ZWST-Rostock Hilfe?

Christian @, Dienstag, 22.07.2008 (vor 5758 Tagen) @ Willti

Hallo Willti,
wenn Du wirklich schon eine Mahnung vor Dir liegen hast, ist das Ganze ist für dieses Forum etwas zu verzwickt. Ich jedenfalls übersehe es nicht so richtig. Auf der Mahnung müsste ein Termin eingetragen sein, bis wann Du das Geld überweisen sollst, dort müsste auch stehen, welches Kassen-/Aktenzeichen und Datum der Steuerbescheid hat.
Meine Empfehlung: Nehme Dir SOFORT einen Anwalt. Im Erfolgsfall zahlt die Stadt die Kosten.
Unabhängig davon solltest Du Dir – ebenfalls SOFORT -, eine Kopie von der Mahnung machen, dann dass Original an die Stadt schicken, mit einem Schreiben, in dem in etwa stehen sollte:
„Anliegend sende ich Ihnen Ihre durch nichts begründete Mahnung zu meiner Entlastung zurück. Ich habe von Ihnen weder einen Steuerbescheid erhalten noch hatte ich zu irgendeinem Zeitpunkt eine Zweitwohnung in Rostock inne.
Mit freundlichen Grüßen …“
Das hilft vielleicht nichts, kann aber auf keinen Fall schaden, wenn sich ein Rechtsanwalt der Sache annimmt.
Gruß
Christian


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