Hallo,
follgendes Problem:
Die stadt vordert nun ZWST für den zeitraum ab meinem 18 LJ-07/2005.
Fakten:
Ich habe 09/2001 eine ausbildung angefangen in Rostock bis 02/2005 wurde 06/2003 18 jahre alt.
bin seit 09/2001 - 07-2005 in rostock mit nebenwohnsitz gemeldet.
Dieses sollte so aber garnicht sein! Rostock sollte mein hauptwohnsitz sein.
-Der Mieter meiner Wohnung war mein Vater.
Besteht die möglichkeit da drum rum zukommen >
Wenn ja was muss ich wie anstellen >
Wäre lieb wenn ihr mir helfen könntet.
lg
ZWST-Rostock Hilfe?
Christian , Montag, 21.07.2008 (vor 6169 Tagen) @ Willti
Hallo Willti,
es ist immer zweckmäßig, wenn man Gesetze und Regeln einhält. So ist es z.B. auch einigermaßen beschwerlich, wenn man Kleingeschriebenes lesen muss.
So weit ich Dich verstanden habe, hattest Du Deinen Hauptwohnsitz in Rostock in einer von Deinem Vater gemieteten Wohnung und warst für diese Wohnung mit Nebenwohnung gemeldet.
Was noch wichtig wäre, aber von Dir nicht erwähnt wird:
Wo hattest Du Deinen Zweitwohnsitz, an dem Du mit Hauptwohnung gemeldet warst>
War das ein Zimmer in der Wohnung Deiner Eltern>
Was heißt, die Stadt Rostock fordert von Dir .."> Hast Du bereits einen Steuerbescheid oder sollst Du nur eine Erklärung abgeben.
Diese Fragen müsstest Du beantworten. Aber so wie ich das sehe, besteht vermutlich keine Zweitwohnungsteuerpflicht - weder für Dich noch für Deinen Vater.
Gruß
Christian
ZWST-Rostock Hilfe?
Willti , Montag, 21.07.2008 (vor 6169 Tagen) @ Christian
Hallo Chris,
Danke das du dich der sache annimst.
Also Zweitwohnsitz war Rostock ( da habe ich aber tatsächlich gewohnt) naja in der Woche.
Mein Hauptwohnsitz war bei meinen Eltern im Haus gemeldt in einer Gemeinde NVP. (dort hatte ich aber nichtmal ein zimmer)
» Was heißt, die Stadt Rostock fordert von Dir ..">
--> 672,80 € als schätzsumme(Steuerbescheid) da ich angeblich nie geantwortet habe. Ich habe aber tatsächlich schoneinmal alles dort hingeschickt. ( Ausbildungsvertrag etz..)
lg
ZWST-Rostock Hilfe?
Christian , Montag, 21.07.2008 (vor 6169 Tagen) @ Willti
Hallo Willti,
da hilft nur noch Widerspruch einlegen und eventuell vor dem Verwaltungsgericht zu klagen.
Wenn ich Dir helfen soll, beantworte mir bitte folgende Fragen:
1. Welches Datum hat der Steuerbescheid>
2. Wann hast Du ihn bekommen>
3. Hast Du den Umschlag noch, in dem der Steuerbescheid kam> Falls ja: Welches Datum hat der Poststempel> Umschlag aufheben.
4. Kannst Du Dich noch erinnern, wann (ungefähr) Du der Stadt Rostock die Unterlagen geschickt hast>
5. Hast Du das Schreiben noch, mit dem die Stadt Dich aufgefordert hatte, eine Steuererklärung abzugeben>
6. Hat Dein Vater den Mietvertrag für die Rostocker Wohnung noch>
Für das weitere Vorgehen:
Bitte abgewöhnen von Wohnsitzen zu sprechen/schreiben. Es geht hier ausschließlich um
- Haupt- und Nebenwohnung nach dem Melderecht,
- Erst- und Zweitwohnung nach dem Zweitwohnungsteuerrecht.
Gruß
Christian
ZWST-Rostock Hilfe?
Willti , Dienstag, 22.07.2008 (vor 6168 Tagen) @ Christian
Hallo Chris,
also einen Steuerbescheid habe ich in der Form nie bekommen.
zu 1. Das einziege was ich hier vormir liegen habe ist eine Mahnung das ich diese Summe überweisen soll.
zu 2. mahnung 25.06.2008 (war 21 tage im Urlaub) genau ab den 25.06.2008 deswegen melde ich mich so spät.
zu 3. Nein habe ich leider nicht mehr.
zu 4. Ja das war ende MAI.
zu 5. Leider bin ich gerade auf arbeit, aber ich bin mir ziemlich sicher das cih das schreiben noch zuhasue habe.
6. ja.
danke Dir.
mfg
Willti
ZWST-Rostock Hilfe?
Christian , Dienstag, 22.07.2008 (vor 6168 Tagen) @ Willti
Hallo Willti,
wenn Du wirklich schon eine Mahnung vor Dir liegen hast, ist das Ganze ist für dieses Forum etwas zu verzwickt. Ich jedenfalls übersehe es nicht so richtig. Auf der Mahnung müsste ein Termin eingetragen sein, bis wann Du das Geld überweisen sollst, dort müsste auch stehen, welches Kassen-/Aktenzeichen und Datum der Steuerbescheid hat.
Meine Empfehlung: Nehme Dir SOFORT einen Anwalt. Im Erfolgsfall zahlt die Stadt die Kosten.
Unabhängig davon solltest Du Dir – ebenfalls SOFORT -, eine Kopie von der Mahnung machen, dann dass Original an die Stadt schicken, mit einem Schreiben, in dem in etwa stehen sollte:
„Anliegend sende ich Ihnen Ihre durch nichts begründete Mahnung zu meiner Entlastung zurück. Ich habe von Ihnen weder einen Steuerbescheid erhalten noch hatte ich zu irgendeinem Zeitpunkt eine Zweitwohnung in Rostock inne.
Mit freundlichen Grüßen …“
Das hilft vielleicht nichts, kann aber auf keinen Fall schaden, wenn sich ein Rechtsanwalt der Sache annimmt.
Gruß
Christian
ZWST-Rostock Hilfe?
Willti , Dienstag, 22.07.2008 (vor 6168 Tagen) @ Christian
@ Chris
Du hast Post Check your Mail's pls.