was ich allgemein jetzt machen soll oder machen kann...ich weiß nur, dass ich auf keinen fall das geld für die steuer habe, gleich gar nicht noch das was sie rückwirkend von mir haben wollen...
das schreiben was ich zusammengefasst habe, ist nich ganz auf meinen mist gewachsen, ich hab mich halt rundum a weng informiert und so, formulierungsmöglichkeiten gesucht etc.
also was meinste>

ZWS Stadt Nürnberg

Alfred @, Mittwoch, 26.11.2008 (vor 5841 Tagen) @ henriette

Das Schreiben kannst Du Dir sparen.
Seit dem Urteil des BVerwG vom 17.9. hat sich die Zweitwohnungsteuerwelt grundlegend verändert. Die Vorgaben des BVerfG, was eine Zweitwohnung ist, gelten nicht mehr.
Leider liegt das Leipziger Urteil noch nicht vor, und es ist derzeit nicht erkennbar, worauf die Waisen in Leipzig ihre nicht ganz unerwartete, in den Augen vieler aber skurrile und verwaltungslastige Rechtsauffassung gründen (sofern sie sich überhaupt begründen lässt). Die Pressemitteilung ist da leider widersprüchlich.
Wenn überhaupt, schreibe den Nürnbergern irgendwo rein, dass Du berechtigte (!) Zweifel hast, ob es sich bei ihrer Nebenwohnungstuer überhaupt um eine zulässige örtliche Aufwandsteuer handelt. Eine Begründung Deiner Zweifel ist vorerst nicht erforderlich, denn Du wirst auf jeden Fall einen bzw. zwei Steuerbescheide bekommen. Dann ist es Zeit für einen Widerspruch, und bis dahin dürfte das Urteil von Leipzig wohl bekannt sein.

ZWS Stadt Nürnberg

Barla @, Mittwoch, 13.08.2008 (vor 5946 Tagen) @ velta

Hallo,

weiß jemand, wieviel Bußgeld Nürnberg für Verstoß gegen das Melderecht verlangt>

Wenn ich mich rückwirkend ummelde>

Viele Grüße

Barla