Ermittlung Jahresrohertrag nach Bewertungsgesetz

Ralf @, Oldenswort (Nordfriesland), Sonntag, 28.05.2006 (vor 7024 Tagen)

Bei der Ermittlung des Jahresrohertrags zur Berechnung der Zweitwohnungssteuer gehen laut Gesetz auch die zu zahlenden Abgaben der Gemeinde ein.

Wie ist das zu verstehen> Gehen die negativ, also mindernd mit ein, oder schlägt die Verwaltung die noch oben drauf, um besonders viel abzocken zu können.

Denn Abzocken ist es. In unserer Gemeinde Oldenswort entstehen nämlich keine Mehraufwändungen (kaputte Straßen werden nicht repariert, Schneeräumung nicht bei Ferienhäusern etc).


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion