Hallo, ich hoffe mir kann jemand helfen!
Ich bin von der Meldebehörde aufgefordert worden, mich umzumelden. Ich wohne seit 10 Jahren in einer Hamburger Wohnung, bin aber in einer Eigentumswohnung bei meinem Mann, nicht getrennt lebend, gemeldet.
Ist da Zweitwohnungssteuer fällig>
In der Eigentumswohnung befindet sich meine Firma, die steuerlich erfasst ist. Wir werden zusammen veranlagt.
Wie lange zurück kann Zweitwohnungssteuer verlangt werden>
Vielen Dank für Antwort!
Gruss, Susanne
Zweitwohnungssteuer Hamburg
Bjoern , Mittwoch, 06.08.2008 (vor 6152 Tagen) @ Susanne 1960
Hallo,
in welchem Ort ist derzeit deine Hauptwohnung> hälst du dich dort auch auf oder ausschließlich in der Hamburger Wohnung> und wo ist der überwiegende Aufenthalt deiner Familie>>
Zweitwohnungssteuer Hamburg
Susanne 1960 , Mittwoch, 06.08.2008 (vor 6151 Tagen) @ Bjoern
Hallo Bjoern, danke für Antwort.
De facto ist meine Hauptwohnung die gemietete Wohnung. Dort halte ich mich überwiegend mie meinen 2 Söhnen auf. Auch die Eigentumswohnung, in der ich gemeldet bin liegt im selben Bezirk. Ich bin aber auch oft in meinem Büro in der Eigentumswohnung und kann da auch schlafen und wohnen.
Danke Susanne
Zweitwohnungssteuer Hamburg
Christian , Mittwoch, 06.08.2008 (vor 6152 Tagen) @ Susanne 1960
Hallo Susanne,
das ist eine für Außenstehende schwer zu überschauende Gemengelage aus Melderecht, Einkommen- und Zweitwohnungsteuerrecht.
Ich beschränke mich deswegen in groben Zügen auf Melde- und Zweitwohnungsteuerrecht.
Grundsätzlich wäre bei Dir die Meldung mit Nebenwohnung korrekt. Es ist aber prüfenswert, ob die Meldung mit Hauptwohnung möglich ist, um so die ZWSt zu umgehen. Das hat aber nur Sinn, wenn die eheliche Wohnung nicht in Hamburg oder in einer Kommune liegt, die ZWSt erhebt und Du solltest Dich vorwiegend in Hamburg aufhalten. Einkommensteuerrechtlich kann ich das nicht beurteilen.
Die Zweitwohnungstuer kann rückwirkend (bis zu 4 Jahre) erhoben werden. In Deinem Fall nehme ich allerdings an, dass man sie ab dem Tag der Anmeldung berechnen wird.
Was ich erstaunlich finde: Wie kommt die Meldebehörde darauf, Dich zur „Ummeldung“ aufzufordern>
Noch Fragen>
Gruß
Christian
Zweitwohnungssteuer Hamburg
Susanne 1960 , Mittwoch, 06.08.2008 (vor 6151 Tagen) @ Christian
Hallo Christian, bin ja dankbar, dass mir der ZWS-Papst antwortet.
Ich will aus steuerlichen Gründen in der derzeitigen Eigentumswohnung mit Büro und Wohnung gemeldet bleiben. Beide Wohnungen liegen in Hamburg - Rahlstedt.
Wenn ab der Meldung der Mietwohnung ZWS anfällt, ist das nicht zu umgehen.
Jetzt kommt der erstaunliche Teil:
Ich bin von meinem Vermieter angezeigt worden, Swimmingpoolwasser in das Regenwassersiel einzuleiten. ( man muss einmal inder Woche die Pumpe reinigen, Menge ca 50l mit wenig Chlor darin.) Daher erhielt ich letzten Do. Besuch von einem Umweltpolizisten. Das ist eine Straftat!!!
Leider wusste ich das nicht und der Pumpenaufsteller ( Fachfirma ) hat die Anlage so aufgestellt und mir gezeigt, wie man sie betreibt.
Der Polozist liess sich meinen Ausweis zeigen und so kommen wir zur Meldebehörde.
Ist das nicht erstaunlich>
Gruss, Susanne
Zweitwohnungssteuer Hamburg
Christian , Mittwoch, 06.08.2008 (vor 6151 Tagen) @ Susanne 1960
Hallo Susanne,
so ganz steige ich bei Deinen Lebens- und Wohnverhältnissen immer noch nicht durch. Muss aber auch nicht sein.
Aber aus Sicht ZWSt ist bei Deiner Fallkonstellation wohl nichts zu machen. Allenfalls kannst Du die Höhe der Steuer beeinflussen, wenn Du die „billigere“ Wohnung zur Nebenwohnung machst – müsste vom Melderecht her möglich sein. Bei „Wohnen in einem Stadtbezirk“ ist der vorwiegende Aufenthalt unmöglich zu fixieren.
Gruß
Christian
PS:
Der Papst ist in Glaubenfragen unfehlbar – das bin ich in ZWSt-Fragen leider nicht.
Zweitwohnungssteuer Hamburg
Susanne 1960 , Mittwoch, 06.08.2008 (vor 6151 Tagen) @ Christian
Hallo Christian, danke für Dein Interesse.
Ich werde mich bei der Meldebehörde melden und gucken, wie das alles zu machen ist.
Was sagst Du zur Geschichte>
Gruss, Susanne
Zweitwohnungssteuer Hamburg
Bjoern , Donnerstag, 07.08.2008 (vor 6151 Tagen) @ Susanne 1960
Hallo,
habe ich es richtig verstanden, dass du den Bezug der Mietwohnung der Meldebehörde gar nicht mitgeteilt hast>>
und was sind die steuerlichen Gründe, dass du unbedingt in der Eigentumswohnung mit Hauptwohnung gemeldet sein musst> evt. könntest du nämlich die Verfügungsbefugnis über diese an deine Firma übertragen (Mietvertrag o. ä.), so dass du die Eigentumswohnung weder "innehast" noch dient sie deinem "persönlichen Lebensbedarf"
Zweitwohnungssteuer Hamburg
Susanne 1960 , Donnerstag, 07.08.2008 (vor 6151 Tagen) @ Christian
Hallo Christian, habe mich nun in der Mietwohnung als Nebenwohnung angemeldet. Die Ordnungsgebühr dafür ist € 30,00.
Das finde ich OK. Ein Bussgeld wird nicht verhängt. Nun muss ich auf die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärungzur Zweitwohnungssteuer warten. Wo finde ich Verjährungsfristen>
Das HmbZWStG gibt nichts her.
Gruss, Susanne
Zweitwohnungssteuer Hamburg
Christian , Donnerstag, 07.08.2008 (vor 6151 Tagen) @ Susanne 1960
Hallo Susanne,
so ein hartnäckiger Meldeverweigerer ist auch nicht vorgesehen.
Aber ich würde mir keine zu großen Gedanken machen. Der Ablauf dürfte wie folgt sein:
1 Einwohnermeldeamt gibt die Daten an das Finanzamt. Da wird wohl nur der Meldetermin der Nebenwohnung.
2. Finanzamt verlangt auf der Grundlage der Mitteilung des Einwohnermeldeamts von Dir eine Steuererklärung. Da musst Du dann die Frage beantworten, sei wann diese Wohnung für Dich „Nebenwohnung im Sinne des ZWStG“ ist. Da das kein Mensch versteht, kannst Du hier getrost das Anmeldedatum eintragen und wirst ab diesem Zeitpunkt veranlagt.
3. Kritisch könnte allein die Forderung sein, den Mietvertrag vorzulegen. Da würde auf eine Bescheinigung des Vermieters über die Nettokaltmiete abheben.
Wenn jetzt keiner vom FA HH mitgelesen hat, dürften keine größeren Probleme entstehen.
Gruß
Christian
Zweitwohnungssteuer Hamburg
Susanne 1960 , Donnerstag, 07.08.2008 (vor 6151 Tagen) @ Christian
Hallo Christian, ich wollte kein Meldeverweigerer sein, habe nur nicht darüber nachgedacht. Das hab ich jetzt davon...
Deine Ausführungen machen mir ganz viel Mut ich danke Dir herzlich für Deine Zeit und Arbeit.
Ich lasse nochmal von mir hören, wenn Das FA veranlagt hat.
Lieben Gruss, Susanne