Student mit Zweitwohnsitz in Bielefeld

xkog @, Dienstag, 30.05.2006 (vor 6997 Tagen)

Hallo Leute,
Nach meinem Umzug von Bielefeld nach Münster (um zu studieren), habe ich meinen Hauptwohnsitz in Münster ummelden lassen. Nebenwohnsitz wurde dadurch Bielefeld.
Nun erhielt ich ein Schreiben von der Stadt Bielefeld über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer.

Was kann ich nun dagegen am besten tun>
In Bielefeld wohnt nur meine Familie, und ich komme sie nur hin und wieder besuchen. Ich habe dort also nur mein altes Kinderzimmer.
Sollte ich diese Steuererhebung anfechten oder mich geschickterweise wieder mit Hauptwohnsitz in Bielefeld ummelden. Was wäre da jetzt am schlausten>

gruß
xkog

Student mit Zweitwohnsitz in Bielefeld

Yvonne Winkler @, Dienstag, 30.05.2006 (vor 6997 Tagen) @ xkog

Hallo xkog,

In Bielefeld abmelden. Warum einen zweiten Wohnsitz anmelden, der keiner ist> Sehe nicht, was das bringen soll. (Meine kids haben alle nur einen Wohnsitz am Studienort. Nach Hause kommen sie nur besuchsweise). Traurig für die Heimatgemeinde, aber das ist das Los, seit es ZWS gibt.
Einziges Argument wäre möglicherweise eine noch laufende Eigenheimzulage..., aber das wächst sich aus und dann ist damit auch Schluß.
Gruß
Yvonne Winkler

Student mit Zweitwohnsitz in Bielefeld

xkog @, Dienstag, 30.05.2006 (vor 6997 Tagen) @ Yvonne Winkler

Vielen Dank Yvonne !

Das alte Zuhause meiner Eltern n Bielefeld wurde automatisch
als Nebenwohnung angemeldet.
Müsste ich nun trotzdem irgendwelche Steuerbeträge noch bezahlen
wenn ich beispielweise morgen von Bielefeld abmelden würde>

Student mit Zweitwohnsitz in Bielefeld

Yvonne Winkler @, Dienstag, 30.05.2006 (vor 6996 Tagen) @ xkog

» Vielen Dank Yvonne !
»
» Das alte Zuhause meiner Eltern n Bielefeld wurde automatisch
» als Nebenwohnung angemeldet.
» Müsste ich nun trotzdem irgendwelche Steuerbeträge noch bezahlen
» wenn ich beispielweise morgen von Bielefeld abmelden würde>

Wenn schon ein Bescheid da ist, muss er angefochten werden mit der Begründung, versehentlich falsch angemeldet. Da kein "Innehaben" der Wohnung vorliegt (keine Verfügungsbefugnis, ist ja die Wohnung der Eltern) und nur besuchsweise Nutzung, dürfte das nicht schwierig sein. Wenn der Bescheid be
tandskräftig ist, muss man auch zahlen. Da geht kein Weg dran vorbei.

Gruß
Yvonne Winkler

Student mit Zweitwohnsitz in Bielefeld

Christian unterwegs, Dienstag, 30.05.2006 (vor 6996 Tagen) @ xkog

» Vielen Dank Yvonne !
»
» Das alte Zuhause meiner Eltern n Bielefeld wurde automatisch
» als Nebenwohnung angemeldet.
» Müsste ich nun trotzdem irgendwelche Steuerbeträge noch bezahlen
» wenn ich beispielweise morgen von Bielefeld abmelden würde>

Abmelden ist gar nicht erforderlich. Hinweis auf Urteil Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 05.12.2002 - 16 K 3699/01 und der Vermerk: "bei der Zweitwohnung in der Wohnung meiner Eltern handelt es sich um mein ehemaliges Kinderzimmer, über das ich weder Verfügungsgewalt noch -recht habe" - das genügt. Aber, wie Yvonne schon sagt: Termin für Widerspruch einhalten.
Gruss,
Christian

Student mit Zweitwohnsitz in Bielefeld

xkog @, Donnerstag, 01.06.2006 (vor 6995 Tagen) @ Christian unterwegs

Ich danke Euch allen für die hilfreichen Tipps !
Werde sie weitergeben !

Student mit Zweitwohnsitz in Bielefeld

xkog @, Freitag, 02.06.2006 (vor 6994 Tagen) @ Christian unterwegs

Noch kurz eine Frage an alle !
Ich habe den eigentlichen Steuerbescheid noch nicht erhalten. Ich muss jetzt nur die Erklärung abgeben.
Kann ich denn nicht einfach die Erklärung sein lassen und gleich die Leute (Amt für Finanzen) anschreiben>

Oder was kann man da genau tun, ich würde nämlich jetzt nicht gerne dei Erklärung ausfüllen, wenn ich darin keinen Sinn sehe.

» » Vielen Dank Yvonne !
» »
» » Das alte Zuhause meiner Eltern n Bielefeld wurde automatisch
» » als Nebenwohnung angemeldet.
» » Müsste ich nun trotzdem irgendwelche Steuerbeträge noch bezahlen
» » wenn ich beispielweise morgen von Bielefeld abmelden würde>
»
» Abmelden ist gar nicht erforderlich. Hinweis auf Urteil Verwaltungsgericht
» Gelsenkirchen, Urteil vom 05.12.2002 - 16 K 3699/01 und der Vermerk: "bei
» der Zweitwohnung in der Wohnung meiner Eltern handelt es sich um mein
» ehemaliges Kinderzimmer, über das ich weder Verfügungsgewalt noch -recht
» habe" - das genügt. Aber, wie Yvonne schon sagt: Termin für Widerspruch
» einhalten.
» Gruss,
» Christian

Student mit Zweitwohnsitz in Bielefeld

Christian unterwegs, Freitag, 02.06.2006 (vor 6994 Tagen) @ xkog

» Noch kurz eine Frage an alle !
» Ich habe den eigentlichen Steuerbescheid noch nicht erhalten. Ich muss
» jetzt nur die Erklärung abgeben.
» Kann ich denn nicht einfach die Erklärung sein lassen und gleich die Leute
» (Amt für Finanzen) anschreiben>
»
» Oder was kann man da genau tun, ich würde nämlich jetzt nicht gerne dei
» Erklärung ausfüllen, wenn ich darin keinen Sinn sehe.
»
Verständlich, aber das Amt wird sich nicht darauf einlassen - probieren kannst du es aber. Sachverhalt schildern und abwarten. Bringt zumindest Zeit
Gruß
Christan