Rückwirkende Abmeldung Köln

Christian @, Mittwoch, 23.07.2008 (vor 6584 Tagen) @ Jetzt_Frankfurterin

Das einzig Richtige: ummelden, rückwirkend zum Tag des Auszugs. Ein evtl. Bußgeld als Lehrgeld ergeben hinnehmen.
Gruß
Christian


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion