Klage gegen ZWS Nürnberg

Marmelator @, Montag, 04.08.2008 (vor 6444 Tagen)

Hallo !

Wir (derzeit 3) verfolgen mit höchstem Interesse und großer Dankbarkeit für die guten Tipps von Christian die Nürnberger-Threads.

Wir möchten gegen die Steuerbescheide klagen, haben nur keine Ahnung, wie wir das zu dritt (zwecks Reduktion Kostenrisiko und so) machen sollen - das nennt man dann glaub ich "Sammelklage", richtig >

Immerhin haben wir teils unterschiedliche Fristen in den Anträgen und während bei mir schon der Widerspruch vom Widerspruch unterwegs ist, ist bei den anderen gerade erst die Erklärung rausgegangen.

Kann uns jemand helfen und uns mitteilen, was wir unternehmen müssen, um zu dritt (plus jeder, der noch dazustösst) gegen unsere Steuerbescheide zu klagen > Ergibt das überhaupt Sinn >

Besten Dank im Voraus !

Marmelator

Klage gegen ZWS Nürnberg

Christian @, Montag, 04.08.2008 (vor 6444 Tagen) @ Marmelator

Das ist jetzt fachjuristisch.

Aber aus dem Bauch heraus:
1. Die Sammelklage dürfte nur die Anwaltskosten minimieren.
2. Was den "Widerspruch zum Widerspruch" angeht: Das geht so eigentlich nicht. Ein abgelehnter Widerspruch kann nur noch (innerhalb 1 Monats) "beklagt" werden. Rechtsbehelfbelehrung noch mal genau lesen! Sonst ist die Frist abgelaufen und die Stadt freut sich.
3. Einzelklagen sind m.E. wirkungsvoller - können ja im wortlaut sehr ähnlich sein

Klageschrift kann man selber einreichen, da braucht man keinen Anwalt. Fallen "lediglich" Gerichtskosten an, und die halten sich in engen Grenzen.

Gruß
Christian

Klage gegen ZWS Nürnberg

Bjoern @, Dienstag, 05.08.2008 (vor 6444 Tagen) @ Marmelator

Hallo,

es gibt in Deutschland keine Sammelklagen. aber es gilt das, was Christian geschrieben hat: falls ein Anwalt mit einer identischen Klage mehrere Mandanten vertritt, dann verringern sich die Anwaltskosten

ich bin weiterhin der Hoffnung, dass sich nach dem Urteil des BVerwG die Situation geklärt hat und dass dann Klagen nicht mehr erforderlich sind.

insofern noch der abschließende Hinweis: auf Zeit spielen, sofern das möglich ist (Rechtsbehelfsfristen müssen beachtet werden) ... dann am 17.09. soll das BVerwG entscheiden; dann sind alle schlauer!

Klage gegen ZWS Nürnberg

Yvonne Winkler @, Dienstag, 05.08.2008 (vor 6444 Tagen) @ Bjoern

Hallo Björn,

falls ein Anwalt mit einer identischen Klage mehrere

» Mandanten vertritt, dann verringern sich die Anwaltskosten

Hier muss ich mal einhaken. Das ist nämlich nicht so. Sowas müsste man gesondert vereinbaren. Bei den minimalen Streitwerten im ZWS-Bereich glaube ich kaum, dass ein Anwalt auf einen müden Euro verzichtet.

Gruß
Yvonne

Klage gegen ZWS Nürnberg

Bjoern @, Dienstag, 05.08.2008 (vor 6444 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo Yvonne,

ich habe zwar meine Klausur im Kostenrecht (RVG) ziemlich verhauen; bin mir aber sicher, dass im Anhang der RVG geregelt ist, dass sich die Anwaltskosten verringern, wenn der Anwalt in der gleichen Sache mehrere Mandanten vertritt.

wenn ich daran denke, suche ich heute Abend mal die entsprechende Nummer raus (hab die Unterlagen nicht im Büro)

edith hats doch sofort gefunden: Nr. 1008 VV RVG

Klage gegen ZWS Nürnberg

Yvonne Winkler @, Dienstag, 05.08.2008 (vor 6444 Tagen) @ Bjoern

Lieber Björn,

das gilt aber nur, wenn mehrere dieselbe Angelegenheit betreiben, dann kommt Nr. 1008 VV RVG zur Anwendung.
Vorliegend handelt es sich bei den dreien jedoch um drei verschiedene Angelegenheiten. Jeder hat seinen eigenen Fall, auch wenn die zugrunde liegende Rechtsfrage die gleiche ist.

Auch in den Fällen, in denen der ASTA einen Anwalt finanziert, werden drei Musterfälle herausgenommen, mit unterschiedlichen Fallvarianten. Jede Fallvariante wird einzeln abgerechnet. Was darüber hinaus vereinbart wird, weiß ich nicht, aber das ist auch nicht der Normalfall.

Gruß
Yvonne

Klage gegen ZWS Nürnberg

Barla @, Dienstag, 05.08.2008 (vor 6444 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo Yvonne,

gibt es eigentlich bundeseinheitliche Steuergesetze zur Zweitwohnungssteuer>

Ich habe danach gesucht, aber konnte keine Gesetzesgrundlagen ausfindig machen, außer Art. 105 usw.

Ein Gericht hat entschieden, dass der Begriff Zweitwohnung eine Erstwohnung voraussetzt. Sehe ich auch so. Aber wo kann man dazu Gesetze finden>

Viele Grüße

Barla

Klage gegen ZWS Nürnberg

Bjoern @, Dienstag, 05.08.2008 (vor 6444 Tagen) @ Barla

Hallo Barla,

die ZWS ist eine sogenannte kleine Gemeindesteuer. Als Aufwandsteuer i. S. v. Art. 105 (2a) GG haben eigentlich die einzelnen Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz; diese haben sie aber in den jeweiligen Kommunalabgabengesetzen an die Gemeinden weitergegeben.

aus diesem Grund kann es kein bundeseinheitliches ZWS-Gesetz geben, sondern jede einzelne Kommune, die eine ZWS einführen will, muss dies mit einer gesonderten Satzung tun. diese Satzung hat auch nur Auswirkungen auf das Gebiet des jeweiligen Satzungsgebers

@Yvonne:
ich wusste nur noch, dass es unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, dass der Anwalt weniger von den Mandanten bekommt. aber hast natürlich recht - geht im vorliegenden Fall nicht
also auf Zeit spielen, um dadurch Anwaltskosten zu sparen ;-)